Ist es korrekt das Jugendamt mir meinen Sohn wegnehmen tut?

2 Antworten

Ohne jetzt den ganzen Fall zu kennen, vermute ich einfach einmal, dass die Behörde nach Abwägung aller vorliegenden Tatsachen richtig entschieden hat.

Eine Inobhutnahme erfolgt nicht einfach so und ist das letzte Mittel, was dem Jugendamt bleibt.

Wenn du die Entscheidung für falsch hältst, steht dir der Rechtsweg offen.

Also wenn das jetzt wirklich kein Paulanergarten ist, dann gruselt es mich.

wie kann die neue Ische von der ihrem Ex ein Gutachten über sie erstellen lassen? Normalerweise müsste ein Gericht darüber entscheiden, ob so ein Gutachten angeordnet wird.

Ich würde deiner Bekannten raten, gegen das Gutachten widerspruch einzulegen und zwar über das Gericht. sie soll denen ruhig mitteilen, dass sie den Verdacht hat, dass da gemauschelt wurde. anders kann ich mir das nicht vorstellen.