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Nebenabrede Mietvertrag kündbar?

Guten Tag,

Ich habe einen seit Jahren bestehenden Muster-Mietvertrag über eine Wohnung in einem 5Familienhaus. In diesem Vertrag wurde zusätzlich handschriftlich vermerkt, dass die "Gartenmitbenutzung gestattet" ist. Als Gegenleistung ist lt Vertrag von mir der Rasen zu mähen. Auf dem großen Rasengrundstück befinden sich 5 Beete zur Bepflanzung, welche komplett mehrere Jahre aufgrund fehlendem Interesse der anderen Mieter von mir bewirtschaftet wurden. Dies war auch der Grund für die Aufnahme des handschriftlichen Vermerks.

Der Vermieter möchte nun etwa die Hälfte des Grundstücks an jemand Dritten vermieten. Diese Teilfläche beinhaltet auch die kompletten 5 Beete. Der Rasen wurde von mir bis zuletzt nach Bedarf gemäht.

Meine Fragen...

  1. Ist die geplante Vermietung zulässig? Ich sehe mich in meinem Nutzungsrecht laut Mietvertrag beeinträchtigt. Die Mitbenutzung war ja für das gesamte Grundstück gestattet. Durch eine anderweitige Vermietung entfällt ja die Nutzungsmöglichkeit für die Beete komplett. Ich wäre ja bereit nur noch ein Beet zu bewirtschaften, aber dies wird abgelehnt.
  2. Von der Gegenseite wird argumentiert, dass ich ja weiter den Garten (gemeint ist das kleinere verbleibende Rasenstück] mitbenutzen dürfte, so dass kein Verstoß gegen den Mietvertrag vorliege. Und der Vermieter habe das Recht die Beete gesondert zu vermieten, da ich ja quasi nur die Wohnung miete und die Gartenmitbenutzung nur gestattet wird. Dies verkennt aber meiner Meinung nach, dass bei Vertragsabschluss aber eine Vereinbarung über den gesamten Garten getroffen wurde und die tatsächliche Nutzung ja auch die Bepflanzung der Beete durch mich war.
  3. Der Vermieter ist der Meinung er könne die Zusatzvereinbarung über die Mitbenutzung des Gartens auch einfach kündigen und dann das Grundstück extra weitervermieten. Ist dies zulässig? Aus meiner Sicht nicht, da ja ein einheitlicher Mietvertrag vorliegt und die Regeln für die Wohnungskündigung [z.B. Eigenbedarf] gelten.

Ich wäre dankbar über eine Einschätzung mit rechtlichen Grundlagen.

Kündigung, Mietvertrag

Vermieter überweißt Kaution auf ein anderes Konto wie angeben?

Hallo ihr lieben,

Ich bin seit über 1 jahr dabei gewesen meine Mietkoution meiner alten wohnung bekommen gestern war es dann mal soweit das ich es ,, geklommen hätte,,

Ich hab folgendes Problem:

Der Vermieter hat meine Koution auf mein bankverbindung überwiesen.

das konto ist aber alt und nicht mehr vergügtbar.

Im schreiben die ich in den einen Jahr geschrieben habe ( waren ca 5-6 Einschreiben) habe ich immer für die auszahlung das konto meines Freundes angeben.

Nun hat der Vermieter auf mein Altes Konto überwiesen.

Zudem habe ich dem Vermieter geschrieben das ich gerne die Koution zzgl Zinsen haben möchte. Ein Anwalt hat mir gesagt das der Gewinn der aud der Koution ervor gekommen ist mein eigentum ist. ( das hat er nicht ausgezahlt nur das was ich eingezahlt habe)

Davor kam natürlich mein vermieter immer auf ideen mit reparatur rechnungen ( ich hab direkt ein nachmieter gehabt ich bin raus er rein am selben tag ) um die Auszahlung vorherzuschieben oder Er müsste auf die Betriebskostenabrechnung warten, die war natürlich schon auf 0,00 Euro Bei mir.

Der Anwalt für Mietrecht meinte das sie die Kaution nur maximal 6 Monate einbehalten dürfen nach Auszug. nunja

Da ich langsam erschöpft mit mit Anwaltspauschalen zubegleichen für fragen wollte ich euch mal fragen ?

Der vermieter hat das Geld auf mein Altes Konto auszahlen lassen obwohl seit ein 1 Jahr die rede von dem Konto meines freundes die rede war. Kann ich dagegen vorgehen ?

( Meine alte bank meint das es still gelegt ist und das geld wahrscheinlich wieder zurück zum Vermieter geht, heißt ich muss noch länger warten).

Dann wie sieht es aus mit den zinsen wo der Vermieter die Koution ja gewinnbringend anlegen muss diese hat er mir nicht ausgezahlt, kann ich auch da gegen vor gehen ?

Kündigung, Mieter, Mietwohnung, Kaution, Vermieter, Mietvertrag, Nebenkostenabrechnung

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