Strafanzeige – die besten Beiträge

Welche juristische Aussage ist korrekt?

Jurist 1 :

Die Staatanwaltschaft hat Beweise 1 und 2 bei der Anklageerhebung vorgelegt. Der Richter hat die Anklage zugelassen. Dann findet der Richter auch, dass diese Beweise ausreichend. Weitere Beweisanträge werden also abgelehnt, da er anhand Beweis 1 und 2 verurteilen kann.

Jurist 2.

Die Zulassung der Anklage ersetzt keine Beweisaufnahme.

Das Gericht prüft hierbei nicht, ob schon alle möglichen Beweismittel ausgeschöpft wurden, sondern ob auf Grundlage der Anklageschrift und beigefügter Beweismittel ein hinreichender Tatverdacht besteht.

Das Hauptverfahren dient gerade dazu, den Sachverhalt durch umfassende Beweisaufnahme aufzuklären (§ 244 Abs. 2 StPO):

„Das Gericht hat von Amts wegen die Beweise zu erheben, die zur Erforschung der Wahrheit erforderlich sind.“

Die Staatsanwaltschaft muss nicht alle entlastenden oder belastenden Beweismittel beantragen.

Das Gericht ist im Hauptverfahren zur umfassenden Aufklärung verpflichtet.

Die Zulassung der Anklage nach § 203 StPO stellt keine inhaltliche Vorwegnahme der Beweiswürdigung dar und ersetzt nicht die Aufklärungspflicht des Gerichts im Hauptverfahren.

Die Annahme, dass ein Sprachgutachten entbehrlich sei, nur weil die Staatsanwaltschaft keines beantragt hat oder das Gericht die Anklage zugelassen hat, widerspricht dem Aufklärungsgrundsatz gemäß § 244 Abs. 2 StPO. 

Es obliegt dem Gericht im Rahmen der Hauptverhandlung, allen erheblichen Beweisanträgen nachzugehen, sofern sie zur Erforschung der Wahrheit beitragen können. Der angebotene Sachverständigenbeweis ist geeignet, die Täterschaft in Frage zu stellen und ist daher in das Verfahren einzuführen.

Die Aussage, dass „das Gericht mit der Anklagezulassung bereits entschieden habe, dass ein Gutachten nicht notwendig sei“, ist so nicht haltbar. Die Zulassung der Anklage (§ 203 StPO) bedeutet ausschließlich, dass nach der vorläufigen Bewertung des Gerichts ein „hinreichender Tatverdacht“ besteht – also eine Verurteilung wahrscheinlich ist, nicht sicher.

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Was ist damals wirklich beim Amoklauf von Winnenden und Wendlingen passiert?

Hallo liebe Community,

seit ca. zwei Jahren beschäftige ich mich intensiv mit dem Amoklauf von Winnenden und Wendlingen, welcher sich vor 16 Jahren ereignete. Zunächst nahm ich alle "offiziellen" Berichte der Massenmedien, der Politik, sowie Polizeirekonstruktionen für bare Münze. Ich informierte mich bei gängigen Boulevard-Klatschzeitschriften wie BILD, Spiegel, Stern, ntv, ZEIT, FOCUS etc. und schwörte auf die Echtheit des viralen Videos "Die letzten Minuten/Sekunden des Tim K.". Doch je tiefer ich in das Thema eindrung, umso mehr fand ich diverse Lücken, Widersprüche, Ungereimtheiten und Irrsinnigkeiten. Der unabhängige Journalismus von "medienanalyse-international" brachte mich schließlich zum Nach- und Umdenken. Ich würde mich wirklich mittlerweile als Experte in diesem Gebiet bezeichnen. Mit dem Trick der Wayback Machine des Internet Archive konnte ich beispielsweise an viele inzwischen heruntergenommene Webseiten, Fotos und Videos mit wichtigem Material gelangen.

Die öffentliche und "richtige" medial und polizeilich bekannt gemachte Version des Tatablaufes sollten jedem bekannt sein. Jedoch gibt es sehr viele Dinge, die komisch sind. Hier zentrale berechtigte Fragen (entnommen aus dem Winnenden Flugblatt, grammatikalisch und sinngemäß korrigiert, Auszug nicht aller Punkte):

  • Wie konnte Tim K. so schnell identifiziert werden? Die Polizei begann in weniger als einer halben Stunde bereits mit der Stürmung des Elternhauses. Warum wird der Einsatz in Hertmannsweiler verschwiegen?
  • Warum hat die Polizei den Täter nicht verfolgt oder beschossen? Besonders in Wendlingen, nachdem Kidnapping-Opfer Igor Wolf nach Flucht aus seinem Auto auf den Streifenwagen zurannte?
  • Warum haben wir den ominösen Rucksack, der vermeintlich auf dem Schulklo gelegen haben soll, nie zu Gesicht bekommen? Warum hieß es zunächst, der Täter sei bei einem Schusswechsel mit der Polizei umgekommen, dann aber, er habe sich selbst gerichtet? Was ist mit dem Hinweis auf einen zweiten Täter (siehe Sturm eines REAL-Marktes in Köngen, welcher ebenfalls versucht wird, zu vertuschen)
  • Wann starb Franz J., Gärtner der Psychatrie, wirklich? Es liegen mehrere Zeugenaussagen über seinen Tod vor 09:30 Uhr vor.
  • War die silberne Beretta 92 FS des Vaters wirklich die Tatwaffe? Was besagt ein ballistisches Gutachten ohne Obduktion der Opfer? Warum wurde keines der Opfer, abgesehen vom Täter, obduziert?

Zwei Beispiele zum Nachlesen: https://www.medienanalyse-international.de/ergaenzendzuwinnenden.html; http://www.der-fall-tim-k.de/doku.php/start; https://www.dailymotion.com/video/xve2c7

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Ist es üblich, dass die Polizei bei einer Anzeige wegen Sachbeschädigung erst einen Werkstattnachweis verlangt, bevor eine Anzeige offiziell aufgenommen wird??

Guten Tag,

mein Roller wurde beschädigt. Der Schaden ist äußerlich nicht sofort sichtbar, aber bei genauem Hinsehen deutlich zu erkennen. Ich war deshalb bei der Polizei, um Anzeige wegen Sachbeschädigung zu erstatten.

Der Beamte vor Ort nahm meine Angaben auf, sagte jedoch, ich solle zunächst eine Werkstatt aufsuchen, um sicherzugehen, dass tatsächlich ein Schaden vorliegt. Eine Anzeige könne er erst aufnehmen, wenn der Schaden bestätigt sei. Stattdessen wurde lediglich ein Vermerk im System gemacht. Der Polizist meinte, dieser könne später noch in eine Anzeige umgewandelt werden – entweder durch einen Anruf meinerseits oder indem er sich bei mir meldet.

Zusätzlich hatte ich das Kennzeichen eines anderen Rollers genannt, das möglicherweise mit dem Vorfall in Verbindung steht. Auf meine Nachfrage hin sagte der Beamte, er könne versuchen, den Halter anzurufen – aber nur, falls eine Telefonnummer hinterlegt sei. Ich dachte, bei jedem Kennzeichen sei eine Kontaktmöglichkeit vermerkt?

Ich frage mich nun, ob dieses Vorgehen der Polizei üblich ist oder ob ich einfach nicht ernst genommen wurde. Ich war freundlich und kooperativ, fühle mich aber durch das Verhalten des Beamten nicht ernst genommen.

Vielen Dank für eine Einschätzung!

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