Fristlose Kündigung?

6 Antworten

Die elektronische Form der Kündigung ist ausgeschlossen. Das heißt also: Kündigungen, die per E-Mail, Fax, E-Postbrief, SMS, WhatsApp oder ähnlichem erfolgen, sind unwirksam.

Nach § 623 BGB muss eine Kündigung des Arbeitsvertrags immer in Schriftform erfolgen.

Warte also ab bis du ein Schriftstück erhälst

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Duale Ausbildung zum Fachinformatiker absolviert

Nein, die ist fristgerecht, da die Kündigung zum 30.11. ausgesprochen wurde.

Bei einer Fristlosen Kündigung ist die sofort wirksam.

Dein Arbeitgeber hat dich freigestellt, du mußt nicht mehr zur Arbeit und erhälst trotzdem für den Monat November deine Ausbildungsvergütung.

Du wirst die Kündigung auch noch in schriftlicher Form erhalten.

Da hat wohl einiges nicht gepasst, das dur deine Ausbildungsstelle mit Freistellung gekündigt wurde.

Rechtsgültig ist eine Kündigung erst, wenn du sie in Schriftform in der Hand hältst (genau genommen: wenn sie dir zugegangen ist).

Diese E-Mail informiert dich möglicherweise über kommendes Unheil, hat aber erst mal keinerlei Auswirkungen.

Was mich jedoch wundert ist die Frist. Während der Probezeit kann stets ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden; was der Verfasser mit dem 30.11. meint (und gar rückwirkend?) ist mir nicht ganz klar.

Ich würde morgen (oder wann immer dein nächster planmäßiger Arbeitstag ist) ganz normal hingehen und schauen, was passiert.

die frist ist doch gehalten - zum ultimo !

die ist - lies den azubi vertrag - ist doch sehr kurz in der test zeit !

Das ist korrekt. Nur mit der Einschränkung, das eine Kündigung per Email nicht zulässig ist und immer in Schriftform erfolgen muss

kuestenflueger  05.11.2023, 17:45

hier wird ja nur vorab darauf hingewiesen ! die schriftform folgt mit zwei kopien !

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