Zählen Arbeitstage aus Minijob und Werkstudentenjob zu den 70 Tagen einer kurzfristigen Beschäftigung dazu?
Hallo zusammen,
ich bin Studentin und arbeite seit über drei Jahren in einem Minijob (556-Euro-Job). Anfang dieses Jahres habe ich zusätzlich eine Werkstudentenstelle aufgenommen, die ich jedoch kürzlich gekündigt habe – aktuell läuft noch die vierwöchige Kündigungsfrist.
Nun plane ich, stattdessen eine kurzfristige Beschäftigung (max. 70 Arbeitstage) aufzunehmen, da mir die Werkstudententätigkeit nicht gefallen hat.
Meine Frage ist jetzt:
Werden die Tage, die ich bisher im Minijob und in der Werkstudentenstelle gearbeitet habe, auf die 70 Arbeitstage der kurzfristigen Beschäftigung angerechnet? Oder beginnt die Zählung für die 70 Tage separat und unabhängig davon?