Ist das so?
Man sagt zu mir: ich habe ein Fest verankertes Umgangsrecht und das müssen icc einklagen. Gleichzeitig sagt man mir auch wenn es zu Unstimmigkeiten der ehemaligen Partner kommt gibt's für mich auch kein Umgangsrecht. Weil das Gericht will das die Partner nicht im Konflikt sind wenn einem das Umgangsrecht zugesprochen wird um zu vermeiden das das Kind den Ärger dadurch nicht abbekommt wenn Konflikte entstehen. So hat man mir das gesagt. Weil wenn ich das Umgangsrecht bekommen würde (was ich sowieso seltsam finde das man ein Fest verankertes recht erstmal geltend machen muss) (entweder habe ich dieses Recht oder nicht ein: du hast das aber eigentlich hast dus garnicht gibt's für mich nicht) dann würden die Konflikte aufs Kind übertragen werden so würde das der Richter dann auslegen. Ist das wirklich so? Manche Sachen hören sich da sehr komisch an aber mir wurde das alles so erklärt.
Beim besten Willen aber diese Storys die kann man doch garnicht für ernst nehmen aber mir wurde das tatsächlich weis gemacht es sei so
3 Antworten
Nein.
ok, wenn du als vater des kindes festgestellt wurdest und die vaterschaft eingetragen hast, dann hast du anspruch auf gemeinsames sorgerecht und selbstverständlich sorgerecht.
wenn die km dir das umgnagsrecht boykottiert, dann hilft in der regel nur noch ein anwalt und konsequent klage einreichen auf umgang:
- 2-3 nachmittage die woche mit einer übernachtung
- jedes zweite we von fr-so
- hälftige ferien und feiertage
- 3 wochen urlaub
lass den beschluss beschweren mit ordnungshaft ersatzweise haft und androhung entzug des sorgerechts.
selbiges machst du im nächsten schritt mit sorgerecht
Viel falsches Z.B. bekommt man als Vater nicht automatisch das gemeinsame Sorgerecht, wenn man nicht verheiratet ist – das muss man beantragen, wenn die Mutter es nicht freiwillig mit dir teilt.
Und was du zur Ordnungshaft und Sorgerechtsentzug sagst, klingt krasser als es in der Realität meistens ist. Solche Maßnahmen werden nur in extremen Ausnahmefällen durchgezogen – bei Dauerblockade oder wenn das Kindeswohl gefährdet ist.
Also ein bisschen runter vom Gas – wir alle lernen noch. 😉
Ja... irgendwie ist das leider schon so, bzw. kann so sein.
Auch wenn man nicht die gemeinsame Sorge inne hat, so hat man doch ein Umgangsrecht. Zumindest auf dem Papier... Und dann kommt das große ABER und zig (vor allem Mütter) die Elternteile wo das Kind hauptsächlich lebt und boykottieren dieses Recht. Manche machen das auch sehr subtil, so dass man ihnen nicht den Vorwurf machen kann, dass sie es extra boykottieren würden.
Beginnt im Grunde schon damit, dass sie mit dem Kind einfach wegziehen. Ohne Sorgerecht bzw. gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht hat man auch keinen Anspruch da mitzureden...
Ihnen stehen auch mehr Möglichkeiten offen das Kind dem anderen Elternteil zu entfremden. Und so versichern sie dann glaubhaft dem Jugendamt und dem Bericht, es würde dem Kind schaden, wenn ein Umgang mit dem anderen Elternteil durchgesetzt werden würde.
Also kämpft man um den Umgang oder gar das Sorgerecht, welches man eben bei unehelich geborenen Kindern leider nicht automatisch bekommt um festzustellen, dass Jugendämter als auch Gerichte mitunter immer noch sehr "mütterlastig" sind.
Es kommt auch vor, da werden Geschichten erfunden. Das kann vom Vorwurf des Missbrauchs über Gewalttätigkeiten gegenüber dem Kind gehen bis hin zu allen möglichen Vorwürfen.
Natürlich bedeutet das keineswegs, dass Mütter grundsätzlich lügen! Denn es gibt ja auch Väter wo ein Umgang besser nicht oder nur mit Aufsicht stattfinden sollte.
Es muss nicht so laufen wie von dir beschrieben, aber es kann durchaus so laufen!
Es gibt Väter die kämpfen Jahre lang und verlieren am Ende doch. Denn der Krieg der Eltern wird nicht selten eben gnadenlos auf dem Rücken der Kinder ausgetragen.