Drohung mit der Öffentlichkeit?

7 Antworten

Solange Du sachlich mit Deinen Informationen an die Öffentlichkeit (Presse o. ä.) gehst, ist es nicht strafbar

ist es strafbar mit einem Fall an die Öffentlichkeit zu gehen?

Es ist strafbar, wenn Du in der Öffentlichkeit Dinge behauptest die "nicht nachweisbar richtig sind" und die "geeignet sind den Ruf einer Firma bzw. einer Person zu schädigen".

Mit anderen Worten:
Wenn Du so etwas vor hast, dann solltest Du dringend vorher einen Anwalt zu Rate ziehen und das ganz genau mit dem durchgehen, was Du öffentlich sagst und wie genau Du es sagst. Denn dann musst Du im Zweifel auch Beweise für alle Deine Aussagen haben, damit sie Dich nicht angreifen können.

Sonst kann Dich die betreffende Firma wegen übler Nachrede bzw. Verleumdung verklagen. Siehe §186 bzw. §187 Strafgesetzbuch.

Nein, es ist nur kindisch.


turalo  09.06.2021, 11:10

Manchmal allerdings der letzte Weg.

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HeinrikH  09.06.2021, 11:19
@turalo

Wenn die Forderung unberechtigt ist, kann da nichts passieren. Sie können natürlich einen Mahnbescheid schicken, aber dem muss man dann halt widersprechen.

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Falsche Tatsachen darf man nicht behaupten. Das kann teuer werden.

Meinungen kann man jederzeit äussern. Und eine Forderung für unberechtigt zu halten, ist eine Meinung.

Aber da ich nicht weiss, um was genau es geht, ist allgemein der Rat: befasse dich damit, was Juristen unter "Tatsache" verstehen. Mit dem umgangssprachlichen Begriff "Wahrheit" hat das nichts zu tun. Und "Faktenchecker" helfen dir nicht weiter.

Hallo, ist denn die Forderung "nur" aus Deiner Sicht unberechtigt, oder objektiv unberechtigt?

wie soll denn das "an die Öffentlichkeit gehen" erfolgen? (Zeitung, internet etc)