Geschwister getrennt?

DieNase123  19.10.2024, 08:27

Mit welcher Begründung denn?

Lea280108 
Beitragsersteller
 19.10.2024, 08:29

weiss nicht ob das schon als misshandeln gilt aber sowas in der Art

7 Antworten

natürlich darf das jugendamt und die pflegefamilie das. kinder haben kein anspruch auf ein handy

Normalerweise nicht, ein Kontaktverbot gibt es höchstens dann wenn ein Geschwister das andere Geschwister misshandelt oder unterdrückt hat.

Aber selbst dann gilt das nur für einige Zeit und danach ist zumindest wieder ein Kontakt unter Aufsicht möglich, und wenn es gut läuft irgendwann auch wieder ohne Einschränkungen.

In eine geschlossene Einrichtung kommt man nur bei Eigen- oder Fremdgefährdung, die nicht ohne Zwangsmaßnahmen abgewendet werden kann. ALLE geschlossenen Unterbringungsbeschlüsse werden von einem Gericht angeordnet. Bevor es zu einer solchen Maßnahme kommt, muss wirklich viel passiert sein.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)

Das Jugendamt darf sehr viel, wenn es zum Schutz des Kindes als notwendig erachtet wird. Geschlossene Einrichtung könnte zum Beispiel bedeuten, dass der Kontakt zwischen euch für einen von euch ein Problem wäre.

Nachfragen.

ihr kommt in eine Pflegefamilie, euere Schwester in eine geschlossene Einrichtung, dass Jugendamt spricht Kontakt verbot aus wie geht man damit um?

Sich oder das Jugendamt mal nach dem WARUM fragen.

Bevor ein Jugendamt derart einschreitet ist - unakzeptables gegen das Wohl der Kinder - passiert.