Was tun bei FALSCHEN ZEUGEN vor Gericht/ bei Strafanzeigen!?
Liebe Ratgebergruppe,
während ich früher eine "Strafanzeige" nur vom "Hörensagen" kannte, bin ich ein "Opfer" Derselben vor einiger Zeit - mehrfach - geworden (wobei ich gemerkt habe, dass ich in meinem "näheren Umfeld" auch "Feinde" habe!): das Schlimmste Daran war, dass "Freunde" (aber auch z.B. Ehepartner) der Person(en), die gegen mich diese "Anzeigen" (ICh = der Beschuldigte) stellten, diese Anzeigen (z.B. "Beleidigung", "Nötigung", jedoch auch "Körperverletzung"!) bereit waren zu "bezeugen"!
Es haben also Personen gegen mich OHNE GRUND Strafanzeigen gestellt! (bzw. nur, um "mir Eins Reinzuwürgen"/ mir zu schaden!). - Und zwar, indem SIE behauptet haben, ich hätte ihnen "geschadet"!
Einmal - im letzten Jahr - hat sogar eine Person, die MICH mit einem Baseballschläger angegriffen hat (!) - u. mich dabei sogar verletzt hat! - bei der Polizei behauptet, ich hätte diese "Person (= Täter) auch geschlagen"! (was natürlich unwahr ist! - Sich leider aber schwer "beweisen"lässt, da ICH KEINE ZEUGEN zur Hand hatte; der Typ aber seine Lebensgefährtin (die von ihm abhängig ist (er kauft ihr ein Motorrad, usw.)). (auch der Typ hat also gegen mich "Strafanzeige wegen Körperverletzung" gestellt!).
Es gibt also Personen, die mit den "Antragstellern" (gegen mich) sehr gut "befreundet" (oder "abhängig", "verwandt", o.ä.) sind, die bereit dazu waren, sich für Diese als "falsche Zeugen" zur Verfügung zu stellen, damit ihre "Anzeige" - gegenüber der Justiz - "glaubwürdiger" erscheint!
Nun hatte ich damit früher keine Erfahrung. - Um so mehr bin ich darüber erschrocken, dass "Menschen" so etwas gegen mich tun!
Nun ist für den "Beschuldigten" ja eine "Unbewiesene Strafanzeige" i.d.R. "Kein Problem", da "nicht zu beweisen"! (das "Verfahren" wird dann ja i.d.R. "eingestellt" (obwohl man dennoch dann ja ganze 3 Jahre bei der Polizei als "verdächtige Person, eine Straftat begangen zu haben", "in deren Computer angeschrieben" steht! (und dann - wie ich gemerkt habe - trotzdem "Nachteile" durch die Polizei bekommen kann! (denn man gilt ja bei Denen als "Mehrfach verdächtigte Person" (u. damit als "Potentiell gefährliche" u. "rechtsbrechende" Person! (da sei hier mal am Rande vermerkt!))).
Aber wie ist es dann - etwas raffinierter vorbereitet! - wenn es (wenn auch "falsche") Zeugen hierfür gibt, wenn Jemand - aus reiner Bösartigkeit/ Rache/ "Im Auftrag einer Dritten Person"/ "aus Solidartität zu Jemandem/ ... die Frechheit besitzt, "auf dieser Grundlage" Jemanden "anzuzeigen" bei der Polizei - mithilfe von "falschen Zeugen"?!.
- Was "kann mir hierbei dann passieren" (also: muss ich jetzt mit GERICHTSVERFAHREN gegen mich rechnen, die ich - aufgrund von (falschen) "ZEugen" auf der Gegenseite, u. mangels eigener Zeugen - auch noch "verlieren" könnte?! (was könnte dann also "auf mich zukommen"?! Müsste ich gar mit hohen Geldstrafen oder gar "Gefängnisstrafe" rechnen?!) und:
- WIE SOLLTE MAN SICH DANN VERHALTEN - als "beschuldigtes Opfer"?! (wenn man seine Unschuld aber nicht so ohne weiteres "beweisen" kann?!). Sollte ich deswegen z.B: gleich zum RECHTSANWALT gehen?! (oder ist das unnötig?!).
Wo ist also der Unterschied zwischen "Strafanzeige OHNE (falsche) Zeugen" und "Strafanzeige MIT (Falschen) Zeugen" - im Hinblick auf die Situation des "zu Unrecht Beschuldigten"?! (womit also müsste der "unschuldig Angezeigte" hierbei - schlimmstenfalls - (vor Gericht) für sich rechnen?!).
Wie kann man entsprechende "jurist. Probleme" für sich - als "zu Unrecht Beschuldigter" - dabei im Vorfeld abwenden?! (wie sich also gegen solche Angriffe "verteidigen"?!).
Man muss doch irgendetwas dagegen tun können, wenn man auf diese Weise "angezeigt wird - mit falschen Zeugen" - trotz Unschuld! - Oder ist man solchen bösartigen Anzeigenstellern dann einfach "ausgeliefert", wenn solche "Anzeigen" Einen dann schließlich "Vor Gericht bringen"?! (... und kann dann nur noch "beten"?!).
Mit anderen Worten: welche Bedeutung können also hierbei die "falschen Zeugen" als "Beweismittel" vor Gericht haben?! (oder: wie kann man die Gefahr, die durch Diese dem "unschuldig Angezeigten" ausgeht, am besten "entschärfen", um ggfs. "große jurist. Probleme" für sich damit abzuwenden?!).
Kann man dabei z.B. sofort "Gegenanzeige wegen Verleumdung" stellen?! (vermutlich schon!? - Aber: man hatte halt dummerweise "keine Zeugen" für seine Unschuld ... ("Verfahren" würde also vermutlich NICHT zu Gunsten des "zu Unrecht Beschuldigten" ausgehen, sondern - höchstwahrscheinlich - "eingestellt" werden ...?!).
Was also kann man dann MACHEN?!
Für jeden Hinweis von Leuten, die hierzu etwas Ahnung haben, wäre ich sehr DANKBAR!
1 Antwort
Ist bissel lang, aber bei gekauften Zeugen brauchst du einen Anwalt, der weiß, wie man solche in Widersprüche verwickelt.
Die werden dann einzeln vernommen und es wird nach Kleinigkeiten gefragt.
Zb hatten sie vorher xy gemacht oder nachher und der eine sagt so, der andere so.
Dann sind sie unglaubwürdig.
Wenn der Richter Bock hat, macht er das auch.
Und wenn er "keinen Bock hat"?!
(ich habe jedenfalls "keinen Bock" darauf, Probleme wegen solcher "falschen Zeugen" zu bekommen!).