Mum wegen unterlassener Hilfeleistung anzeigen?

7 Antworten

Ich würde euch nicht dazu raten. Es ist wichtig, anzuerkennen, dass das was eure Mutter getan hat falsch war, damit ihr euch damit aussöhnen könnt. Aber die Wut festzuhalten ist, wie einen heißen Stein aufzuheben und ihn festzuhalten, und sich dann daran zu verbrennen. Es hilft euch nicht. Ein Rechtsstreit würde die psychische Belastung nur verschlimmern. Lernt euch mit dem was war auzusöhnen und lernt eurer Mutter zu vergeben- nicht für sie, sondern für euch

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Psychologiestudium

Eure Mutter ist schon gestraft genug, weil ihr im Heim seid. Ihr ist klar das sie auf ganzer Linie versagt hat. Sie ist schon ganz unten, da tut eine Anzeige nichts mehr. Es wird sie nicht mehr treffen als ihr eigenes Versagen.

Ihr wart damals 8 Jahre alt und jetzt seid ihr um die 14.

Da es eine Verjährungsfrist für "unterlassene Hilfeleistung" gibt, würde eine Anzeige jetzt nichts mehr bringen:

https://www.die-anwalts-kanzlei.de/unterlassene-hilfeleistung-323c-stgb/

Unterlassene Hilfeleistung verjährt gemäß der Regeln in § 78 StGB nach drei Jahren. Danach kann die Tat nicht mehr verfolgt werden, auch wenn vielleicht erst dann eine Anzeige erfolgt.

Selbst, wenn diese Zeit nicht rum wäre, hätte ihr überhaupt Beweise, dass es sich hier um "unterlassene Hilfeleistung" handelte?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Hobbylektorin - "unerzogen" ist eine Lebenseinstellung
playa0998 
Fragesteller
 11.11.2023, 11:18

Ok.. ne glaub nicht wirklich bzw würde sehr schwer

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Hm, mit dem Thema abschließen hört sich meiner Meinung nach gut an.

Ich glaube ich würde eseinfach hinter mir lassen. =]

Wer nach besten Kräften Hilfe leistet, die sich aber im Nachhinein als unzureichend herausstellt, macht sich nicht strafbar. 

Eine unterlassene Hilfeleistung unterliegt gemäß StGB einer Verjährung. Die Frist zur Verfolgungsverjährung beträgt in dem Fall drei Jahre, was sich aus § 78 Absatz 3 Nummer 5 StGB ergibt.

Alles Gute für dich!

playa0998 
Fragesteller
 11.11.2023, 11:10

Achso ok dann die 3 Jahre sind ja dann eh schon vorbei

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