gilt vor dem jugendamt die unschuldvermutung?

4 Antworten

ein Jugendamt kann zwar eine Inobhutnahme veranlassen, aber nur ein Richter kann diese letztendlich entscheiden. Es ist nicht so einfach Kinder einfach aus einer Familie zu nehmen. Aber manchmal muss ein Jugendamt und der zuständige Richter zunächst aufgrund von Behauptungen handeln. Diese Behauptungen müssen aber dann geprüft und gesichert werden. Wenn aber jemand behauptet die Kinder werden bei euch heftig misshandelt und es gibt dazu irgendwelche kleinen Hinweise, dass an der Behauptung auch was dran sein kann, dann kann ein Richter nicht einfach beschließen nichts zu tun.

Ein schwieriges Thema, weil es so viele Fälle gibt in denen es wirklich schwierig ist eine gute und richtige Entscheidung zu treffen.

Die Leute vom Jugendamt erfinden nichts aber sie haben eigentlich einen guten geschulten Blick auf die Dinge, die vll. nicht ok sind und eine InObhutnahme dann nötig ist.

Klar muss er das beweisen. Eine Fremdunterbringung ist sehr teuer und das geht nicht so einfach.

Nein.

Vor dem Jugendamt gilt: im Zweifel zum Wohle des Kindes.