Ist die Beleidigung “F*tze” strafbar?
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Ja.
"Im Internet kundgetane Äußerungen als “H*re“, “Nazischlampe“, “Nazischwein“, “dummef*tze” stellen erkennbar strafbare Formalbeleidigungen dar und können strafrechtlich nach § 185 StGB geahndet werden (vgl. LG Frankfurt, Urteil vom 09.12.2021, Az.: 2-03 O 422/20). Der Betroffenen wurde in diesem Verfahren eine Geldentschädigung in Höhe von 6.000 EUR (1.000 EUR pro Äußerung) gegen Twitter zugesprochen, da die Social-Media-Plattform trotz Hinweisen zu den verschiedenen beanstandeten rechtswidrigen Posts (Hassbeiträge) nicht unverzüglich entfernt hatte."
https://www.baumgaertner-friedrich.com/beleidigung-internet-%C2%A7-185-stgb/
Vielleicht, vielleicht nicht - auf jeden Fall ist sie unangemessen.