Darf man entscheiden in welche wohngruppe man möchte?

4 Antworten

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Du darfst Wünsche äußern. Sofern deine Eltern nicht gegenteilige Wünsche äußern oder pädagogische Gründe dagegen sprechen, wird diesen Wünschen entsprochen - sofern die Platzkapazitäten der Einrichtungen das hergeben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)

Es muß ein Platz frei sein und die Zusammensetzung muß stimmen. Das bestimmt das Jugendamt.

Normalerweise entscheidet dass das Jugendamt. Meist kommt man da hin wo gerade Platz ist.

Man kann zwar Wünsche andeuten, aber letztendlich da wo Platz ist...