Fristlose kündigung als Mieter 7 tage vor auszug?

2 Antworten

Wenn das Mietverhältnis beispielsweise zum 31.7.2023 gekündigt ist und Du willst am 24.7. fristlos kündigen, dann sollte die Wohnung auch schon leer geräumt sein, denn fristlos bedeutet nun mal "ohne Frist". Ansonsten würde Dir das überhaupt nichts bringen und die Vermieterin lacht Dich höchstens aus.

Du hast die Miete dann schon bis 31.7.2023 bezahlt und selbst wenn Du kündigst, aber die Wohnung noch bis Ende nutzt, bekommst Du keinen Cent von der Miete zurück.

Xevar 
Fragesteller
 29.06.2023, 18:44

Die antwort ist sehr unverständlich, warum sollte ich eine Fristlose kündigung aussprechen wenn ich bereits gekündigt hab?

Also könnte ich auch am zmb 2.07 ein Schreiben mit einer Fristlosen Kündigung zum 2.07 Abschicken? Oder tritt diese ab eingang bei Vermieterin in Kraft?

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bwhoch2  29.06.2023, 20:28
@Xevar

1. Das momentane Mietverhältnis ist also noch nicht gekündigt.

2. Weil Du Deiner Vermieterin eine reinwürgen willst?

3. Es zählt Eingang bei der Vermieterin.

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Xevar 
Fragesteller
 29.06.2023, 21:46
@bwhoch2

Also dein 1. Ist wieder nicht verständlich. Ist das eine Frage, Aussage oder Mutmaßungen? Du bist keine Hilfe...

2. Ja wenn sie das erst kurzfristig weiß ist die Wohnung leer, dann verdient sie auch kein Geld und hat einen wirtschaftlichen Schaden. Sollte ja logisch sein.

3. Dieser Punkt ist tatsächlich mal eine klare Antwort. Danke das hilft mir weiter. :)

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bwhoch2  30.06.2023, 12:05
@Xevar

zu 1.: Ob Du schon gekündigt hast oder nicht, weißt doch nur Du.

zu 2.: Du kannst fristlos kündigen und Du kannst dann auch sofort ausziehen, aber es ist noch lange nicht gesagt, dass die Vermieterin die fristlose Kündigung akzeptieren wird. Ggf. geht sie vor Gericht, bekommt Recht und Du hättest nur unter Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist kündigen können. In dem Fall müsstest Du so lange noch Miete zahlen, bis jemand anderes eingezogen ist, ggf. bis zu 3 Monate.

Es ist also durchaus ein Risiko, was Du vor hast.

Der erste Punkt würde bedeuten, dass sich Dein Risiko auf die Zeit verkürzt, in denen das Mietverhältnis noch läuft, also z. B. wenige Tage oder 1 oder 2 Monate.

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FK muss begründt werden. Beleidigungen könnten hier herangezogen werden. Da bräuchtest du notfalls Zeugen. Die anderen Mängel rechtfertigen keine f K.

Fristl. Kdg. heist ohne Frist.