Begehe ich eine Straftat, wenn ich ein Fahrradschloss um ein fremdes Fahrrad mache, welches immer falsch parkt?

LustFleisch  17.05.2025, 17:05

Was heißt mache? klauen?

Overloard1337 
Beitragsersteller
 17.05.2025, 17:06

Nicht klauen, einfach absperren, damit der andere merkt, wie assi er parkt und auch zeit verliert.

3 Antworten

Illegal im Sinne von "strafbar" ist das m. E. nicht, illegal im zivilrechtlichen Sinne allerdings durchaus ("verbotene Eigenmacht", § 858 BGB).

Insofern kann eine solche Aktion durchaus Schadensersatzansprüche des Anderen begründen. Er kann das Schloss auf deine Kosten aufschneiden lassen - und das durchaus auch kostenpflichtig durch eine externe Firma, wenn ihm selbst in dem Moment keine günstigere Methode zur Verfügung steht. Die Eintreibbarkit der Kosten setzt natürlich voraus, dass dass deine Identität bekannt wird.

Ich gehe grundsätzlich von BRD-Recht aus. Keine Anwendbarkeit auf das Recht anderer (deutschsprachiger) Länder.


Overloard1337 
Beitragsersteller
 24.05.2025, 17:06

Und wenn ich einfach sage, dass es ausversehen war? Keiner kann das ja nachweise, da sind keine Kameras und DNA sagt nichts aus, weil öffentlicher Ort, da kann jeder hingehen.

Das wäre eine Besitzstörung, insofern Zivilrecht.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__862.html


apfelbus  17.05.2025, 17:31

Wolltest Du wissen ob es strafbar ist oder darüber diskutieren ob man es Dir nachweisen kann?

Overloard1337 
Beitragsersteller
 17.05.2025, 17:07

Kann ja keiner Nachweisen ;D

Overloard1337 
Beitragsersteller
 17.05.2025, 17:12
@Desparativum

Wie auffällig findest du es, wenn jemand ein Fahrradschloss bei sich hat, selbst ein fahrrad hat und es anschließt, das dauert 1 Sekunde und man kann ja nicht sehen, welches Fahrrad ich angeschlossen habe!

Desparativum  17.05.2025, 17:13
@Overloard1337

Ich habe nicht von mir gesprochen. Mir persönlich ist es vollkommen egal, was andere Leute tun.

Je nach konkretem Geschehensablauf käme ggf. eine Nötigung in Betracht.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__240.html

Wahrscheinlicher ist aber die hier bereits genannte Besiztumsstörung. Draus resultiert ein Abwehrrecht des Inhabers des Fahrrads, was in letzter Konsequenz ein Durchtrennen des Schlosses rechtfertigen würde.