Darf meine Lehrerin das(Österreich)?
Die Lehrerin hat den Unterricht 5 min in die Länge gezogen, alle Schüler(mich eingeschlossen) sind gegangen obwohl sie es uns nicht erlaubt hat da die meisten auf den Bus müssen und ich mega Kopfschmerzen hatte. und ich habe kein Wort gesagt. Trotzdem hat Sie nur meine Eltern angerufen und meine Mutter muss morgen zum Gespräch kommen. Allen anderen ist nix passiert und ich der anscheinend nix gesagt hat ist schuld.
Was für gute Argumente könnte ich Morgen bringen? Oder soll ich zur Direktorin? Was könnte ich dort sagen?
7 Antworten
Deine Lehrerin beendet den Unterricht und nicht du oder deine Mitschüler. Da wir deine komplette Vorgeschichte nicht kennen, gehe ich mal davon aus, dass du kein unbeschriebenes Blatt bist und diese Aktion nur noch der letzte Tropfen war, der dazu geführt hat, dass eben nur deine Eltern antanzen müssen.
Zu meiner Zeit hieß es immer: der Lehrer beendet den Unterricht und nicht die Schulklingel.
Ist wie beim Fußball, der Schiedsrichter pfeift das Spiel ab und nicht die Uhr im Stadion.
Das du zum Bus mußtest genau wie die anderen, abgesehen davon alle durften gehen und du solltest alleine dort bleiben ergibt keinen Sinn. Was will die von deiner Mutter? Die anderen sind doch auch alle gegangen. Verstehe ich nicht.
Niemand durfte gehen, sind alle gegangen nur ich krieg Ärger
Der Lehrer beendet den Unterricht. Mein Gott! Warum muss man wegen 5 Minuten so viel tamtam machen?
In der Sek2 darf man den Unterricht natürlich eigenständig verlassen (zumindest in NRW, Deutschland), weil die Lehrer die Oberstufenschüler als "freie Menschen" ansehen. Dies kann allerdings die Note für die Unterrichtsstunde beeinflussen. Aber wenn es nur für paar Minuten waren, sollte es nahezu keine Rolle spielen. Vor allem, wenn man gesundheitliche Beschwerden aufweist! Und eigentlich sollte es in der Oberstufe üblich sein bei angeblichem Fehlverhalten zuerst mit dem Schüler selber zu sprechen, anstatt die Eltern als letzte Instanz zur Rate zu ziehen.
Überraschenderweise nicht so viel: Bei uns gilt eine Attestpflicht für Fehlstunden/Klausuren. Besonders ist der Grund, dass wir vor dem Abitur stehen und ständig aufpassen müssen, um nichts zu verpassen.
Na dann muss es ja in NRW ein ständiges Kommen und Gehen sein...