ich wohne mit meiner Mutter zusammen. Wir bilden eine Bedarfsgemeinschaft. Ich bin 24 Jahre alt und meine Mutter ist 56 Jahre alt. Zurzeit mache ich eine BvB-Maßnahme und erhalte BAB 334 Euro, Kindergeld 255 Euro sowie Regelbedarf 171 Euro. Meine Mutter erhält derzeit nur 192 Euro Bürgergeld.
Ab August möchte ich eine Vollzeitstelle beginnen. Meine Frage ist, wie sich das Bürgergeld für meine Mutter dann gestaltet. Wird das Jobcenter weiterhin, zum Beispiel, die Hälfte der Miete übernehmen und ihr Bürgergeld zahlen? Oder ändert sich die Unterstützung?
Ein Freund hat mir gesagt, wenn ich arbeite, werde ich für alles verantwortlich, auch für meine Mutter, und müsste dann zusätzlich ihre Miet- und Lebenshaltungskosten mitbezahlen. Stimmt das? Oder bin ich nur für mich selbst verantwortlich?
Mein Bruttogehalt wird etwa 2.500 Euro betragen.
LG