Werden bei einer Observation auch kleinere Straftaten verfolgt?
Angenommen, man wird observiert, obwohl man im Großen und Ganzen eigentlich unschuldig ist. Nun verfehlt die Observation ihr eigentliches Ziel, aber man begeht kleinere andere Straftaten. Werden dann auch diese verfolgt?
4 Antworten
Ob die kleineren Vergehen verfolgt werden duerfte davon abhaengen, ob dadurch evtl. eine groessere Operation gefaehrdet sein wuerde oder nicht.
Verfolgt man nur eine Person um sie zu ueberfuehren, werden die Kollegen auch ueber die anderen Vergehen benachrichtigt. In wieweit dabei gesichtertes Beweismaterial zuglassen wird, steht auf einem anderen Blatt.
Das Problem ist, das Deutschland kein echter Rechtsstaat mehr ist, sondern ein defakto Polizeistaat. Das sieht man daran, das Beweisverwertungsverbote nur extrem von Gerichen ausgesprochen werden.
Würden sich die Gerichte an das Grundgesetze halten würde sich folgendes ergeben:
Die Ermittlungsmaßnahme muß bezogen auf die zu verfolgende Tat verhältnismäßig sein. Das gilt auch für Zufallsfunde. Das heißt das Zufallsfunde verwendet werden können, wenn bei Verdacht auf diese Tat die Ermittlungsmaßnahme zulässig und insbesondere verhältnismäßig war.
Problem ist, das die Verhältnismäßigkeitsprüfung bei einigen Gerichten praktisch nicht mehr stattfindet und einfach alles als Verhältnismäßig angesehen wird.
Das ist durchaus möglich.
Beifang nennt es der Fischer, was da ins Netz geht. Klar wird das verfolgt.