Hat der Vater ein Recht auf das hälftige Kindergeld auch wenn er keinen Unterhalt mehr zahlen muss und seid Jahren kaum Kontakt hat?
Hallo. Gemeinsames Sorgerecht besteht. Unser gemeinsames Kind beginnt eine Ausbildung und der Vater muss dann keinen Unterhalt mehr zahlen, weil Ausbildungsgehalt angeblich zu hoch (ca 1200€) Kind ist aber noch nicht volljährig und lebt weiterhin bei mir.
Nun will der Vater weiterhin hälftig das Kindergeld ab dem 18. Geburtstag (da ja Ausbildung) obwohl seid 6 Jahren kaum Kontakt besteht. (3-5 Treffen im Jahr für 20 min bei MC Donalds scheinen ihm zu reichen) die Kinder waren die letzten 9 Jahre noch an keinem Weihnachtsfest, Sylvester, Geburtstag oder sonstige Feierlichkeiten eingeladen bzw bei ihm.
War bisher auch alles kein Thema, da wir uns damit arrangiert haben und sie irgendwann auch keine Lust mehr hatten hin zu gehen. Also war ich die letzten 9 Jahre Vollzeit Alleinerziehend. Das jüngere Kind hat ihn das letzte Mal vor über einem Jahr gesehen. Weihnachts und Geburtstagsgeschenke gibt's auch keine mehr für die Kinder.
An Zusätzlichen Kosten wie Klassenfahrten, Skikurs von der Schule, Vereinskosten, Zuzahlungen für Zahnspange , Kommunionfeier etc beteiligt er sich 0,0....
Ist das wirklich rechtens das er dann obwohl 0 Umgang besteht, er ein Recht auf das hälftige Kindergeld hat, obwohl er nicht mehr einen Cent Unterhalt zahlen muss und die Kinder seid Jahren weder bei ihm gegessen, geschlafen haben oder er Ausflüge mit ihnen unternommen hat?
Kann ich dagegen vorgehen?