Wo Hilfe nach Trennung mit Kind?
Hallo, ich plane jetzt langsam meine Trennung, ohne das mein Partner das weiß. Wir sind nicht verheiratet haben aber beide das Sorgerecht für unsere Kinder (3 und 1).
Ich will mich trennen und am liebsten mit den Kindern in meine Heimatstadt (130km entfernt) ziehen. Vor allem weil wir hier sowieso kaum jemanden haben, kein soziales Umfeld oder Unterstützung. In meiner Heimat habe ich meine komplette Familie die mich unterstützen wird.
Ich weiß das ich das nicht so einfach kann, mein noch Freund hat mir auch bei meinen letzten Trennungsversuchen gedroht das ich die Kinder niemals haben werde.
Meine Frage ist also wenn wir uns offensichtlich nicht einig werden wo die Kinder leben werden, wo muss ich mich dann als erstes melden? Beim Jugendamt? Oder muss ich mir sofort einen Anwalt besorgen?
Danke für die Antworten im Voraus
Kannst du es dir überhaupt finanziell leisten, ohne deinen Mann alleine dazustehen?
Ich bin noch in Elternteil. Ich müsste Bürgergeld beziehen solange die Kinder noch nicht im Kindergarten sind und danach geh ich dann arbeiten
Bist du Hauptbezugsperson der Kinder?
ja
7 Antworten
Ihr teilt euch das gemeinsame Sorgerecht und somit auch gemeinsam das Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Nichtsdestotrotz ist die Drohung deines Freundes, dass du die Kinder niemals haben wirst erstmal leer. Was du machen kannst ist, dass du mit den Kindern erstmal zu deiner Familie ziehst und (ggf. mit einstweiliger Verfügung) das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragst. Wenn du die Kinder aber gegen seinen Willen mitnimmst, disqualifizierst du dich nicht sofort als Mutter.
Mein Tipp daher ganz kurz und knackig: Umziehen, sofort Anwalt und Jugendamt aufsuchen und abwarten. Wegnehmen darf man dir die Kinder nicht, nur weil du dich trennst.
Schlicht und ergreifend falsch, zumal sie ihm die Kinder nicht wegnimmt. Sie zieht nur mit den Kindern aus. Sie hat das gleiche Recht an den Kindern wie er. Würde deine Aussage zutreffen, wird sie indirekt zum Bleiben gezwungen. Sie hat ebenfalls das Aufenthaltsbestimmungsrecht, s. o.. Außerdem habe ich oben geschrieben, dass sie das Aufenthaltsbestimmungsrecht ggf. im Wege der einstweiligen Anordnung beantragen soll.
Ein Verfahren vor dem Familiengericht dauert außerdem seine Zeit. Ja, sie müssen sich einigen, aber zunächst darf sie weg.
nein hat sie nicht. wenn er die mitnahme der kinder verbietet, dann darf sie die nicht mitnehmen. er holt die kinder einfach im eilverfahren zurück und das wars für sie.
Kein vernünftig denkender Richter wird in so einem Fall sofort eine einstweilige Anordnung erlassen. Da wird einfach nur sehr zeitnah terminiert und dann wird darauf hingewirkt, dass die Parteien eine vorläufige Umgangsregelung treffen. MEHR NICHT.
Theorie und Praxis sind 2 verschiedene paar Schuhe...
Hi!
Du hast schon einige Antworten erhalten. Auf dieser Seite kannst du zum Aufenthaltsbestimmungsrecht nachlesen und findest dort bei Nichteinigung auch Infos zu Beratungsangeboten: https://stark-familie.info/de/eltern/recht/elternverantwortung-nach-einer-trennung/aufenthaltsbestimmungsrecht/
Alles Gute für dich/euch!
Schau mal nach Frauenberatungsstellen bei dir vor Ort! Gibt dort vielerorts Angebote, wo sich Frauen hinwenden können, die aus einer Beziehung raus möchten und dabei unsicher sind, wie es für sie weitergehen soll. Dort bekommst du erste Tipps, wie du weiter vorgehen solltest, wohin du dich wenden kannst, welche Anträge zu stellen wären - und auch, ob und wenn ja wo anwaltliche Beratung sinnvoll bis nötig wäre.
du hast gsr darfst du dich gerne trennen und ausziehen, aber ohne seine erlaubnis darfst du die kinder nicht mitnehmen. nimmst du die kinder mit, gegen seinen willen, klagt er die kinder zügig per einstweiliger verfügung zurück in seinen haushalt und es wird dich das sorgerecht kosten.
also rede mit ihm darüber wie er sich die trennung vorstellt und wie er dir umgang einräumen wird, da du ja bereits weißt, dass du die kinder nicht mitnehmen darfst.
Inwieweit wäre denn die Kinderbetreuung im Hinblick auf angestrebte Berufstätigtkeit Deinerseits gesichert wenn Du im bisherigen Umfeld bleibst oder in die Nähe Deiner Familie ziehst?
Desweiteren - ist denn die Vaterschaft beider Kinder bis dato anerkannt? - sprich gibt es bis dato überhauot ein anerkanntes gemeinsames Sorgerecht?
Ja wir haben damals bei beiden Geburten das Sorgerecht und die vaterschaftsanerkennung eingereicht.
Ich arbeite zur Zeit nicht. Ich bin ebenso noch in Elternteil bis November. Wenn ich mich trenne, werde ich erst einmal von Bürgergeld leben müssen bis die Kinder dann im Kindergarten sind
ohne seine einwilligung darfst du die kinder nicht mitnehmen, bekommst sie nicht mal umgemeldet und setzt das sorgerecht komplett auf spiel. er klagt sie einfach zurück nach hasue.
nimmt sie die kinder gegen seinen willen mit, dann klagt er die kinder zurück in das soziale umfeld und sie verliert das sorgerecht. sie hat sich zu einigen oder muss ohne kinder gehen. wegnehmen darf sie ihm die kinder nicht