Ist die Frage "bist du blöd?" eine strafbare Beleidigung?

6 Antworten

Das kommt auf die Begleitumstände an. "Du kannst mich mal ..." ist übrigens auch nicht strafbar, wenn die Umstände stimmen.

Medienbaer  11.10.2018, 13:29

Da ist aber auch ein Unterschied: "Du kannst mich mal" bezieht sich auf die eigene Person, während "du bist blöd" sich auf den anderen bezieht...

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knutschzwiebel  11.10.2018, 13:31
@Medienbaer

Bitte die Frage genau lesen. Es geht nicht um "du bist blöd" sondern um "bist du blöd?".

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Das ist eine normale Frage um sich zu vergewissern und keine Behauptung. Wird diese Frage mit ja beantwortet, wird es zur Tatsache und kann es somit jedem straffrei weitererzählen. Bekommt man ein Nein als Antwort und würde dann dennoch sagen, der Gefragte wäre blöd, dann wäre es eine unrichtige Behauptung und somit strafbar.

Na klar, Rechtsanwalt und Gerichtsverfahren, dazu Strafanzeige - kostet etwa 2000 Euro Anfangsinvestition und wird wohl eingestellt wegen Geringfügigkeit. Außerdem handelt es sich um eine Frage - die muss man nicht unbedingt positiv beantworten.

TheGrow  11.10.2018, 13:34

Seit wann benötigt man für die Stellung eines Strafantrages einen Rechtsanwalt? Und seit wann kostet ein Strafverfahren für den Geschädigten/Strafantragsteller Geld?

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Das ist keine Beleidigung. Wenn es jemand, als eine Beleidigung empfindet, dann naja😂

Ich würde das eher eine interessierte Nachfrage nennen.