Hallo Ich beziehe momentan Wohngeld und Kindergeldzuschlag, die bis zum 31. Mai laufen.
Derzeit habe ich einen Neuantrag auf Wohngeld gestellt und festgestellt, dass mir eine Nachzahlung von 1.600 € droht, jedoch habe ich die Nebenkostenabrechnung noch nicht erhalten.
Mein Vermieter hat mich jedoch vorgewarnt, dass die Hausverwaltung einen ungünstigen Gasvertrag abgeschlossen hat, den leider die Mieter tragen müssen. Diese Nebenkostenabrechnung in Höhe von 1.600 € droht mir, und ich weiß momentan nicht, wie ich dieses Geld aufbringen soll.
Mein Mann ist der alleinige Verdiener, wir haben zwei Kinder im Alter von acht und zwölf Jahren, und ich arbeite aufgrund einer schweren Behinderung derzeit nicht, bin jedoch auf Arbeitssuche.
Wir bekommen derzeit einen Nettolohn von 2.200 € und frage mich nun: Darf ich parallel einen Antrag auf Bürgergeld stellen, um eventuell kurzfristig Unterstützung zu erhalten, aufgrund der hohen Nebenkosten? Würde es nicht besser sein, für eine kurze Zeit Bürgergeld zu beantragen, anstatt das Wohngeld zu beziehen?
Falls der Bürgergeld-Bescheid genehmigt wird, könnte ich dann den Wohngeld-Bescheid ablehnen, um stattdessen das Bürgergeld zu beziehen?“