Mieterhöhung – die besten Beiträge

Habe ich mit dieser Mieterhöhung noch Glück?

Hallo Alle,

ich wohne seit über 6 Jahren in meiner Wohnung ohne, dass es seitdem je eine Mieterhöhung gab. Zudem lies sich der Eigentümer schon zweimal blicken und machte einen freundlichen, lockeren Eindruck + sagte bereits, dass ich keine Bedenken zwecks Kündigung auf Eigenbedarf haben bräuchte. Alles in allem ein guter Eindruck und ich fühle mich wohl.

Jetzt kam heute das erste Mal eine Mieterhöhung von 20€ ins Haus geflattert. Diese Mieterhöhung ist von der Höhe her finanziell total verkraftbar für mich. Dennoch wollte ich gerne eure Meinungen, Erfahrungen wissen, ob diese zulässig ist, denn: als Begründung schreibt die Hausverwaltung in folgender Reihenfolge:

  • länger als 3 Jahren keine Mieterhöhung
  • Der Mietzins entspräche nichtmehr dem Entgelt, das in der Stadt für nicht preisgebundenen Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage erzielt werden kann. (Kann mir jemand diese Aussage erklären? :) )
  • Neuberechnung Kaltmiete ( +14,20€) auf Grundlage aktueller qualifizierter Mietspiegel der Stadt und besonderer Merkmale wie zBsp. -- Fenster im Badezimmer u. WC; -- Maisonette-Wohnung

Der Mietspiegel ist seit 2022 aktuell.

Habe ich nun einfach Glück, dass der Vermieter erst jetzt die Mieterhöhung verlangt und dann vielleicht auch noch in (für mich) so angemessener Höhe oder könnte das ein Indiz für weitere Erhöhungen sein, da die genannten "besonderen Merkmale" vorher ja auch schon drin waren (ich frag mich wieso die das jetzt aufzählen müssen ;D ) . Kann mich jemand diesbezüglich aufklären?

Danke euch ! :)

Mietwohnung, Mieterhöhung

Mieterhöhung anfechten?

Ich wohne zurzeit in Frankfurt und mein Vermieter nimmt jetzt den Frankfurter Mietspiegel als Beispiel um meine Miete um 60€ zu erhöhen.

meine Antwort darauf

Ich kann nicht nachvollziehen auf welcher Grundlage sie dies machen wollen. In dieser Wohnung ist das Bad älter als 30 Jahre, die Fenster und Türen sind veraltet und das mindestens 10-15 Jahre. Hinzu kommt dass die Fenster nicht dicht sind und Kälte, sowie Nässe hindurchkommen. Auch im Winter ist es in dieser Wohnung kalt, da die Heizung nicht funktioniert. Im Bad lässt sich das Wasser nur schwer regulieren und auch die Menge die aus dem Hahn kommt ist gering und es entsteht kein Wasserdruck. Morgens gibt es kein warmes Wasser. Das hatten mehrere Mietparteien gemeldet. Dennoch kümmert sich darum niemand.

und deren Antwort darauf

Sie möchten unserer Mieterhöhung nicht zustimmen, weil Sie Mängel in Ihrer Wohnung haben. Wir gehen daher davon aus, dass Sie die Zustimmung von der Beseitigung des angezeigten Mangels abhängig machen möchten.

Die Miete für eine preisfreie Wohnung bestimmt sich ausschließlich durch Vergleich mit der ortsüblichen Miete. Da es in Frankfurt am Main einen Mietspiegel gibt, kann damit die Miete einer Wohnung in einfacher Weise festgestellt werden. Ausschlaggebend sind lediglich die objektiven Kriterien einer Wohnung im Vergleich mit denen des Mietspiegels.

Aus vorgenannten Gründen haben behebbare Mängel an der Mietsache keinen Einfluss auf die Mietfestlegung und das Verfahren der Mietenvereinbarung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

Sofern Mängel vorliegen, die die Nutzungsmöglichkeit der Wohnung tatsächlich mindern, melden Sie diese bitte umgehend an den zuständigen Hausmeister. Allerdings nicht durch Verweigerung seiner Zustimmung zu einem nach § 558 BGB ordnungsgemäßen und damit rechtswirksamen Mieterhöhungsverlangen.

Was soll ich jetzt tun?

Mieterhöhung, Mietminderung, Vermieter

Verständnisfrage zu Index-Mietvertrag?

Wir haben Mitte 2020 einen Mietvertrag verlängert, der folgende Wertsicherungsklausel enthält:

"Der Pachtzins wird für die Dauer von 5 Jahren bis zum 31.03.2024 festgeschrieben und danach greift die Wertsicherungsklausel.

Ändert sich zukünftig der vom Statistischen Bundesamt ermittelte Verbraucherpreisindex für Nordrhein-Westfalen (Basisjahr 2015 = 100) ab dem 01.04.2025 geltenden Index, so erhöht oder vermindert sich im gleichen Verhältnis die Höhe des monatlich zu zahlenden Pachtzinses.

Eine Änderung bleibt außer Betracht, wenn sich der Verbraucherpreisindex für Nordrhein-Westfalen um weniger als 10 Prozent ändert. Der erhöhte oder verminderte Pachtzins ist erstmalig für den Monat zu bezahlen, der dem Monat folgt, indem sich der Verbraucherpreisindex für Nordrhein-Westfalen um mehr als 10 Prozent verändert hat."

Uns ist nun nicht vollständig klar, was diese Klausel für die tatsächlich zu erwartende Erhöhung bedeutet.

Ist das Basisjahr 2015 noch relevant? Oder können wir vom "neuen" Basisjahr 2020 ausgehen, welches seit 2023 das offizielle Basisjahr des Index ist?

Würde sich die Klausel quasi automatisch auf das neue Basisjahr beziehen, wäre in unserer Betrachtung mit einer Erhöhung im April zu rechnen, die sich aus der Differenz des Basiswerts 2020 (100%) und dem Wert im April, vermutlich irgendetwas um die 117% ergibt. Wir würden also von einer Erhöhung um ca. 17% ausgehen.

Verstehen wir das richtig?

Mieterhöhung, Indexmiete

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