Beschuldigt einer Straftat, Beratung?
Servus Leute,
Ich Frage für nen Freund, mein Freund hat bei einem elktro handel etwas gestohlen im Wert von ca 20€. Jetzt hat er Post bekommen obwohl der Mitarbeiter gesagt hat Verwarnung und gut ist. Hat aber den Ausweis eingescannt.
Nunja jetzt kam ja Post wo man zu geben kann oder eben nicht man aber Infos zu seinen Daten machen soll.
Er hat aber gesagt er gibt es zu und fertig bekommt ne Strafe von ca. 100€ oder so weiß net was da so an Strafen kommen kann.
Aber Chat gpt sagt auf jeden Fall Anwalt einschalten der kann es mindern. Und ein zugeben der Strafe kann die Strafe erhöhen sagt er zumindest.
Habe allerdings keine Rechtsschutz.
Was sagen hier die Anwalt Leute oder zumindest die die ein wenig Ahnung haben.
Kann auch die Bilder schicken falls wer mehr Infos braucht.
Hoffe die Platform ist anonym genug 😂
Mfg
5 Antworten
Das zugeben einer Straftat kann die Strafe mildern, wenn das Geständnis von Reue getragen ist. Wenn es nichts zu leugnen gibt würde ich immer gestehen.
Bei einem Warenwert von 20.-€ gehe ich davon aus, dass es gar nicht zu einer Gerichtsverhandlung kommt, sondern einfach ein Strafbefehl, in dem steht "Zahlen sie XY Euro" per Post ankommt und wenn man das zahlt ist es gut.
Der Anwalt kostet auch Geld. Wenn der es schafft, dass man 200.-€ weniger Strafe zahlen muss bringt das wenig, wenn der Anwalt dafür 300.-€ haben will.
Ich gehe mal davon aus, dass dein Kumpel volljährig ist. Ist er unter 18 (evtl auch 21) bekommt er keinen Strafbefehl mit einer Geldstrafe. Da gibt es entweder eine Einstellung oder ein paar Sozialstunden.
Ah interessant okay.
Mein Freund ist 22 Jahre aber bei der Tat war noch 21 Jahre.
Okay ja die Tat bereut er und das Geld ist selbst wenn es 200€ währen kein großes Problem. Denke jetzt eher weniger das es soviel wird.
Okay dann wird er Tat zugeben seine Daten drauf schreiben und sowas wie:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bedauere mein Handeln vom [Datum des Vorfalls] aufrichtig. Es tut mir leid, dass es zu dieser Situation gekommen ist. Ich erkenne mein Fehlverhalten und versichere Ihnen, dass sich so etwas nicht wiederholen wird. Ich bereue die Tat zutiefst."
Ich denke das sollte es gut ausdrücken.
Natürlich wird er die Tat nie wieder machen es war einfach Dumm.
Danke für die Infos.
In diesem Fall lohnt sich der Gang zu einem Anwalt nicht. Geh zur Polizei, mach ein Geständnis und bitte den Polizisten darum, dass er auch deine Reue die du zeigen solltest und den Grund weshalb du es jetzt nicht mehr machst, mit zur StA schickt.
Also irgendwie wirkt das so, als wärst der Freund du selbst. Aber das soll auch mal egal sein. wollte das nur so sagen.
Wir reden hier von einem Diebstahl in geringer Höhe. Die Strafe dafür kann, sofern der Täter kein notrosischer Widerholungstäter ist, nicht besonders hoch ausfallen. selbst wenn nicht mehr nach Jugendstrafrecht geurteilt wird.
Die Tat scheint ja bereits zugegeben. daher wäre die Strategie des Leugnenens bzw. eines ggf. möglichen Verfahrensfehlers hier eher unangebracht.
Mein persölnlicher Rat: angeischts der nicht besonders hohen zu erwartendenden Strafe loht hier das Involvieren eines Anwaltes eher nicht.
etwas anderes wäre die Frage nach der "Strafe" die bereits gezahlt wurde. Das ist oft tatsächlich in Form der Fangprämie rechtswiedrig.
Wägt man zwischen den Chancen, das Geld zurückklagen zu können und den Kosten für eine derarige Aktion ab, würde ich auch hier dem schlechten Geld kein gutes hinterher werfen.
Der Täter soll sich den Konsquenzen seines Tuns stellen. als jugendliche*r würde ich darauf tippen, dass es bei ein paar Sozialstunden bleiben wird. an sonsten vielleicht eine Geldstrafe oder eine Bewährungstrafe mit Auflagen.
Wenn er es schon zugegeben hat, bringt es wenig das im Nachgang zu leugnen.
naja wenn eh schon alles zugegeben wurde hat es jetzt auch keinen sinn wirklich. ich glaube kaum dass ein anwalt da noch was rausholen kann...