Die mutter entscheidet die umgangszeiten?

4 Antworten

Natürlich, Lawaso, kann deine Ex nicht die Umgangszeiten festlegen!

Das muss immer das Ergebnis einer gemeinsamen Absprache sein. Dabei sollte es sich ja um eine Absprache zwischen dir, deiner Ex und euren Kindern handeln.

Wenn allerdings du nur nur zwei Nächte und zwei Tage eure Kinder betreust, dann hat deine Ex ja wohl die weit umfangreicheren Verpflichtungen.

Also versuche doch mit ihr in ein Gespräch zu geraten, bei dem du ihr Verständnis entgegen bringst! Und sie muss dann auch einsehen, wann du aufgrund deiner Verpflichtungen die Betreuung nicht übernehmen kannst.


Lawaso 
Beitragsersteller
 15.02.2025, 17:37

Aber das ist doch nun mal leider so dass der ,wo die Kinder leben die umfangreicheren Betreuungs Zeiten hat.in den aller meisten Fällen DIE MUTTER. Sie hat sich getrennt, mir alles genommen . Ich stehe bei 0 .Darf mehr als 1/3 meines Gehaltes an Unterhalt noch zahlen und werde jetzt gezwungen die Kinder spät abends zu holen ,damit sie direkt auf dem Sofa meiner Freundin schlafen.

Was ihr auch überhaupt nicht gefällt und ich da bald die nächste Katastrophe befürchte. Und alles nur weil ich die Kinder Freitags holen soll. So spät. Sie schlafen dann direkt auf der Couch meiner Freundin und man kann sich in der Wohnung nach Feierabend nicht mal mehr frei bewegen weol die Kinder ruhe brauchen.

Pescatori  16.02.2025, 11:44
@Lawaso

In deiner Lage kann doch aber eine Entscheidung des Familiengerichts sehr hilfreich sein!

Das Jugendamt wird nach der Auseinandersetzung mit der Situation der Kinder und ihrer Eltern ja wohl vom Familiengericht ein Gutachten anfordern, das dann ja auch durchaus zu deinen Gunsten ausfallen kann.

Also teile deiner Ex doch mit, dass du ein Verfahren beim Familiengericht durchaus begrüßen würdest!

Vielleicht erscheint es dann deiner Ex doch vorteilhafter, wenn ihr euch gemeinsam mit euren Kindern auf eine Regelung der Umgangszeiten einigen würdet.

Pescatori  16.02.2025, 11:50
@Pescatori

Korrektur:

Eher ist wohl dieses Verfahren denkbar:

Das Familiengericht wird nach der Auseinandersetzung mit der Situation der Kinder und ihrer Eltern ja wohl vom Jugendamt ein Gutachten anfordern, das dann ja auch durchaus zu deinen Gunsten ausfallen kann.

Dann ist für dich die beste Anlaufstelle: Das Familiengericht.

Lass es doch einfach darauf ankommen, dann wird das Umgangsrecht ganz offiziell geregelt. Und wenn du gleich dabei bist, dann lass auch dne Utnerhalt nochmals richtig nachrechnen (nicht die Düsseldorfer Tabelle annehmen). Und dann wirst du es ja sehen, wer mehr "Recht" bekommt. Nur danach halt einfahc nicht mehr meckern, sondern Urteil beiderseits umsetzen.

Dann soll sie doch zum Familiengericht. Du kannst schliesslich nicht an zwei Orten gleichzeitig sein.

dann soll es eben so sein, Besuchszeiten vom Gericht. Wenn sie das nicht versteht das du bist 21 Arbeitest dann sorry.

Kannst du nicht mit deinem Chef die Schicht ändern zumindest Freitags ?


Lawaso 
Beitragsersteller
 15.02.2025, 17:32

Nein leider nicht das ist ja mein nebenjob den ich brauche weil mein Gehalt abzüglich des Unterhaltes einfach nicht zum leben reicht