Ab wann kann das Jugendamt ein Kind aus der Familie holen?

6 Antworten

Ja und nein. Sie darf bestimmen was du anziehst, und Streit ist auch kein Grund.

Aber wenn sie dich schlägt also gewaltätig wird definitiv.
Den Kontakt zu deinem Vater darf sie dir, ohne triftigen Grund, auch nicht verbieten.

Also ja sprich mit einem Vertrauenslehrer und du kannst dich natürlich auch selber direkt an das Jugendamt wenden.

Ob die dich anderweitig unterbringen wird sich zeigen. Und auch ob du bei deinem Vater leben darfst.
Aber mit Jemandem darüber zu reden ist ein Anfang und das solltest du machen.

Das Jugenamt darf eingreifen, insofern eine akute Kindesgefährdung vorliegt.

Heißt: Wenn sie dich regelmäßig (logischerweise gegen deinen Willen) schlägt und somit misshandelt, wäre das natürlich ein guter Grund für eine Kindesentziehung. Ich bin kein Experte, aber meines Wissens spielt der Wille des Kindes im Fall einer Sorgerechtsentziehung und eines quasi ,,Zwangsumzuges" auch eine Rolle.

Sprich einfach mal mit deinem Vertrauenslehrer, der kann dir sicher am besten helfen. Viel Glück :)

Ja, das Jugendamt kann in bestimmten Fällen ein Kind aus dem Haushalt entfernen, wenn es das Kindeswohl gefährdet sieht. Wenn die Mutter gewalttätig wird, ist das ein ernstes Problem, das das Wohl des Kindes beeinträchtigen kann. Das Jugendamt kann in diesem Fall eine Inobhutnahme anordnen, um das Kind vor weiterem Schaden zu schützen1Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das Jugendamt nicht leichtfertig handelt und nur in Fällen von schwerwiegendem Missbrauch oder Vernachlässigung eingreift1Wenn Sie sich Sorgen um das Wohlergehen eines Kindes machen, können Sie sich an das Jugendamt wenden, um Hilfe und Unterstützung zu erhalten1.
was macht sie denn genau?, ich habe einfach mal son chatbot gefragt, da ich es nicht genau wusste (schon dass das nicht durchgeht wenn sie gewalttätig wird aber sonst weiß ich da nichts) mein Vater und meine Mutter hatten auch schon ihre....differenzen (falsche anklage und sowas vor gericht)
Ich werde das Thema hier weiter verfolgen, mich interresiert das wicklich ;)

Woher ich das weiß:Recherche
yourfavhuman88 
Fragesteller
 17.11.2023, 18:37

Mit Gewalt meine ich, dass sie wenn ich z.B. etwas falsch mache oder ich irgendwas gemacht hab was ihr nicht gepasst hat, sie handgreiflich wird, zwar nicht oft aber manchmal und sonst halt psychische Gewalt wie Beleidigungen, Demütigungen wie „du bist so doof, so eine Tochter will ich nicht“ usw.

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Trippelsoeldner  17.11.2023, 18:39
@yourfavhuman88

Hmm ok, das ist etwas anderes, wenn sie dich in irgendeiner weise körperlich verletzt hätte müsste sie freiheitsstrafe kassieren (je nach schwere 6monate-10jahre)

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Wenn das Kindeswohl extrem gefährdet ist, kann das Jugendamt intervenieren sprich eine In Obhutnahme anordnen oder dem Elternteil, der besser ist fürs Kind das Sorgerecht übertragen...

das heißt HALT! bei Gefahr im Vollzug kann das Jugendamt selbst einschreiten. aber generell werden solche Entscheidungen vom Jugend bzw. Familiengericht getroffen und Jugendamt oder und Polizei damit beauftragt, sie duchzusetzen.

lg, Nicki

Wenn eine Gefährdung besteht dann kannst du da natürlich nicht bleiben.

Und wenn du sogar ein anderes Elternteil hast zu dem du könntest, dann solltest du nicht bei einer Person bleiben die dir schadet oder dir schaden könnte.

Klär das aber (wie du schon geschrieben hast) mit deinem vertrauenslehrer.

Trippelsoeldner  17.11.2023, 18:41

für vertrauenslehrer wäre ich auch, weil vllt ist es auch falsch eingeschätzt

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