Jura – die besten Beiträge

Ist es rechtswidrig, Informationen über eine Person durch die E-Mail zu sammeln, mit Osint Tools und damit z.B. Geld zu verdienen (Internetrecht/Datenschutz)?

Als grobe Erklärung: es gibt ein Tool, mit dem ihr mit der E-Mail Adresse herausfinden könnt, auf welchen Seiten ein Nutzer sonst so eingeloggt ist.

Ich habe z.B. eure E-mail, gebe sie ein und sehe dann, wo ihr sonst so aktiv seid:

bspw. Gutefrage, Reddit, Instagram, TikTok, Snapchat und kann dann diese Profile analysieren

Open Source Intelligence ( OSINT) sind sicherheitsrelevante Informationen, die aus frei verfügbaren offenen Quellen gesammelt werden (z.B. Sozial- und Berufsnetzwerke, Nachrichten, Webseiten). Auf den unterschiedlichen Informationen werden mithilfe entsprechender Analysetools verwertbare Erkenntnisse gewonnen.

https://norbert-pohlmann.com/glossar-cyber-sicherheit/open-source-intelligence-osint/

Mit  Open Source Intelligence ( OSINT) ist eine Technik aus dem Bereich der Geheimdienste und Militärs gemeint. Grundsätzlich nutzen kann sie aber jeder, auch Privatpersonen. Es geht darum, Informationen zu Personen, Organisationen oder Unternehmen aus frei zugänglichen Quellen zusammenzutragen.

https://www.it-daily.net/it-sicherheit/cloud-security/open-source-intelligence-bedrohung-oder-chance

Dieses Tool wird unter anderem von manchen Arbeitgebern verwendet, die Bewerber rausfiltern wollen.

Das heißt Sie sehen, was ihr so online mögt und unter Umständen beeinflusst das, ob ihr angenommen werdet oder nicht

Ich meine im Grunde genommen werden ja auch sonst so Informationen (Cookies) genutzt und verkauft, gibts da einen Unterschied?

Ist rechtswidrig 73%
Ist nicht rechtswidrig 27%
Alternative Antwort 0%
PC, Computer, Datenschutz, Technik, E-Mail, IT, Recht, Internetrecht, Social Media, Informatik, Jura, Penetrationstest, Umfrage

Mit welcher Frequenzbewertung sollte ich die Lautstärke meiner Nachbarn wegen Lärmbelästigung messen? Mit "dB(A)" oder "dB(C)"?

Hallo, ich habe mir ein Schallmessgerät zum Messen der Lautstärke meiner Nachbarn wegen Lärmbelästigung besorgt. Mit dem Gerät kann man zwei Frequenzbewertungen Messen: dB(A) und dB(C). Ich frage mich jetzt, mit welcher der beiden Bewertungen ich die Lautstärke messen sollte - dB(A) oder dB(C)? Weil die störenden Geräusche sind meistens sehr dumpf (also in sehr niedriger Frequenz) und werden von der dB(A) Messung gar nicht registriert, da das Gerät allgemein erst ab 30dB misst. Bei der dB(C) Messung wird aber irgendwie durchgehend um die 40dB gemessen, obwohl es komplett still ist. Von daher bin ich mir nicht sicher, ob ich dB(C) dafür überhaupt nehmen kann, weil alles über 30dB gillt ja schon als Ruhestörung und das wäre ja bereits überschritten, wenn es komplett still ist. Und bei dB(A) bin ich mir ja wie gesagt wiederum nicht sicher, ob die Geräusche überhaupt registriert werden, weil das Gerät wenn der Nachbar Geräusche macht keine Geräusche über 30dB registriert (es zeigt dann nur "lo" an, da es erst ab 30dB misst und nichts darüber registriert).

Außerdem wollte ich fragen, ob es egal ist, von wo man die Lautstärke wegen einer Lärmbelästigung misst, also ob man das Messgerät auch ganz nah an die Wand halten kann?

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Vermieter verlangt Geld für Hundekot?

Wir leben in einem Zweifamilienhaus (der Vermieter wohnt im Haus nebendran). Zu unserer Wohnung gehört ein Garten (Mitbenutzung) .

Wir lassen einmal täglich unseren Hund in den Garten. Da wir ein Baby haben und nicht immer den Hund kontrollieren bzw. hinterherlaufen können , während er in den Garten geht - entsorgen wir seine Geschäfte spätestens 3-4 Stunden später. (Ohne Ausnahmen)

Die Wohnung befindet sich an einer Hauptstraße - es gibt weder ein Tor an der Einfahrt, noch ein Tor für den Garten. Des öfteren haben wir erlebt wie "obdachlose" bzw. betrunkene sich im Garten entleert haben. Dass fremde Hunde in den Garten laufen, kann man nicht ausschließen.

Der Vermieter soll angeblich an zwei Tagen Hundehaufen im Garten gefunden haben und möchte pro Haufen 25€ (insgesamt 75€) - in der Zukunft 100€ pro Haufen und zusätzlich droht er mit einer 100€ Strafe, wenn wir das Geld nicht innerhalb von 14 Tagen überweisen. Es war jedoch 100% nicht unser Hund, da wir an diesen Tagen nicht einmal zuhause waren.

Da der Vermieter keinerlei Beweise zu seinen Vorwürfen hat (er könnte höchstens einen Hundebeutel aus der Tonne rausholen):

Was bleibt uns übrig als den Brief zu ignorieren? Wir fühlen uns persönlich angegriffen und möchten nicht länger Mieter bleiben. Können wir gerichtlich gegen diese Vorwürfe vorgehen?

Danke

Garten, Miete, Vermieter, Hundehaltung, Hundekot, Jura, Regel, schikane

Darf ein Friseur das schneiden der Haare verweigern, weil diese Haare nicht gewaschen sind/wurden!?

Ich war letztens beim Friseur. Als die Friseuse mich als Kunden an die Reihe nahm, führte sie mich mit einer Selbstverständlichkeit und ohne Worte, als erstes zum Waschtisch!?

Ich erwähnte dass ich meine Haare nur geschnitten haben wolle und ein Waschen nicht von Nöten ist! Sie entgegnete mir, das sie dies jetzt seit einiger Zeit immer schon so handhaben, das zuerst die Haare gewaschen werden müssen (!!??) um dann geschnitten werden zu können !? Ich entgegnete ihr - Nein, ich möchte meine Haare nur geschnitten haben, sie wurden gestern gewaschen und dass sie in keinster Weise verfilzt oder in sonstiger Art und Weise in einem unzumutbaren, ungewaschenen Zustand wären um sie vor dem Schneidevorgang unbedingt waschen zu müssen! Sie gestikulierte lautstark vor den anderen Kunden mit den Worten "Ja dann ..." und wollte mich der Filiale verweisen!!?? Ich entgegnete ihr, sie können den Kunden nicht aufzwingen ihre Haare kostenpflichtig bei ihnen waschen zu lassen, wenn dies nicht von Nöten ist, um sie geschnitten zu bekommen!! Darüber hinaus werde ich mich über sie und diesen Vorfall beschweren! 

Zudem ist dies mehr als Kundenunfreundlich und stellt meines Erachtens den Tatbestand der Nötigung dar, wenn ein Kunde dazu gezwungen die Dienstleistung des Haare Waschens zu bezahlen, welche wie in diesem Falle nicht von Nöten ist!! Ich habe zudem beobachtet wie dieses Vorgehen bei allen mir nachfolgenden 5 Kunden so gehandhabt wurde, wo in einigen Fällen, sicherlich in keinster Weise, ein Waschen von Nöten gewesen wäre!!  Es mag Kunden geben welche solch eine korrupte Geschäftspraktik mit einem "egal" oder mit einer "Unwissenheit" quittieren! Gut für den Umsatz, strafrechtlich und moralisch aber relevant!!

Habt ihr auch schon ähnliches erlebt?

Friseur, Recht, Gesundheit und Medizin, Haare schneiden, Jura, Nötigung

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