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Bekanntes Unternehmen leitet Chats weiter - DSGVO Verstoß?

Hey, ich weiß, unser Datenschutzrecht in Deutschland/EU ist oft streng, aber was ich gerade erlebe ist echt wild:

kurze Version:

• Bei einem bekannten Gebrauchtwagenportal kann jeder ohne Opt-In (=Anfrage der Bestätigung der Mailadresse) fremde E-Mail-Adressen für Konten nutzen und Verkäufer direkt anschreiben.

• Mir wurden dadurch Chats mit Händlerdaten und den Userdaten des fremden Kontos (inklusive Handynummer und Klarnamen) weitergeleitet.

• Trotz mehrfacher Löschbestätigung erhielt ich weiterhin Nachrichten und eine Bewertungsmail zum Autohauskontakt. Demnach besteht das Konto noch und Emailadresse ist weiterhin im System. 

• Das Portal schiebt es auf „technische Gründe“ und meint, ich sei selbst schuld, obwohl ich den Betrug mehrfach gemeldet habe

Frage: Ist das DSGVO-konform? Würdet ihr das melden, und wenn ja, an wen?

lange Version: 

Bei einem bekannten Gebrauchtwagenportal kann jeder eine fremde E-Mail-Adresse nutzen, um ohne Bestätigung ein Konto anzulegen und direkt Verkäufer in der App anzuschreiben.

Es gibt kein Opt-In, also keine Verifizierung, wem die Email-Adresse gehört. Mir wurden wegen der fehlenden Opt - Funktion Chats mit einem Händler inklusive der Angabe von seiner und der Handynummer + Klarnamen des Kontoerstellers weitergeleitet. Diese entstammen dem Konto, welches mit meiner Emailadresse von einem Fremden erstellt wurde.

Zunächst habe ich mich telefonisch bei dem Unternehmen darüber beschwert. Deren IT Abteilung meinte ein Opt-in Verfahren sei nicht vorgesehen. Ich sei der erste der das Problem habe. 

Ich habe denen dann den Ernst der Lage klargemacht und sie bestätigten mir, dass sie meine Mailadresse in deren System gelöscht und mich dort auf eine schwarze Liste gesetzt haben. Ich habe deren Betrugsteam auch den Hinweis gegeben, dass sie vielleicht das betroffene Autohaus kontaktieren sollten. Die sagten da nur bisschen verwundert, dass sie es auf deren To Do Liste tun werden.  

Ich lies mir das alles schriftlich bestätigen. 

Die Weiterleitung des Chatverlaufs hörte aber nicht auf. Die Antwort des Autohauses, in welcher es weiterhin von der Echtheit des Nutzers ausging, wurde mir weitergeleitet. 

Es hatte demnach offensichtlich keine Benachrichtigung über einen möglichen Betrugsversuch erhalten. 

Ich beschwerte mich abermals und es folgte eine zweite Versicherung, dass ich nun aus deren System vollständig gelöscht wurde.  

Trotz bekam ich später immer noch eine Bewertungsmail zum Autohaus-Kontakt. Auf gut Deutsch, meine Mailadresse bzw. das Konto des Fremden besteht weiterhin in deren System. 

Mir ist das mittlerweile eigentlich egal, aber mir geht’s jetzt ums Prinzip, weil sie dort nicht sehr kompetent wirken. 

Auf meine weitere Beschwerde meinten sie nun, dass solche Nachrichten „technisch bedingt“ auch nach Löschung noch durchkommen können und ich quasi selbst schuld sei, weil es einen Kontakt mit einem Autohaus vor der Löschung gab. Ich habe aber denen mehrmals deutlich gemacht, dass ich das nicht war.

Ich kenne mich mit Datenschutz nur ein wenig aus, aber es klingt so, als ist deren Software und Verhalten nicht Datenschutzkonform oder?

Wie schätzt ihr die Situation ein? Würdet ihr das jemanden melden. Wenn ja, an wen? 

Danke schonmal :) 

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Unfaire Behandlung von Schülern im Jobcenter?

hallo zusammen,

Ich bin 19 Jahre alt, meine Mutter bezieht Bürgergeld und ich damit ja auch.

Ich habe im Juli 2025 mein Abitur an einem beruflichen Gymnasium in Hessen gemacht (also kein Abendgymnasium oder Kolleg, sondern ein ganz regulärer Schulbesuch mit Abiturabschluss – z. B. Berufliches Gymnasium mit Schwerpunkt Wirtschaft). Aktuell warte ich auf eine Zulassung zum Studium und beziehe bis dahin Bürgergeld.

Nun habe ich einen Minijob angenommen und möchte wissen:

Steht mir der Freibetrag von 520 € nach § 11b Abs. 2b SGB II zu?

Im Gesetz steht, dass er für Schüler „allgemeinbildender Schulen“ gilt – aber berufliche Gymnasien führen doch ebenfalls zum Abitur. Es handelt sich also nur um eine andere Schulform mit gleichem Bildungsziel.

Das Jobcenter meint, der Freibetrag gelte nur für Schüler allgemeinbildender Schulen – nicht für berufliche Gymnasien. Ich empfinde das als ungleichbehandelt, da beide Schularten zur Hochschulreife führen.

Gibt es Urteile, Erfahrungen oder Argumentationsansätze, mit denen ich meinen Anspruch doch noch durchsetzen kann – z. B. durch Widerspruch oder Klage?

Und wie stark kann ich mich hier auf den Gleichbehandlungsgrundsatz (Art. 3 GG) berufen?

Ich bin am überlegen einen Widerspruch gegen das Jobcenter einzureichen oder im schlimmsten Fall vor das Sozialgericht zu gehen und zu klagen aber habe Angst vor den Kosten weil wie gesagt bin arm, wie gut schätzt ihr auch meine Chance dabei was zu erreichen?

Ergänzung nach 5 Minuten

Was ich klarstellen möchte ist: ich hab den Freibetrag als Schülerin die ganze Zeit bekommen, aber jetzt steht im oben genannten Gesetz, dass Schüler von allgemeinbildenden Schulen für drei Monate nach Schulschluss noch den Freibetrag von 556€ haben aber von berufsbildenden Schulen eben nicht. Ich hätte dies ja verstanden wenn ich eine Ausbildung gemacht hätte, aber da ich Schülerin bin, welche ihr Abitur gemacht hat genauso wie bei einer allgemeinen Schule also beide zur Hochschulreife führen, finde ich die Differenzierung schwierig, da beide keine Berufsausbildung haben und sich bsp. Auf ein Studium bewerben.

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Kann ich trotz Kündigung in der Probezeit rechtlich gegen meinen Arbeitgeber vorgehen – z. B. wegen unbezahlter Überstunden oder unangemessener Belastung?

Hallo zusammen,

ich wurde vor Kurzem während meiner Probezeit (konkret in der zweiten Krankheitswoche) fristgerecht, aber ohne Begründung gekündigt. Dass eine Kündigung in der Probezeit grundsätzlich ohne Angabe von Gründen möglich ist, ist mir bewusst. Trotzdem stellt sich für mich die Frage, ob ich rechtlich gegen gewisse Umstände im Arbeitsverhältnis vorgehen kann etwa wegen systematischer Überlastung, unbezahlter Überstunden oder mangelnder Arbeitszeiterfassung.

Zu meiner Situation:

Ich war in einer sehr kleinen Firma mit 2–3 Mitarbeitenden beschäftigt.

Es gab keine Zeiterfassung, weder schriftlich noch digital.

Im Arbeitsvertrag ist die Arbeitszeit von 08:00 bis 17:00 Uhr geregelt.

Gleichzeitig steht im Vertrag, dass Überstunden nicht vergütet werden.

In der Praxis habe ich jedoch regelmäßig bis 20 oder sogar 21 Uhr gearbeitet. Ich kann das mit E-Mail und Screenshots nachweisen.

Ich habe nicht freiwillig so lange gearbeitet ,der Chef hat zwar nichts direkt angeordnet, aber es bestand ein klarer indirekter Erwartungsdruck, länger zu bleiben und Aufgaben noch abends oder auch am Wochenende über das private Handy zu erledigen.

Ich hatte keine echte Möglichkeit, mich dem zu entziehen, ohne berufliche Nachteile zu befürchten.

Ein Ausgleich (weder finanziell noch in Freizeit) wurde nicht angeboten oder gewährt.

Ich war meist pünktlich, befürchte aber, dass der Arbeitgeber im Streitfall falsche Behauptungen aufstellen könnte.

Meine Fragen:

1.Kann ich die nicht vergüteten Überstunden trotz entsprechender Klausel im Vertrag und fehlender Zeiterfassung rechtlich geltend machen?

2. Gibt es in solchen Fällen eine Möglichkeit auf Schmerzensgeld oder Entschädigung, z. B. wegen unverhältnismäßiger Belastung, Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz oder Verletzung der Fürsorgepflicht?

3. Macht es Sinn, einen Anwalt einzuschalten oder juristisch vorzugehen oder sind die Erfolgsaussichten eher gering bei so einem kleinen Betrieb?

Mir geht es nicht nur um Gerechtigkeit, sondern auch darum, dass solche Arbeitsbedingungen Konsequenzen haben. Ich möchte prüfen, ob hier ein rechtlicher Hebel existiert.

Vielen Dank für jede Einschätzung!

(Ich bin kein Azubi und noch in der Probezeit gewesen und habe Rechtsschutzversicherung)

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Todesstrafe nach Töten oder Vergewaltigung Zwangs Entmannung?

Darüber habe ich mich lange Gedanklich mit aus ein ander gesetzt. Als die Gegebenheiten angesehen. Nun zum Beispiel in USA und Iran sowie am Weltgerichtshof gibt es die Todesstrafe. Tatsächlich ist es natürlich nicht Human .

Aber hier besteht die Möglichkeit der Individuellen Bedürfnisse. Zum Beispiel tötet eine Person unzählige Menschen , oder quält sie so bestialische Weise das sie Lebenslage Einschränkungen daher hat.

Ist inzwischen nach Jahren, mein Standpunkt klar- " Ja"

Ich habe im Bürgerkrieg in Jugoslawien erlebt, was Brüder , Freunde, Verwandte sich gegenseitig antun. UND ICH VERURTEILE es aufs schärfste.

Für mich ist eine solche Strafe gerechtfertigt auch aus Humanitären Gesichtspunkten.

In Deutschland hat man die Todesstrafe nach dem Krieg mit der Verfassung abgeschafft.

Weil diese Menschen die Gräul taten , den Verlust von Ehemann, Frau , Kind, Freunden , Verwandten leibhaftig erlebt haben.

Jedoch heute im Konsum Raum jegliche Moralisch Vernunft über den Jordan ist. Das sieht man am besten an Jährlich steigenden Verübten Anschlägen in Deutschland. Wären die Todesstrafe in Deutschland noch juristisch als Strafe möglich, überlegt man sich ganz genau ob man in eine Menschen Menge fährt, ohne Skrupel sich einen LKW dazu besorgt um zahlreiche Menschen zu töten.

Im weiteren selbst, wenn er nach 15 Jahren Freiheitsentzug entlassen würde. Wer Garantiert das er nicht mehr wieder anfangen wird erneut zu töten. Mal ganz von der Psychologischen Erkrankung oder Umstände abgesehen.

Ein Toter und das weiß man selbst bei den alten Germanen vor 2590 Jahren, der bringt keinen Um . Im zweifel kommen vielleicht die Geister aber mehr auch nicht. Man ist auf Nummer sicher gegangen.

Wie komme ich darauf. Eine Freundin meiner Freundin ist unmittelbar im Park Vergewaltigt worden. Ich habe ihren Schrei gehört es war Nacht als ich nach Hause wollte, habe sie nicht gefunden wusste auch nicht mal das die Person war die geschrien hatte damals. Der Täter könnte nach unzähligen anderen ebenfalls Vergewaltigungen Verhaftet und Verurteilt werden aufgrund anderer Straftaten. Er ist in Hafturlaub gekommen und hat sofort wider eine Frau Vergewaltigt. Ein Gesunder Mann ohne Psychologischen Befund.

Hätte man ihm sein Ding Dong und Eier abgeschnitten, er könnte keine Frau mehr was an tun. Die Tabletten nehmen diese Leute nicht eben weil Sie wissen das sie vom Trieb befreit sind! Aber genau darum geht es.

Eine Lebenslange Therapie kostet die Steuer und Beitragszahler 100.000Euro + Therapie Behandlung..

Eine Kugel 1 Dollar oder ein Strick, 5.78€ .

Jetzt Mal Hand auf Herz !

Stellt Euch vor Eurem geliebten Menschen würde getötet oder Vergewaltigt werden. Und man hätte es verhindern können!! Wie denkt ihr darüber

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