Moin,
Unser Arbeitgeber hat aufgrund von Auftragsmangel Kurzarbeit ab dem 01.05. angemeldet. Mein Nettogehalt beträgt beispielsweise 3000 Euro netto. Nach dem 01.05. werde ich nur noch 67% davon erhalten (ich habe drei Kinder), also 2010 Euro netto oder so.
Wenn finde ich Minijob NACH 01.05 mit Gehalt 500 Euro, dann kriege ich überhaupt gar nichts zusätzlich - 500 Euro + (2010 Euro - 500 Euro) = 2010 Euro. Stimmt das?
Wenn ich finde den Minijob VOR 01.05 (z.B. ab 28.04), dann rein theoretisch kann diese 500 Euro haben und noch 2010 Euro von Kurzarbeit bekommen. Aber ist es legal? Oder ich hätte den Minijob vor der Ankündigung der Einführung von Kurzarbeit (z.B. am 01.04) haben müssen?