Kann eine Rückführunggemacht werden?

2 Antworten

ich finde, das kindeswohl muss in jedem fall gewährleistet sein. bestehen auch nur geringste zweifel und die kinder sind zusammen untergebracht, sollten sie dort bleiben, wo sie sind, bis die sachlage vollständig geklärt wurde.

immerhin geht es um das schicksal, die körperliche und seelische gesundheit von menschen, die andern ausgeliefert sind.

regelmässiger geschützter umgang ist aber zumindest mal ein anfang.

auch eltern sein muss man lernen oder schwierige situationen zunächst bewältigen, bevor ihr wieder in der lage seid, für mehr personen als euch selber verantwortung zu übernehmen.


tanikatasselo  18.02.2025, 10:49

die kinder wurden dauerhaft untergebracht. eine rückführung wurde ausgeschlossen. umgang wurde aufgrund von stalkings seitens der mutter und belästigung der kinder komplett ausgeschlossen. sie wird die kinder nicht wieder sehen bis volljährigkeit.

das erziehungsgutachten ist nicht mangelhaft, sondern wurde auch vom oberlandesgericht bestätigt. so sieht auch das umgangsgutachten aus und daher wurde umgang für alle kinder gerichtlich verboten und es wird für immer ausgesetzt für dich, da du das kindeswohl schädigst und die kinder krank machst wenn sie kontakt zu dir haben.

du wirst nie wieder für irgendein kind sorgerecht bekommen und diese kinder nie wieder sehen. es wird zeit das du dich dem stellst und endlich in behandlung kommst. such dir endlich arbeit, damit du deine unterhaltsschulden zahlst als auch deine gerichtskosten und anwaltsschulden.

das thema ist durch. zeit das du das nach tausendfach wiederholter frage endlich begreifst.