Reinigungskraft bei der Steuer absetzen...Fragen dazu?
Fallaufgabe:
Sie betreiben ein Feriendomizil. Hierfür stellen Sie eine Reinigungskraft ein, die Sie pauschal mit 50 € je Auftrag entlohnen. In einer guten Saison erhalten Sie pro Monat 4 Gäste und zahlen daher 200€ für die Reinigung. Die Dame für die Reinigung ist Bürgergeldempfängerin. Die Kosten überweisen Sie per Überweisung.
A) Ist es sinnvoll dies bei der Steuer abzusetzen? Erläutern Sie!
B) Sie möchten die Dame lieber schwarz anstellen. Was sind hier die Vorteile? Wäre in diesem Fall eine standesübliche Überweisung per Bank oder per Paypal sinnvoller? Warum?
C) Mal angenommen Sie beschäftigen die Dame schwarz, haben aber vor die Kosten bei der Steuer abzusetzen. Würde das Jobcenter davon erfahren? Ist diese Methode überhaupt möglich?
Ich bin in solchen Bereich unglaublich schlecht. Kann mir hier bitte jemand helfen? ^^
PS. Das ist in keinem Lehrbuch. Sondern eine selbst zusammengestellte Aufgabe unseres Fortbilders. Wir denken eh, dass er uns damit verarsch...will. Aber die Aufgabe sollen wir dennoch in einer Gruppe bis Montag lösen.
1 Antwort
A) ja
B) ich gebe keine Tips für illegales Handeln
C) das Finanzamt wäre das größere Problem