Arbeitsamt hat Fehler gemacht?

Guten Tag,

Letzte Woche hatte ich ein Vermittlungsgespräch mit meiner Sachbearbeiterin aufgrund meiner Arbeitslosigkeit.

Auch ging es da um die Umschulung. Das wurde mir erstmal nicht bewilligt, da die Sachbearbeiterin meinte ich habe noch keine 36 Monate versicherungspflichtig gearbeitet und es fehlen noch 6-8 Monate bis ich dann die Grundvoraussetzung habe. Was aber nicht sein kann.

Ich bin seit September 2020 nun versicherungspflichtig tätig gewesen. Ich habe zwei abgebrochene Ausbildungen die erste für ein Jahr ging, die zweite für 9 Monaten. Dann habe ich noch 3 Berufe ausgeübt, zusammen gerechnet 1,5 Jahre. Wenn ich meine ganzen Lohnabrechnungen zähle vom September 2020, komme ich auf 41 Stück! Was 41 Monate bedeutet

Erwähnen muss ich, dass ich in diesen 3,8 Jahren auch 3,5 Monate ALG1 Bezug hatte wegen Arbeitslosigkeit. Und 9 Wochen Lücke zwischen dem Neuen Job. Also war ich 4,5 Monate beschäftigungslos , was aber laut meiner Recherche trotzdem zu den 36 Monaten zählt und mit berücksichtigt wird. Selbst wenn ich das abziehen komme ich noch auf knapp 36 Monaten, die ich versicherungspflichtig gearbeitet habe.

Meine Frage wäre daher, was genau denn die Arbeitsagentur grundsätzlich dann hier bei der Umschulung berücksichtigt, welche Zeiten ? Und gibt es vielleicht hier ein Fehler? Denn ich war DEFENTIV 36 Monate Berufstätig.

Auf meine Frage wie es zur Stande kommt und wie viele Monate mir noch fehlen, antwortete die Sachbearbeiterin, ich müsse das selbst mal ausrechnen

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