Begehe ich eine Straftat, wenn ich ein Fahrradschloss um ein fremdes Fahrrad mache, welches immer falsch parkt?
Was heißt mache? klauen?
Nicht klauen, einfach absperren, damit der andere merkt, wie assi er parkt und auch zeit verliert.
3 Antworten
Illegal im Sinne von "strafbar" ist das m. E. nicht, illegal im zivilrechtlichen Sinne allerdings durchaus ("verbotene Eigenmacht", § 858 BGB).
Insofern kann eine solche Aktion durchaus Schadensersatzansprüche des Anderen begründen. Er kann das Schloss auf deine Kosten aufschneiden lassen - und das durchaus auch kostenpflichtig durch eine externe Firma, wenn ihm selbst in dem Moment keine günstigere Methode zur Verfügung steht. Die Eintreibbarkit der Kosten setzt natürlich voraus, dass dass deine Identität bekannt wird.
Ich gehe grundsätzlich von BRD-Recht aus. Keine Anwendbarkeit auf das Recht anderer (deutschsprachiger) Länder.
Und wenn ich einfach sage, dass es ausversehen war? Keiner kann das ja nachweise, da sind keine Kameras und DNA sagt nichts aus, weil öffentlicher Ort, da kann jeder hingehen.
Das wäre eine Besitzstörung, insofern Zivilrecht.
Ich wollte gar nichts wissen, denn ich bin nicht der Fragesteller.
WAR auch mit Sicherheit an den Fragesteller gerichtet, mir kam nämlich derselbe Gedanke.
Doch, jemand, der die Sache beobachtet, kann es bezeugen.
Naja, heutzutage passt ja keiner mehr so richtig auf!
In Bezug auf (potentielles) Vergehen sind die Leute überraschend wachsam.
Wie auffällig findest du es, wenn jemand ein Fahrradschloss bei sich hat, selbst ein fahrrad hat und es anschließt, das dauert 1 Sekunde und man kann ja nicht sehen, welches Fahrrad ich angeschlossen habe!
Ich habe nicht von mir gesprochen. Mir persönlich ist es vollkommen egal, was andere Leute tun.
Je nach konkretem Geschehensablauf käme ggf. eine Nötigung in Betracht.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__240.html
Wahrscheinlicher ist aber die hier bereits genannte Besiztumsstörung. Draus resultiert ein Abwehrrecht des Inhabers des Fahrrads, was in letzter Konsequenz ein Durchtrennen des Schlosses rechtfertigen würde.
Wolltest Du wissen ob es strafbar ist oder darüber diskutieren ob man es Dir nachweisen kann?