Hallo,
ich habe eine Frage zum Thema Versorgungsausgleich.
Person 1 und Person 2 wollen heiraten. Person 1 möchte von Person 2 einen Verzicht auf den Versorgungsausgleich im Falle einer Scheidung. Wäre das unter diesen Punkten möglich, oder ist das sittenwidrig?
Person 1 und 2 haben bereits ein 5 jähriges, gemeinsames Kind. Es sind keine weiteren geplant.
Person 1 hat Abitur gemacht, eine Ausbildung und ein Studium. Hat von Tag 1 stetig in die Kasse eingezahlt, war nie arbeitslos. Person 1 hat durch ihren Lebensweg einen sehr guten Job und hat mehrere private Altersvorsorgen, sowie eine höhere Summe an Ersparnissen.
Person 1 hat für die Kindererziehung 2 Jahre Elternzeit genommen und Teilzeit gearbeitet. Person 1 arbeitete danach wieder vollzeit.
Person 2 hat einen Realschulabschluss und 2 Ausbildungen. In beiden Berufen hat Person weniger als 4 Jahre gearbeitet. Dazwischen Nebenjobs. Person 2 entschied sich bewusst gegen das Arbeiten und war mehrere Jahre arbeitslos. Erst als sie Person 1 kennenlernte, fing sie wieder an in einem fachfremden Beruf in Teilzeit zu arbeiten. Teilzeit auf eigenen Wunsch. Die Person kündigte und bezog erneut Arbeitslosengeld. Zur Geburt des Kindes war Person 2 arbeitslos und ging nach 2 Monaten Elternzeit auf eigenen Wunsch wieder fachfremd in Teilzeit arbeiten.
Person 1 besitzt kein Wohneigentum.
Person 2 gehört 1/6 eines Hauses und nach eintreten des Erbfalls, 1/3.
Person 1 würde jeglichen Anspruch auf das Erbe abtreten und es würde zusätzlich noch eine Gütertrennung vereinbart.
Ist das in einem solchen Fall in Ordnung den Verzicht zu Verlangen, da Person 2 aus eigenem Willen wenig arbeitet und Person 1 maßgeblich für die Kindererziehung verantwortlich ist?
Und ja, natürlich wird das noch mit einem Anwalt besprochen.