Probezeit – die besten Beiträge

Kündigung der Ausbildung?

Hallo zusammen,

ich habe mich dazu entschlossen, meine Ausbildung zum Notfallsanitäter zu beenden und habe daher eine Kündigung eingereicht. In meinem Ausbildungsvertrag ist eine Probezeit von drei Monaten vereinbart – beginnend mit dem 01.04.2025, dem offiziellen Start des Ausbildungsverhältnisses. Zuvor habe ich im Zeitraum vom 01.03.2025 bis 31.03.2025 ein vergütetes „Vorpraktikum“ im selben Betrieb absolviert.

Nun vertritt das Unternehmen die Auffassung, dass ich mich nicht mehr in der Probezeit befinde, da diese am 30.06.2025 endete (nach drei Monaten). Die Personalabteilung verweist auf die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist von vier Wochen, da man davon ausgeht, dass die Probezeit bereits vorbei sei.

Ich sehe das jedoch anders: Laut § 16 Absatz 1 des Notfallsanitätergesetzes (NotSanG) muss die Probezeit zwingend vier Monate betragen, unabhängig von vertraglichen Regelungen. Zudem ist in juristischer Fachliteratur sowie Ausbildungsrechtskommentaren mehrfach bestätigt, dass abweichende Regelungen zu Ungunsten des Auszubildenden (z. B. kürzere Probezeit) nicht zulässig sind.

Ich habe meine Kündigung daher innerhalb der viermonatigen Probezeit eingereicht – fristlos gemäß § 22 Abs. 1 BBiG.

Meine Frage lautet daher:

Ist in meinem Fall die gesetzliche Probezeit gemäß § 16 NotSanG (vier Monate) maßgeblich, auch wenn der Ausbildungsvertrag eine kürzere Probezeit (drei Monate) vorsieht?

Herzlichen Dank im Voraus für die Rückmeldungen :)

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Ausbildungsbetrieb beleidigt?

Hallo ihr lieben,

ich hab mich dieses Jahr für eine Ausbildung in einem bestimmten Bereich beworben und natürlich an viele verschiedene Betriebe Bewerbungen verschickt. In vier Betrieben kam es insgesamt zu einem Probearbeiten, wovon mir drei sehr gut gefallen haben. Am Ende waren zwei Betriebe in meiner engeren Auswahl und ich konnte mich wirklich nicht entscheiden, weshalb ich in diesen beiden Betrieben nochmal jeweils ein Probearbeiten gemacht habe.

dadurch haben sich natürlich beide Betriebe Hoffnung gemacht und es waren beide sehr interessiert an mir, da gerade starker Personalmangel in dem Bereich herrscht.

nun war es letzte Woche soweit und ich musste mich schlussendlich für einen Betrieb entscheiden, was mir sehr schwer gefallen ist. Das habe ich auch in meiner absage so formuliert und habe nochmal betont, dass ich mich im Team sehr wohlgefühlt habe (was auch der Wahrheit entspricht). Leider habe ich darauf keine Antwort mehr erhalten und mache mir jetzt Sorgen, dass ich dort einen schlechten Eindruck hinterlassen habe, obwohl mir vorher gesagt wurde dass sie mich gerne nehmen würden. Eine kurze Antwort hatte ich irgendwie schon erwartet.

Nun habe ich ein schlechtes Gewissen, gerade weil ich in Erwägung gezogen hatte, eventuell nach meiner Ausbildung dort nochmal anzufragen, ob sie noch eine Arbeitskraft suchen, da mir der Betrieb eigentlich gefallen hat und auch näher an meinem Wohnort ist. Aber da es ein sehr kleiner, familiärer Betrieb ist, habe ich jetzt Angst, dass sie mich dann aus Prinzip nicht mehr nehmen würden (nach dem Motto: „wer sich einmal gegen uns entschieden hat den nehmen wir nicht.“). Für wie realistisch haltet ihr diese Befürchtung? Ist das üblich/wäre es begründet, wenn sie mich aus diesem Grund eventuell in Zukunft nicht einstellen würden?

Liebe Grüße

Unicorn200

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