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Umgang mit dem Kind ohne Führerschein? Wer ist verantwortlich?

Hallo zusammen! Zu meiner Situation: ich bin 30 und habe einen 10 jährigen Sohn. Der Kindsvater lebt 1 1/2 Stunden entfernt. Die Trennung war einvernehmlich und in der Situation damals waren wir uns auch nach Beratungen einig, dass unser Kind bei ihm bleiben soll. Ich zog dann weg, worüber der Kindsvater den ganzen Prozess über auch im Bilde war.

Ich habe keinen Führerschein und kein Auto. Er dagegen schon. Bis vor einem Monat, hatten wir die Absprache dass er unser Kind zu seinen Bedingungen holt und bringt ich ihn das dafür bezahle. Das ging auch 7 Jahre gut. Dazu muss man wissen, daß ich seit Jahren eine Phobie insbesondere vor dem Zugfahren habe, die dem Kindsvater auch sehr wohl benannt ist, weil er bei der Ursache für diese Phobie anwesend war.

Nun hat er eine neue Partnerin mit der er auch zusammenlebt seit ca. 1 Jahr und es kam kürzlich zum Streit. Der KV zog dann die Konsequenz, unser Kind wenn überhaupt nur einen Weg bringen zu wollen. Ich, die auch einen neuen Partner seit 2 Jahren hat, bin jetzt in der Situation das entweder auf meinen Partner (auch ohne Führerschein) "abwälzen" zu müssen (der durchaus bereit wäre) oder eben auf den Ungang zu verzichten (das weiß der KV auch sehr genau). Ich bin zwar derzeit dabei den Führerschein zumachen, aber da ich nebenbei noch in Schichten als Altenpflegefachkraft arbeite und mein Partner der ebenfalls im 3-Schicht-System arbeitet, kann da durchaus noch etwas Zeit ins Land gehen.

Ich habe mich nun heute beraten lassen und erfahren, dass ich rechtlich verpflichtet bin den Umgang zu organisieren. Klar spielt die Absprache eine Rolle, verpflichtet ihn aber ohne irgendwas zu gar nichts. Außer den Kontakt zB per Telefon zu ermöglichen, was er tut, allerdings muss ich fürchten, dass ich diesen aufgrund der Partnerin des KV nicht ungestört wahrnehmen kann (ich meine jetzt Provokation, Kommentare u.ä.)

Natürlich ist der KV nicht gezwungen mir entgegen zu kommen und dennoch frage ich mich nun, was ich tun soll. Ich will eigentlich nicht vor Gericht ziehen und keine Schlammschlacht. Allerdings deutete die Beratungsstelle an, dass auch hier der KV nicht verpflichtet ist, auf deren Vermittlungsversuch zu reagieren...

Daher nun meine Frage: Was kann ich tun? Hat es überhaupt Sinn einen Anwalt zu kontaktieren? Kann mir vielleicht jemand mit den selben Erfahrungen einen Tipp geben? Ich wäre für jeden Rat dankbar. Und danke, dass du dir bis hierhin mein Problem überhaupt durchgelesen hast.

LGs unbekannter Weise.

Kinder, Mutter, Sorgerecht, Familienrecht, Trennung, Jugendamt, Streit

Hat der Vater ein Recht auf das hälftige Kindergeld auch wenn er keinen Unterhalt mehr zahlen muss und seid Jahren kaum Kontakt hat?

Hallo. Gemeinsames Sorgerecht besteht. Unser gemeinsames Kind beginnt eine Ausbildung und der Vater muss dann keinen Unterhalt mehr zahlen, weil Ausbildungsgehalt angeblich zu hoch (ca 1200€) Kind ist aber noch nicht volljährig und lebt weiterhin bei mir.

Nun will der Vater weiterhin hälftig das Kindergeld ab dem 18. Geburtstag (da ja Ausbildung) obwohl seid 6 Jahren kaum Kontakt besteht. (3-5 Treffen im Jahr für 20 min bei MC Donalds scheinen ihm zu reichen) die Kinder waren die letzten 9 Jahre noch an keinem Weihnachtsfest, Sylvester, Geburtstag oder sonstige Feierlichkeiten eingeladen bzw bei ihm.

War bisher auch alles kein Thema, da wir uns damit arrangiert haben und sie irgendwann auch keine Lust mehr hatten hin zu gehen. Also war ich die letzten 9 Jahre Vollzeit Alleinerziehend. Das jüngere Kind hat ihn das letzte Mal vor über einem Jahr gesehen. Weihnachts und Geburtstagsgeschenke gibt's auch keine mehr für die Kinder.

An Zusätzlichen Kosten wie Klassenfahrten, Skikurs von der Schule, Vereinskosten, Zuzahlungen für Zahnspange , Kommunionfeier etc beteiligt er sich 0,0....

Ist das wirklich rechtens das er dann obwohl 0 Umgang besteht, er ein Recht auf das hälftige Kindergeld hat, obwohl er nicht mehr einen Cent Unterhalt zahlen muss und die Kinder seid Jahren weder bei ihm gegessen, geschlafen haben oder er Ausflüge mit ihnen unternommen hat?

Kann ich dagegen vorgehen?

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geteiltes Sorgerecht, unterschiedliche Meinungen zu notwendigen Arztbesuchen?

Hallo zusammen,

ich bin Vater, geschieden und lebe seit fast 9 Jahren getrennt von meiner 12-jährigen Tochter, bei geteiltem Sorgerecht. Es gab und gibt leider immer wieder sehr viele Streitigkeiten und unterschiedliche Wahrnehmungen zwischen meiner Ex-Frau und mir. Das alleine ist schon sehr schlimm für das Wohlbefinden unseres Kindes und stimmt traurig. So möchte ich gerne das unsere Tochter dringenst und schnell eine Kontrolluntersuchung beim Augenarzt wahrnimmt. Sie hat leider ein sehr schlechtes Auge und ich habe das Gefühl das dort etwas nicht in Ordnung ist.

Meine Ex-Frau sagt aber das es schon zu spät für das kranke Auge laut Ärztin ist, weigert sich aber mir den Namen dieser zu nennen, wo sie angeblich regelmäßig war, was ich ihr aber aus anderen Gründen nur schwer glauben kann. Sie weigert sich auch mit mir zusammen eine andere Augenarztpraxis zu besuchen. Ich habe die Vermutung, ich betone, nur die Vermutung, das sie eben wichtige Untersuchungen nicht wahrgenommen hat und sie evtl. Ärger der Ärztin oder Arzt befürchten muss. Darum geht es aber nunmal nicht, sondern das zu retten was zu retten ist.

Meine Frage also:

Darf ich ohne Zustimmung der Mutter einen Termin mit meiner Tochter wahrgehmen und sie dafür leider einen Tag in der Schule entschuldigt werden muss? Ein Termin in den Osterferien ist mir zu spät und dieser Termin vormittags wäre schon in einer Woche.

Vielen Dank schonmal

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