was droht mir?
hey, wurde gestern gegen 01:30 uhr in einem lostplaces von Polizei angetroffen, es steht seid jahren leer und ist unbewohnt, ich war da drine und hab musik gehört als 4 Polizisten mit Taschenlampe kammen, und dir tür aufgehebelt hatten,
ich bin durch ein fenster rein was von außen eingeschmießen war, tür war verschlossenen. jedenfalls hab ich mir keinen gewaltsamen Zutritt verschafft.
kann man so pauschal sagen was da jetzt auf mich zukommt, da es ja ein Antragsdelikt ist,
also anzeige vermutlich definitiv aber komme ich dafür vor gericht ?
10 Antworten
Guten Tag, japaner12yo. 😊
Das ist ein Hausfriedensbruch, jedoch wird es nur dann verfolgt, sofern der Hauseigentümer Anzeige erstattet.
Lass es erstmal auf dich zukommen, dann siehst du weter.
Definitiv, sofern du nicht vorbestraft bist, passiert dir da nicht viel.
Mit lieben Grüßen, Renate. 😊
Im Gesetz §123 StGB Hausfriedensbruch ist von befriedetem Besitztum und abgeschlossenen Räumen die Rede.
Befriedetes Besitztum:
Da steht nicht eingefriedetes Besitztum. Das bedeutet Mauern, Zäune oder Hecken genügen allein nicht (SK-Rudolphi/Stein § 123 Rdn. 36). Auch Warntafeln oder Flatterbänder. Die Befriedung muss den Charakter einer physischen Schutzwehr aufweisen. Die Umfriedung muss auch nicht lückenlos sein. Es geht um eine fremde Tabuzone, die durch schwer zu überwindende Hindernisse dokumentiert ist.
Abgeschlossene Räume:
Abgeschlossen ist ein Raum dann, wenn er durch bauliche und natürliche Hindernisse gegen allgemeines Betreten geschützt ist.
Dementsprechend ist das eingeschmissene Fenster nicht relevant. Dass keine Gewalt angewendet wurde, schließt lediglich §124 schweren Hausfriedensbruch aus.
Verteidigungsmöglichkeiten:
Ein Rechtfertigungsgrund für das Betreten eines Lost Place ist Notstand und Notwehr. Das könnte glaubwürdig erklärt werden, sofern du dich nicht bereits verplappert hast.
Beispiel: Du hast dein Leben gerettet, weil es brannte und bist, um dich zu retten, durch ein zerschlagenes Fenster in ein befriedetes Besitztum gehüpft.
Beispiel: Du wurdest von einer Schwulen-Gang verfolgt, die dich vergewaltigen wollte und bist davongerannt. Um dich und deinen Popo zu retten, bist du durch ein zerschlagenes Fenster in ein befriedetes Besitztum gehüpft und hast gewartet, bis sie weg sind. Kurz darauf kam die Polizei. Du warst sehr erschrocken, weil du dachtest, das seien die Schwulen.
Du hast damit einen Hausfriedensbruch begangen. Das ist allerdings ein Antragsdelikt. Bedeutet, es wird von der Staatsanwaltschaft nur ermittelt und weiter verfolgt, wenn der Eigentümer dieses Gebäudes auch Anzeige erstattet.
Wenn dieser das tun sollte, dürfte es in so einem Fall aber wahrscheinlich mit einer Geldstrafe oder ein paar Sozialstunden getan sein, wenn überhaupt. Also, sofern du da nicht doch noch irgendwas getan oder dabei gehabt haben solltest, was du hier nicht geschrieben haben solltest...
Hallo, grundsätzlich kommt eine Strafverfolgung aufgrund von Hausfriedensbruch gemäß § 123 StGB in Frage.
Zum HausfriedensbruchDer Straftatbestand des Hausfriedensbruchs ist meiner Meinung nach erfüllt, da du in befriedetes Besitztum widerrechtlich eingedrungen bist.
Es handelt sich jedoch um einen sogenannten Antragsdelikt. Er wird also in der Regel nicht von der Staatsanwaltschaft verfolgt, sondern nur auf Antrag des Eigentümers. Wenn der Strafantrag also ausbleibt, wird dir nichts passieren.
Sollte es aber dazu kommen:
Wie es weiter gehen könnteDu wirst wegen Hausfriedensbruchs angezeigt und es wird ein Ermittlungsverfahren eröffnet
Option 1: Die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren gegen Auflage ein. Das könnte eine kleine Geldstrafe oder die Ableistung von Sozialstunden sein.
Option 2: Es gibt einen schriftlichen Strafbefehl mit einer Geldstrafe.
In beiden Fällen kommt es zu keinem Gerichtstermin. Aber du kannst natürlich widersprechen und vor Gericht ziehen (dort wirst du aber kaum Erfolg haben, deine Unschuld zu beweisen).
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Wichtig: Das hier stellt keine Rechtsberatung dar, auf gutefrage gibt es diese nicht. Wenn du genau wissen willst, was zu tun ist, was passieren könnte, etc. musst du dich an eine zur Rechtsberatung befugte Person wenden (Rechtsanwalt).
Mach dir keine Sorgen. Da wird nichts passieren.