Angstellte beim Jugendamt privat gewalttätig. Sollte man handeln?
Hallo,
ich kenne eine Angestellte beim Jugendamt, die sogar Regionalleitung ist.
Sollte man da handeln, wenn man Beweise über schwere gewalttätige Übergriffe hat ?
Das ist allerdings alles im privaten passiert. In ihrem Job ist sie wohl professionell.
…aber ist es überhaupt vertretbar, dass so eine Frau Kinder aus Familien holt und befugt ist über das Schicksal von Familien zu entscheiden, wenn privat selbst mal die Hand ausrutscht ?
Wenn ich was sagen oder Beweise liefern wollte… an wen wende ich mich ? Ihre Vorgesetzten ? Direkt eine Anzeige bei der Polizei machen ?
Ich würde da auch lieber inkognito bleiben 🫠
Kämpfe schon länger mit mir und meiner Moral.
Ich hoffe, hier kann mir jemand weiterhelfen.
Danke im Voraus und liebe Grüße!
4 Antworten
Ich denke da muss man beruflich und privat voneinander trennen. Eine Person kann im beruflichen Leben sehr hingebungsvoll und geduldig sein und im privaten Leben aber richtige Idioten. Es wird auch generell unterschieden, ob sich die Person privat daneben benimmt oder während der Arbeitszeit.
Privat geht den Arbeitgeber prinzipiell erstmal überhaupt nichts an, darf ihn auch nicht und es darf darausfolgend auch keine beruflichen Konsequenzen geben. Ausnahmen gibt es nur, wenn privat Dinge passieren, die mit der beruflichen Tätigkeit nicht vereinbar sind. Dazu zählen beispielsweise Vergehen an Kindern bei einer Tätigkeit als Erzieher, Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation als Pflegekraft bei der Caritas oder auch unter Umständen aktive Sterbehilfe bei einer Tätigkeit als Arzt.
Während der Arbeitszeit handelt eine Person nicht als Privatperson, sondern im Auftrag des Arbeitgebers. Das heißt also wenn man sich beruflich einen strafrechtlich relevanten Fehltritt erlaubt, ist prinzipiell erstmal der Arbeitgeber dafür verantwortlich, denn der Arbeitnehmer handelt in dem Moment im Auftrag des Arbeitgebers. Wenn den Arbeitgeber aber keine Schuld trifft und z.B. Vorsatz im Raum steht, kann der Arbeitgeber natürlich die Probleme an den Arbeitnehmer "weiterreichen" und ihn für den Stress den er verursacht hat, sanktionieren. Bei beispielsweise "nur" Fahrlässigkeit übernimmt in der Regel der Arbeitgeber die Verantwortung und wird seine Strukturschwächen schließen. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn ein Arzt einen Patienten versehentlich verwechselt, falsch behandelt, aber der Arbeitgeber nicht ausreichend dafür gesorgt hat den Patienten zu identifizieren, z.B. durch das verpflichtende Tragen eines Patientenarmbands und es mit mehr Sorgfalt im standardisierten Ablauf nicht dazu gekommen wäre. Natürlich hätte der Arzt selber besser schauen können, und wenn es privat wäre, wäre er sicherlich dran Schuld, aber es ist ja nicht davon auszugehen dass er es vorsätzlich, also absichtlich gemacht hat, deswegen muss der Arbeitgeber dafür einspringen.
In deinem Fall scheint es aber nicht die Arbeitszeit zu betreffen, daher ist deine erste Anlaufstelle die Polizei um die betreffende Person als Privatperson anzuzeigen, ohne Bezug auf ihre Arbeit. Sollte die Person dann eine Anzeige bekommen und folglich eine Vorstrafe, könnte das den Arbeitgeber dennoch durchaus interessieren, falls er beizeiten mal wieder ein aktuelles Führungszeugnis einfordert.
Sei dir aber bei einer Anzeige bewusst, dass du Beweise haben musst. Die Polizei wird zwar auch von Amts Wegen ermitteln, allerdings wenn die Kinder salopp gesagt den Kopf schütteln auf Frage nach Gewalt der Mutter, ist die Sache hier in Deutschland vom Tisch.
Dem Arbeitgeber einen "Tipp zu geben" würde ich an deiner Stelle absolut nicht in Erwägung ziehen, da dieser nicht reagieren wird, der wird ja auch nicht mehr Beweise haben und es betrifft die berufliche Tätigkeit nicht. Da wirst du nichts weiter hören, außer, dass die "Betroffene" wahrscheinlich zügig davon in Kenntnis gesetzt wird.
Lass dich im Vorfeld ausführlich vom Anwalt beraten und schreite erst zur Aktion, wenn es eine realistische Aussicht gibt, dass die Person auch die Konsequenzen zu spüren bekommt. Ansonsten musst du u.U. mit einer Gegenanzeige rechnen.
Denn wenn sie das "nicht war", kann man schnell angeben du hättest das nur gemacht um sie zu diffamieren...
Lieben Gruß und danke auch :)
Schwer zu sagen, du gerätst dann selbst ins Visier der Justiz und wenn man dies nüchtern betrachtet kann der Ausgang so oder anders sein. Beispielsweise verleumden Anwälte oft die gegnerische Seite, betreiben Rufmord, machen falsche Aussagen vor Gericht usw. was die meisten hier als strafbare Handlungen sehen, aber passieren tut denen nichts. Auf jeden Fall wenn du sie anzeigen willst dann nur privat, niemals dienstlich, denn dann passiert rein gar nichts. Du kannst es auch anonym machen, jedoch wie ich die Polizei kenne werden die das gar nicht bearbeiten, sondern gleich unterm Tisch fallen lassen.
Ich danke dir ebenfalls… Antwort siehe bitte oben.
…aber ist es überhaupt vertretbar, dass so eine Frau Kinder aus Familien holt und befugt ist über das Schicksal von Familien zu entscheiden, wenn privat selbst mal die Hand ausrutscht ?
Grundsätzlich geht es im Arbeitsleben z.B. um das Verhalten innerhalb des Beschäftigungsverhältnisses.
Wenn ich was sagen oder Beweise liefern wollte… an wen wende ich mich ? Ihre Vorgesetzten ? Direkt eine Anzeige bei der Polizei machen ?
Ich würde da auch lieber inkognito bleiben 🫠
Welche Art von Beweisen gibt es denn?
Gehst Du direkt an den Arbeitgeber, ist das u.U. Üble Nachrede.
Wenn es strafbares Verhalten ist wäre die Polizei der richtige Ansprechpartner.
Kämpfe schon länger mit mir und meiner Moral.
Das heißt, Du schaust - mit Deiner Moral - schon einige Zeit tatenlos zu.
Länger ist übertrieben… aber ja, da gebe ich dir Recht.
Wie eben schon erwähnt: wenn sie im Job doch professionell ist und Menschen wirklich hilft !?
Vielleicht nehme ich dem Jugendamt dann eine Gute, die privat vielleicht einfach nur Hilfe braucht
Wenn du wirklich Beweise für deren Fehlverhalten hast, dann zeige die an. Sollte es allerdings so sein, daß du nur Beweise als Vermutung vorweisen kannst, dann solltest du von derart Anzeige Erstattung Abstand nehmen und zwar aus eigenen Interesse!
Handfeste Beweise. Fotos, Videos, Sprachnachrichten, Zeugen
Ich habe noch nie eine Anzeige machen müssen. Kann ich dabei unerkannt bleiben ?
…oder muss ich dann auch vor Gericht aussagen und alles ? :/
Ja, du wirst dann zu gg. Zeit als Zeuge bei der gerichtlichen Hauptverhandlung aussagen müssen.
Vielen Dank für die ausführliche Antwort.
Ich werde noch eine Nacht drüber schlafen und dann wohl zur Polizei gehen müssen bzw. mir nochmal Rat holen und/oder meinen eigenen Anwalt mit einbeziehen.
Ich möchte niemandem etwas schlechtes und schon gar nicht unschuldigen Menschen die Karriere versauen… aber da sind jetzt zuletzt wirklich krasse Dinge passiert… auch wenn ihr berufliches Umfeld ihr zwar Professionalität attestiert, bezweifle ich sehr, dass sie sich Im Job stets im Griff hat, wenn sie privat so regelmäßig eskaliert.