Minijob – die besten Beiträge

Sollte ich nachfragen, ob ich zum Vorstellungsgespräch kommen kann?

Ich habe mich per Mail auf einen Minijob beworben, wie vom Unternehmen gewünscht. In der Bewerbung habe ich erklärt, dass meine Arbeitszeiten vom Stundenplan im Studium abhängen, ich aber grundsätzlich freitags bis sonntags immer verfügbar bin.

Daraufhin wurde nachgefragt, ob ich unter der Woche generell nicht arbeiten könne oder ob auch das vom Stundenplan abhängt. Ich habe nochmal erklärt, dass ich unter der Woche ebenfalls verfügbar bin, aber dass das eben stundenplanabhängig ist im Gegensatz zu den Tagen wo ich keine Uni habe und dass ich den Plan für das kommende Semester noch nicht habe.

Nun kam eine weitere Nachfrage, an welchen Tagen ich im vergangenen Semester unter der Woche hätte arbeiten können.

Ich verstehe, dass die Fragen dazu dienen Zeit zu sparen und im Vorhinein abzuklären, ob ein Bewerber geeignet ist, weil man nicht alle einladen kann. Trotzdem bin ich langsam genervt, weil ich das Gefühl habe, in der Luft zu hängen. Es wirkt, als sei meine Bewerbung unvollständig, obwohl ich alles Wichtige angegeben habe.

Was meint ihr: sollte ich, wenn die nächste Mail keine Absage/Einladung ist mal nachfragen wie es weitergeht, oder soll ich immer weiter Fragen beantworten und abwarten?

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Minijob: Kein Einsatz mehr trotz Arbeitsbereitschaft – Anspruch auf Lohn laut Vertrag?

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zu meinem Minijob, bei dem es aktuell zu Problemen mit meinem Arbeitgeber kommt.

Ich bin seit mehreren Monaten in einem Minijob beschäftigt und habe von Anfang an klar mitgeteilt, dass ich freitags bis sonntags nicht arbeiten kann. Mein Chef hat das akzeptiert und mich bisher immer montags bis donnerstags eingeteilt.

In meinem Arbeitsvertrag ist eine feste monatliche Vergütung in Höhe von 556 € vereinbart – es handelt sich also nicht um einen reinen Stundenlohn oder eine variable Bezahlung nach Einsatz.

Seit etwa einem Monat bekomme ich aber keine Schichten mehr, obwohl ich arbeitsbereit bin und mehrfach gesagt habe, dass ich wie gewohnt zur Verfügung stehe. Eine Begründung für die fehlenden Einsätze gab es nicht – ich wurde einfach ignoriert. Jetzt habe ich für den Monat auch keinen Lohn bekommen.

Meine Frage ist daher:

Besteht in diesem Fall ein Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz fehlender Einsätze, weil ich meine Arbeitsleistung angeboten habe und der Arbeitgeber sie nicht angenommen hat?

Soweit ich gelesen habe, liegt hier möglicherweise ein Fall von Annahmeverzug des Arbeitgebers (§ 615 BGB) vor. Zudem habe ich gelesen, dass bei einer festen Monatsvergütung im Arbeitsvertrag – auch bei Minijobs – ein Anspruch auf Lohn besteht, wenn der Arbeitgeber die vereinbarte Beschäftigung nicht anbietet.

Kennt sich jemand mit der Rechtslage aus oder hat selbst Erfahrung mit so einem Fall gemacht?

Ich bin unsicher, ob es sinnvoll ist, hier mit einem Schreiben oder notfalls dem Arbeitsgericht weiterzugehen.

Danke im Voraus für alle Einschätzungen!

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