Ist das so?
Man sagt zu mir: ich habe ein Fest verankertes Umgangsrecht und das müssen icc einklagen. Gleichzeitig sagt man mir auch wenn es zu Unstimmigkeiten der ehemaligen Partner kommt gibt's für mich auch kein Umgangsrecht. Weil das Gericht will das die Partner nicht im Konflikt sind wenn einem das Umgangsrecht zugesprochen wird um zu vermeiden das das Kind den Ärger dadurch nicht abbekommt wenn Konflikte entstehen. So hat man mir das gesagt. Weil wenn ich das Umgangsrecht bekommen würde (was ich sowieso seltsam finde das man ein Fest verankertes recht erstmal geltend machen muss) (entweder habe ich dieses Recht oder nicht ein: du hast das aber eigentlich hast dus garnicht gibt's für mich nicht) dann würden die Konflikte aufs Kind übertragen werden so würde das der Richter dann auslegen. Ist das wirklich so? Manche Sachen hören sich da sehr komisch an aber mir wurde das alles so erklärt.