"Na, warste wieder im Puff?!" - Wann wäre diese Frage eine strafbare Beleidigung?! Also wenn es in der Öffentlichkeit auch andere Leute hören würden...
12 Stimmen
4 Antworten
Das kommt sehr auf den Kontext an!
Die Frage an für sich, macht nicht strafbar. Die Art und Weise wie das ganze gemeint ist und wie das bei der Person ankommt, macht den Unterschied.
Wenn das als provokante oder anzügliche Neckerei gemeint ist, um beispielsweise seinen guten Kumpel aufzuziehen, würde dir das keiner krumm nehmen und man müsste sich eventuell auf eine ordentliche Retourkutsche gefasst machen!
Wenn man diesen Satz allerdings ausspricht, um eine bestimmte Person bloßzustellen in der Öffentlichkeit oder vor Bekannten, um damit unterschwellig anzudeuten das diese Person, ein regelmäßiger Gast in deartigen Etablissements ist und das nicht unbedingt der Wahrheit entspricht, könnte man dies eventuell als Verleumdung werten!
Eine Beleidigung im klassischen Sinne ist dies allerdings nicht.
Das ist nur unhöflich und als "Angriff" auf die Ehre und Würde zu gering. Der andere könnte in einer gerichtlichen Verfügung verlangen, dass du diese ehrrührige "Behauptung" nicht mehr äußern darfst.
Mein Konter würde lauten: "Ja, während du heute in der Anstalt warst!"
Gut das es solche Möglichkeiten gibt. Ich gehe Recht regelmäßig in ein Laufhaus und in einen Swingerclub.
Dazu stehe ich auch!
Es könnte unter Umständen und mit viel Phantasie eine Verleumdung sein, eine Beleidigung im strafrechtlichen Sinne aber eher nicht.