Unterlassene Hilfeleistung Anzeige?

4 Antworten

Das ist definitiv unterlassene Hilfeleistung. Du kannst die beiden Anzeige, sie werden sich darauf rausreden, dass sie nicht erkannt haben was da passiert und dass sie sowieso nicht hätten helfen können. Wenn sie Pech haben, geraten sie an einen Richter, der der Meinung ist, dass ein Notruf per Telefon nicht weh getan hätte und die Beiden verknackt. Aber wird deine Mutter davon wieder lebendig? Willst du dir das Antun, und am Ende den Beiden für nichts und wieder nichts das Leben ruinieren? Wie gesagt, deine Mutter wird davon nicht wieder lebendig.


Qwertzu377 
Beitragsersteller
 19.05.2025, 23:31

Genau das ist mein Gedanke. Vielleicht ist ein privates Gespräch besser, ich suche das private Gespräch und wenn ich merke, das denen das egal ist, dann kommt's zur Anzeige. Ich persönlich bin der Meinung, das jeder Fehler macht, besonders im jungen Alter.

Das ist ganz klar unterlassene Hilfeleistung.


Qwertzu377 
Beitragsersteller
 19.05.2025, 23:15

OK, danke, wollte nur wissen ob es überhaupt sinnvoll ist eine Anzeige zu erstatten, wird wohl erfolgen 👍. Danke für die Antwort

Na zumindest hätten die Ersthelferinnen den Krankenwagen rufen können, Smartphones werden sie wohl dabeigehabt haben.

Von daher würde ich es schon als Unterlassene Hilfeleistung betrachten.

Was haben die Ersthelferinnen denn überhaupt gemacht und wie lange waren die in etwa vor Ort, bis sie gingen.?


Qwertzu377 
Beitragsersteller
 19.05.2025, 23:14

Ja Reanimation ist ok, wenn man nicht macht, aber anrufen wäre schön gegangen, meine Meinung. Möchte die jetzt nicht einen auswischen, aber durch eine rechtliche strafe, sind sie eventuell in der Zukunft aufmerksamer, falls sowas nochmal passiert

NadjaX1970  19.05.2025, 23:23
@NadjaX1970

Auf Unterlassene Hilfeleistung steht ein Jahr Gefängnis und du könntest Schadenersatz bzw. Schmerzensgeld geltend machen.

Qwertzu377 
Beitragsersteller
 19.05.2025, 23:13

Ca 10 Minuten vor Ort, sie haben meiner mutter nicht geholfen, weil sie dachten sie hätte ne Krankheit, weil sie gehustet hat vor dem Herzinfarkt.

NadjaX1970  19.05.2025, 23:15
@Qwertzu377

Also nur dabeigestanden und gegafft? Ist schon Unterlassene Hilfeleistung. Denn von reinem "Dabeistehen" hilft man niemandem. Wenn die zumindest den Krankenwagen gerufen hätten, wären sie raus aus dem Verdacht der Unterlassenen Hilfeleistung. So aber nicht.

Qwertzu377 
Beitragsersteller
 19.05.2025, 23:16
@NadjaX1970

Krankenwagen hat eine andere Person gerufen, nachdem sie merkte das die Ersthelfer nix gemacht haben und sie dazwischen ging, da war es leider schon zu spät

Haben die beiden den geholfen oder standen die nur rum?

Du sagst Ersthelfer?

Es gibt zwar den Paragraphen 323 c StGB Unterlassene Hilfeleistung.

Ich bin mir aber sicher dass jeder dem es möglich gewsen wäre in dem Augenblick auch geholfen hätte. Wenn die Damen nicht mehr tun konnten, hat es sicherlich einen Grund. Ich würde nur dennoch nachfragen damit die Personen beim nächsten mal mehr aufpassen und vielleicht ein wenig besser bescheidt wissen.


NadjaX1970  19.05.2025, 23:26

Den Krankenwagen hätten die Ersthelferinnen wenigstens rufen können, das ist ja wohl das Mindeste, was man erwarten darf. Smartphones hat doch heutzutage jeder dabei. Und wenn nicht, bittet man eine umstehende Person den Krankenwagen zu rufen. Zur Not kann man auch einen Autofahrer anhalten und ihn bitten den Krankenwagen zu rufen.

Knowingbase  19.05.2025, 23:48
@NadjaX1970

Auf dem ersten Blick denkt man an unterlassene Hilfeleistung.

Wie oft wird aber ein Mensch in seinem Leben mit so einer Situation konfrontiert?

Vielleicht waren die Nachbarn selber in Shock und nicht mehr Zurechnungsfähig?

Wie gesagt ich würde das Thema ansprechen auch bei der Polizei (schon alleine aus dem Grund, dass die Beteiligten mal einen Erst-Hilfe-Kurs besuchen sollten, um zu wissen wie sie sich zu verhalten haben).

Die sollen einfach sagen sie einfach weggegangen sind.

Dannach kann geurteilt werden.

Denk dran jeder Mensch hat ein Recht, zumindest empfinde ich es so, sich gegen jede Behauptung die gegenüber sich selbst gemacht wird, zu äussern.