Was nach einer Küdigung bei der Ausbildung tun und beachten?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

In erster Linie solltest du mal in dein Ausbildungsvertrag schauen, was die Probezeit angeht.

Innerhalb der Probezeit kannst du oder der Arbeitgeber das Ausbildungsverhältnis fristlos ohne Angabe von Gründen kündigen.

Bist du nicht mehr in der Probezeit musst du zusammen mit dem Ausbildungsbetrieb ein Aufhebungsvertrag machen (zweiseitige Erklärung). Dann kannst du nämlich nicht einfach so von heute auf morgen alleine kündigen.

Hast du gekündigt, darfst du aus meiner Sicht auch nicht mehr zur Berufsschule, weil du dort nicht mehr versichert bist. Zumindest war das bei unseren Azubis so.

Wichtig ist nur, dass du zügig was anderes findest. Klappt das mit der Ausbildung nicht kannst du beispielsweise ein Praktikum, FSJ oder Berufsvorbereitungsjahr machen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Duale Ausbildung zum Fachinformatiker absolviert

LucasG07 
Fragesteller
 24.10.2023, 21:18

Meine Probezeit beträgt 4 Monate, d.h. noch bis Ende des Jahres.

Ah okay, ich dachte das wäre bei jedem betrieb anders, aber ich glaube so steht das bei mir auch aufm Vertrag drauf.

Wegen Berufsschule meinte ich ein OSZ wo ich noch nicht angemeldet bin, da ich ja nach der Küdigung keine Ausbildung mehr hätte müsste ich mich dann doch an einem OSZ anmelden, aber ich weiß nicht wie lange ich Zeit habe um einen neuen Betrieb zu finden.

Und Dankeschön für die Antwort :)

0