Jura – die besten Beiträge

Fristlose Kündigung ohne Mahnung oder Hinweis?

Hallo miteinander!

Mein Vermieter hat mich plötzlich per Brief fristlos gekündigt. Er hat mir zwei Briefe geschickt. In dem einen Brief steht, dass ich bis Mitte Januar alles ausräumen muss und in dem anderen, dass ich bis Ende Februar ausziehen muss. Aber das ist nicht wirklich das Problem, sondern eher die fristlose Kündigung. Mein Dauerauftrag für die Miete Ende im November und ich habe das nicht bemerkt. Also habe ich bereits 2 Monate lang keine Miete gezahlt. Das ist eben auch der Grund für die fristlose Kündigung. Er schrieb auch: „Über diese Summe habe ich nun beim Amtsgericht Stuttgart einen Mahnbescheid eingereicht.“ Das Geld ist kein Problem, ich habs aber halt nicht bemerkt, dass der Auftrag nicht mehr vorhanden ist. Ich hab bald meine Semesterprüfungen und jetzt muss ich auch noch ausziehen, das macht mich fertig. Zudem hat er auch noch das hier geschrieben: „Außerdem erkläre ich hiermit Ihren Motorroller mit dem grünen Versicherungskennzeichen xxx als gepfändet über mein Vermieterpfandrecht. Es wird Ihnen hiermit untersagt, diesen vom Gelände xstraße x zu entfernen. Er wird nach Auszug versteigert und mit dem Erlös werden Ihre Schulden bedient. Sollten Sie den Roller doch entfernen, machen Sie sich strafbar und bekommen zu der schlechten SCHUFA - Eintragung durch das Mahnverfahren noch ein Strafverfahren.“

Kann ich etwas dagegen unternehmen oder muss ich ausziehen? Bitte helft mir!

Recht, Mietrecht, Anwalt, Jura

Strafgefahr bei Auseinandersetzung bei Jugendlichen und Kindern?

Hi!

Mein Bruder wurde heute in den Bauch getreten. Davor hat das gemeinte Kind auch immer meinem kleinen Bruder (2te Klasse) wehgetan und unter weiteren kleinen Dingen auch mal in die Hoden getreten. Mein Bruder hat bereits probiert mit den Erziehern und Lehrern darüber zu sprechen. Jedoch sind Strafen so unendlich mild oder kommen garnicht durch. Nach jeder "Entschuldigung" zu welcher er gezwungen wird geht der Mist am nächsten Tag weiter. Mein kleiner Bruder meinte immer wieder es kam aus dem nix und wäre auch einfach so grundlos passiert. Mein Bruder solle sich nach meinen Worten zur Wehr setzen, jedoch befürchte ich ganz dolle dass das andere Kind seine Freunde herholen würde um dann gegen mein Bruder vorzugehen.

Meine Mutter hat vor mit der Lehrerin ins Gespräch zu treten, jedoch bin ich mir unsicher ob irgendetwas daraus resultieren würde.

Ich bin 17 Jahre alt und mit meinem anderen großen Bruder (Auch 17) habe ich nun vor den kleinen Kerl zu konfrontieren, da Diplomatie ja nichts bewirkt.

Ich möchte ein besonders ernstes Gespräch mit ihm halten, ich möchte ihm kein Haar krümmen, jedoch habe ich immer wieder den Gedanken von Drohungen falls er meinem kleinen Bruder weiter wehtut. Mein anderer Bruder würde aufpassen, dass er nicht davonkommt (Im schlimmsten Falle ihn festhalten)

Wie sieht das ganze Gesetzlich für uns aus?

Danke an alle Antworten!

Kinder, Mutter, Schule, Recht, Eltern, Gesetz, Gewalt, Psychologie, Bruder, Jura, Streit

Entzug der BaföG-Förderung wegen "Scheinstudium"?

Hallo zusammen, folgende Situation:

  • Aktuell studiere ich im ersten Semester Biologie und Physik auf Lehramt Gymnasium
  • Physik an der Universität hat mich so schnell abgeschreckt dass ich inzwischen keine Veranstaltungen dieses Faches mehr besuche.
  • Ich besuche weiterhin Veranstaltungen von Biologie und der Erziehungswissenschaften.
  • Ich möchte das zweite Semester in Biologie und Physik auf Lehramt Gymnasium eingeschrieben bleiben, da ich überlege Biologie als Drittfach zu behalten und ich dafür viele von den Leistungen bzw. Scheine der ersten beiden Semester brauche. Außerdem ist unter der BaföG-Förderung nur ein problemloser Fachwechsel möglich, ich kann also nicht wild umherwechseln.
  • Deshalb werde ich nun weiterhin neun Monate in Physik eingeschreiben bleiben, obwohl ich keine Veranstaltungen der Physik besuche.

Kann mir das als "Scheinstudium" ausgelegt werden und auf Basis darauf die BaföG-Förderung entzogen werden?

Argumente dafür:

  • Ich besuche trotz Einschreibung keine Veranstaltungen des Faches Physik mehr und sammle deshalb keine Leistungspunkte oder Scheine.

Argumente dagegen:

  • Bis zum vierten Fachsemester fordert das BaföG-Amt keine Leistungsnachweise. Somit hat doch das BaföG-Amt keinerlei Wissen darüber was ich in der ersten zwei Semstern getan habe oder tun werde, richtig?
  • Das BaföG-Amt kann nicht unterscheiden/weiß nicht, ob ich nirgends hingegangen bin, oder ob ich überall durchgefallen bin, richtig? Und bei letzterem würde einem ja auch nicht die Förderung entzogen werden.
  • Ich besuche weiterhin Veranstaltungen der Biologie und der Erziehungswissenschaften.

Was denkt ihr? Kann mir die aktuelle Situation als "Scheinstudium" ausgelegt werden und auf Basis darauf die Förderung entzogen werden? Oder brauch ich mir keine Sorgen machen? Sollte ich ein paar Leistungen in Physik versuchen zu erbringen, auch wenn ich natürlich durchfalle, nur damit eben irgendwas vorliegt dass ich etwas getan hätte?

Recht, Biologie, Bachelor, BAföG, beamtenrecht, Förderung, Jura, Lehramt, Lehramtsstudium, Physik, Universität, Semester, BaföG-Amt, BAföG-Antrag, Lehramt Gymnasium

Meistgelesene Beiträge zum Thema Jura