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Wie findet ihr die Diskussion zum Böllerverbot?

Meine Persönliche Meinung:

Ich finde die Diskussion zum Böllerverbot absolut lächerlich und wahnwitzig. Die Diskussion lenkt nur von den eigentlichen Problemen ab und fast jeder fällt darauf rein.

Das Problem sind nicht die Böller bzw. "Feuerwerk", sondern die Menschen die jedes Jahr aufs neue die Möglichkeit haben, Feuerwerk auf Rettungskräfte und Polizei zu schießen, weil sie im Vorjahr nicht von der Jusitz erwischt und bestraft wurden. Zum einen fehlen die Kapazitäten, teilweise die Fähigkeiten und zum anderen sind Strafen nicht wirklich konsequent.

Zum Lautstärkeaspekt: Mittlerweile gibt es stilles Feuerwerk. Auch könnte man darüber streiten, dass lautstarkes Feuerwerk nicht in der Nähe von stark belebten oder geschützten Gebieten gezündet werden soll.

Die Böllerdebatte kommt hauptsächlich wegen dem Missbrauch von Feuerwerk auf, aber mit welcher Begründung? Man sollte nicht vom Problem ablenken, sondern die Justiz darin stärken, Täter zu erwischen und zu bestrafen.

Missbrauch von Feuerwerk war früher kein Problem. Mit der Begründung von Missbrauch könnte man alles verbieten: Kraftfahrzeuge, Messer, Sportwaffen.

Ironie? Nein. Tatsächlich diskutiert man in den USA nach dem Terroranschlag in New Orleans darüber, ob zivil ein SUV geführt werden darf. Ein SUV wurde für den Anschlag benutzt.

Was ist eure Meinung dazu? Ich finde es ehrlich gesagt traurig, dass man "Feuerwerk" die Schuld gibt. Das lenkt nur von Tätern ab und verheimlicht, dass die Jusitz die Täter nicht findet oder die Täter nicht ausreichend bestraft werden.

Warum nicht eine einjährige Haftstrafe, wenn jemand mit Feuerwerk Polizei oder Rettungskräfte angreift? Dann gäbe es im Folgejahr deutlich weniger potentielle Wiederholungstäter, die potentiell Feuerwerk auf Polizei und Rettungskräfte abfeuern.

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Wie mit "umgegenderten" Transgendern um gehen?

Also mit dem komischen Begriff "umgegendert" meine ich Transgender, die ihr eingetragenes Geschlecht geändert haben. Das ist in der BRD soweit ich weiß ja möglich. Also eine Person mit XY Chromosomen und männlichen Geschlechtsmerkmalen und einem für Frauen extrem überdurchschnittlichen Testosteron Spiegel und einem überdurchschnittlich hohen Muskelanteil im Körper kann rechtlich eine sein Frau.

Soweit so gut. Aber sollte man dann so eine Person nach allen belangen auch wie eine Frau behandeln? Es gibt doch (teilweise) sinnvolle Differenzierungen zwischen Männern und Frauen aufgrund ihres unterschiedlichen Biologie oder aufgrund gewisser statistischer Vorkommnissen.

Mir sind jetzt aktuell Frauensport, Safe Spaces, Toiletten und Frauenparkplätze als Problemzonen eingefallen. Natürlich sind die Beispiele sehr theoretisch und in der Realität eine absolute Seltenheit, aber eure Meinung dazu würde mich trotzdem interessieren. Natürlich auch gerne von Betroffenen :)

  • Unterschiedliche Bewertungen im Schulsport, Trennung zwischen Männer- und Frauensport (Fußball, Olympia, Schach, etc.).

Das hat ja alles seinen guten Grund, da ein Mann (oder eben die von mir oben geschilderte Transfrau) in den Disziplinen aufgrund biologischer Voraussetzungen einfach überlegen ist. Also macht es ja Sinn nur Menschen mit zwei XX Chromosomen zu "Frauensport" zu zulassen. Transfrauen haben da ja einen unfairen Vorteil und der ganze Hintergedanke von "Frauensport" wird untergraben.

  • Frauenparkplätze.

Auch wenn ich kein Freund dieser bin, sollte man sich doch Fragen ob eine Transfrau darauf Anspruch haben sollte. Da diese ja auch teilweise mit der körperlichen Unterlegenheit der Frauen argumentiert wird. Eine Transfrau hingegen ist aber körperlich auf dem Niveau mit einem Mann und damit über dem Niveau einer Frau (natürlich alles nur statistisch gesehen).

  • Safe space für Frauen, also Schutzzonen oder Frauen Taxi

ich weiß jetzt nicht wie verbreiten die in DE sind aber geht da nicht auch der Sinn verloren, wenn ein Predator sich als Trans ausgeben kann. Oder das männliche Aussehen (Eine Transfrau kann ja aussehen wie der männlichste Mann) in einem Frauenhaus traumatisierte Frauen belasten könnte.

Für Transmänner ist mir jetzt nichts eingefallen, was Männer benachteiligt, außer vllt die Toilettenbenutzung.

Ich will auch ganz sicher nicht Trans Menschen abwerten nur gibt es in unserer Gesellschaft gewisse und sinnvolle Unterscheidungen die Aufgrund von Merkmalen getroffen werden welche einen Transmenschen ihrem Geburtsgeschlecht zuordnen würden.

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Robert Habeck?

Wünscht ihr Robert Habeck als Kanzler? Robert Habeck als Kanzler wäre für viele ja der feuchte Traum und besonders linke würden auf diesen Traum ein paar Orgasmen lassen nachdem sie die Linkspartei in der Bedeutungslosigkeit verloren haben.

Robert Habeck ist und bleibt der sympathische bodenständige Familienvater Fakt!!! Grün steht für Frieden und für Wirtschaftswunder und für Sicherheit und für Bürger und Menschenrechte!!!! Kein AFD kein CDU Wahnsinn mehr jetzt reichts

Wir brauchen Habeck als Kanzler wie seht ihrs wir müssen den Typen reinwählen Notfalls Minderheitenregierung der muss in das Amt reingedrückt werden sonst reichts wirklich zu viel Rechts zu viel Wirtschaft kaputt und Krieg. Die AFD regiert nicht hat aber ihre Finger im Spiel das haben die immer diese rechten. So okay und wie seht ihr das mit den Messerangriffen die die Wahl beeinflussen sollen? Wer sagt das die AFD das nicht inzeniert weil die sich wie Geier auf den Fraß drauf stürzen? Wer sagt denn das??? Wer weiß wohinter die alles stecken vielleicht kommen ja noch die angeblich toten Opfer von Messerangriffen und tauchen wieder auf weil die nicht gestorben sind mit einer anderen Identität oder die AFD hat den Geld gegeben damit die in das Ausland gehen und jemand findet die und sieht ist fake? Was ist dann???? Wird dann endlich AFD verboten????? Krah hat bestimmt den Putin Kontakt kann man doch sehen Spionagevorwürfe!!!! Hackt es??? Sofort Knast bitte und nie wieder raus!!!

Finanzen, Wirtschaft, Menschen, Messer, Krieg, Politik, Recht, CDU, Gesellschaft, Jura, Russland, Ukraine, Wahlen, AfD

Augsburg erlässt Betretungsverbot gegen Martin Sellner?

Die Stadt Augsburg hat gegen den rechten Autor Martin Sellner ein Betretungsverbot für das gesamte Stadtgebiet verhängt (siehe hier). Ein solches Betretungsverbot ist nur zur Verhinderung von Straftaten zulässig.

Für seine Verhängung genügt die Möglichkeit, dass jemand vielleicht eine Straftat begehen könnte, indes nicht aus. Viel mehr muss der Staat im Voraus anhand konkreter Tatsachen belegen, dass eine erhebliche Wahrscheinlichkeit der Begehung von Straftaten durch die mit dem Aufenthaltsverbot belegte Person besteht.

Was ohnehin schwierig ist, erweist sich im Fall von Martin Sellner als Ding der Unmöglichkeit: Denn Sellner ist trotz jahrelangem Aktivismus und zahlreicher Besuche in Deutschland kein einziges Mal vorbestraft. Gleichwohl wurde das Betretungsverbot gegen ihn erlassen.

Es ist allerdings nicht das erste Mal, dass der deutsche Staat sich im "Kampf gegen Rechts" über geltendes Recht hinwegsetzt: Bereits das Einreiseverbot gegen Sellner, die Kündigung eines Mietvertrages mit der AfD durch die Stadt Essen oder das Verbot des "Compact"-Magazins wurden von Gerichten gekippt.

Doch den deutschen Staat scheint das nicht zu interessieren - er erlässt einfach lustig weiter offenkundig rechtswidrige Maßnahmen. Ob diese später vor Gericht aufgehoben werden, kann ihm egal sein - denn das hat für ihn keinerlei Konsequenzen.

Für Martin Sellner und andere, die staatlicherseits derart schikaniert werden, hat es diese indes schon: Denn solche Maßnahmen sind erst einmal gültig und können trotz ihrer offenkundigen Rechtswidrigkeit bis zu einer anderslautenden Gerichtsentscheidung durchgesetzt werden. Und bis es zu einer solchen kommt, dauert es nicht nur - ihre Erreichung raubt auch viel Zeit und Geld, die man ansonsten in politischen Aktivismus gesteckt hätte. Genau auf diese Lähmung von Aktivität zielt der Staat mit derlei Maßnahmen ab.

Anders als viele zu glauben scheinen, ist es übrigens auch nicht verboten, verfassungswidrige Meinungen zu vertreten. Verfassungswidrige Meinungen unterliegen genau so dem Schutz der Meinungsfreiheit wie verfassungskonforme Meinungen. Das Bundesverfassungsgericht hat dazu im sog. Wunsiedel-Beschluss ausgeführt:

Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG gewährleistet jedermann das Recht, seine Meinung frei zu äußern und zu verbreiten. Meinungen sind durch die subjektive Beziehung des Einzelnen zum Inhalt seiner Aussage geprägt (vgl. BVerfGE 7, 198 <210>). (...) Insofern lassen sie sich auch nicht als wahr oder unwahr erweisen. Sie genießen den Schutz des Grundrechts, ohne dass es darauf ankommt, ob die Äußerung begründet oder grundlos, emotional oder rational ist, als wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos eingeschätzt wird (vgl. BVerfGE 90, 241 <247>). Die Bürger sind dabei rechtlich auch nicht gehalten, die der Verfassung zugrunde liegenden Wertsetzungen persönlich zu teilen. Das Grundgesetz baut zwar auf der Erwartung auf, dass die Bürger die allgemeinen Werte der Verfassung akzeptieren und verwirklichen, erzwingt die Werteloyalität aber nicht (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2001 - 1 BvQ 13/01 -, NJW 2001, S. 2069 <2070> und vom 15. September 2008 - 1 BvR 1565/05 -, NJW 2009, S. 908 <909>).
Geschützt sind damit von Art. 5 Abs. 1 GG auch Meinungen, die auf eine grundlegende Änderung der politischen Ordnung zielen, unabhängig davon, ob und wie weit sie im Rahmen der grundgesetzlichen Ordnung durchsetzbar sind. Das Grundgesetz vertraut auf die Kraft der freien Auseinandersetzung als wirksamste Waffe auch gegen die Verbreitung totalitärer und menschenverachtender Ideologien. Dementsprechend fällt selbst die Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts als radikale Infragestellung der geltenden Ordnung nicht von vornherein aus dem Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG heraus. Den hierin begründeten Gefahren entgegenzutreten, weist die freiheitliche Ordnung des Grundgesetzes primär bürgerschaftlichem Engagement im freien politischen Diskurs sowie der staatlichen Aufklärung und Erziehung in den Schulen gemäß Art. 7 GG zu.

Ob Sellners Positionen verfassungswidrig oder verfassungskonform sind, spielt insofern überhaupt keine Rolle. Gleiches gilt für die Tatsache, dass er Österreicher ist, weil Staatsbürger von EU-Ländern fast die gleichen Rechte wie deutsche Staatsbürger besitzen.

Bereits in der Vergangenheit hat die deutsche Polizei vermummt Veranstaltungen von Martin Sellner gestürmt, um zu verhindern, dass er aus seinem Buch "Remigration - Ein Vorschlag" liest. Eine Rechtsgrundlage konnte sie dafür auch auf Nachfrage nicht nennen:

https://www.youtube.com/watch?v=P4OW0zFUhts

Ein Staat, der mit schwer gepanzerten Polizisten migrationskritische Buchlesungen stürmt, während die Gewaltkriminalität im Land u. a. durch eben jene Migration eskaliert, mutet für mich nicht nur totalitär an - er macht sich aus meiner Sicht auch maximal lächerlich.

Was ist Eure Meinung zum Betretungsverbot gegen Martin Sellner?

Schlecht, Meinungsfreiheit gilt für alle. 88%
Gut, Migrationskritikern müssen die Grundrechte genommen werden. 12%
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