Geschwister getrennt?
ihr kommt in eine Pflegefamilie, euere Schwester in eine geschlossene Einrichtung, dass Jugendamt spricht Kontakt verbot aus wie geht man damit um?
darf das Jugendamt das überhaupt?
darf die Pflegefamilie mir mein Handy weggenehmen und mir den Kontakt zu anderen Personen in meinem Leben wie Freund oder Freunde nicht erlauben
Mit welcher Begründung denn?
weiss nicht ob das schon als misshandeln gilt aber sowas in der Art
7 Antworten
natürlich darf das jugendamt und die pflegefamilie das. kinder haben kein anspruch auf ein handy
Normalerweise nicht, ein Kontaktverbot gibt es höchstens dann wenn ein Geschwister das andere Geschwister misshandelt oder unterdrückt hat.
Aber selbst dann gilt das nur für einige Zeit und danach ist zumindest wieder ein Kontakt unter Aufsicht möglich, und wenn es gut läuft irgendwann auch wieder ohne Einschränkungen.
In eine geschlossene Einrichtung kommt man nur bei Eigen- oder Fremdgefährdung, die nicht ohne Zwangsmaßnahmen abgewendet werden kann. ALLE geschlossenen Unterbringungsbeschlüsse werden von einem Gericht angeordnet. Bevor es zu einer solchen Maßnahme kommt, muss wirklich viel passiert sein.
Das Jugendamt darf sehr viel, wenn es zum Schutz des Kindes als notwendig erachtet wird. Geschlossene Einrichtung könnte zum Beispiel bedeuten, dass der Kontakt zwischen euch für einen von euch ein Problem wäre.
Nachfragen.
ihr kommt in eine Pflegefamilie, euere Schwester in eine geschlossene Einrichtung, dass Jugendamt spricht Kontakt verbot aus wie geht man damit um?
Sich oder das Jugendamt mal nach dem WARUM fragen.
Bevor ein Jugendamt derart einschreitet ist - unakzeptables gegen das Wohl der Kinder - passiert.