Jura – die besten Beiträge

Laut Ausbildungsleitung sollen wir 70-90h wöchentlich arbeiten/lernen, wie realistisch?

Ich absolviere ein duales Studium im gehobenen Dienst.

Nun kam bereits mehrfach die Ausbildungsleitung auf uns zu und teilte uns mit, dass wir neben den Vorlesungen viel Zeit in das Selbststudium stecken sollten.

Wir landen derzeit bei ca. 30 Stunden pro Woche an der Fachhochschule, zusätzlich sollen wir mind. 5-6 Stunden täglich Zuhause arbeiten. Nun hat die Ausbildungsleitung Jemanden von der Fachhochschule gefunden, der gestern mit uns einen Zeitmanagement-Workshop gemacht hat.

Der war größtenteils recht informativ und gut, uns hat nur folgendes geschockt:

Der Herr hat einen beispielhaften Zeitplan für eine Arbeitswoche mitgebracht. (Dieser ist natürlich nicht verpflichtend, er soll uns nur einen gewissen Überblick geben).

Es wurde angenommen, dass die Vorlesungen von 8-15 Uhr gehen.

Laut diesem Zeitplan sollen wir uns bereits um 6 Uhr an der Fachhochschule einfinden und bereits 2 Stunden vor den Vorlesungen arbeiten und den Stoff für die Klausuren wiederholen.

Folglich dann die Vorlesungen von 8-15 Uhr.

Anschließend wird mit 30 Minuten Pause gerechnet, die man nach den Vorlesungen machen kann bzw. die man für den Heimweg braucht.

Danach solle man von 15:30-21 Uhr selbstständig die Materialien bearbeiten, wiederholen und weiterarbeiten. Dabei solle man mit der Pomodoro-Technik vorgehen, also 90 Minuten arbeiten und dann 15 Minuten Pause machen.

Wenn man dann um 21 Uhr fertig wäre, solle man keine Bildschirme mehr anstarren und schlafen gehen. Laut dem Herrn werde sonst ein Großteil des Stoffs wieder vergessen.

Am Samstag soll man sich frei nehmen und gar nichts tun, dafür soll man am Sonntag für 5 Stunden arbeiten.

Uns war vorher schon klar, dass man durchaus einiges sich in der Freizeit ansehen muss. Nun frage ich mich aber, wie realistisch diese Aufstellung ist.

Für mich sieht das nicht aus wie ein Plan, wie man durch das Studium kommt. Eher danach, wie man sich in 3 Jahren einen Burnout zuzieht.

Der Referent sagte aber, dass es reiche diesen Plan in den 12 Wochen vor den Klausuren zu nutzen. Danach könne man sich auch eine Woche zurücklehnen.

Leben, Arbeit, Deutsch, Lernen, Studium, Job, Polizei, Schlaf, Ausbildung, Psychologie, Beamte, Burnout, Gesundheit und Medizin, Jura

Ist es rechtswidrig, Informationen über eine Person durch die E-Mail zu sammeln, mit Osint Tools und damit z.B. Geld zu verdienen (Internetrecht/Datenschutz)?

Als grobe Erklärung: es gibt ein Tool, mit dem ihr mit der E-Mail Adresse herausfinden könnt, auf welchen Seiten ein Nutzer sonst so eingeloggt ist.

Ich habe z.B. eure E-mail, gebe sie ein und sehe dann, wo ihr sonst so aktiv seid:

bspw. Gutefrage, Reddit, Instagram, TikTok, Snapchat und kann dann diese Profile analysieren

Open Source Intelligence ( OSINT) sind sicherheitsrelevante Informationen, die aus frei verfügbaren offenen Quellen gesammelt werden (z.B. Sozial- und Berufsnetzwerke, Nachrichten, Webseiten). Auf den unterschiedlichen Informationen werden mithilfe entsprechender Analysetools verwertbare Erkenntnisse gewonnen.

https://norbert-pohlmann.com/glossar-cyber-sicherheit/open-source-intelligence-osint/

Mit  Open Source Intelligence ( OSINT) ist eine Technik aus dem Bereich der Geheimdienste und Militärs gemeint. Grundsätzlich nutzen kann sie aber jeder, auch Privatpersonen. Es geht darum, Informationen zu Personen, Organisationen oder Unternehmen aus frei zugänglichen Quellen zusammenzutragen.

https://www.it-daily.net/it-sicherheit/cloud-security/open-source-intelligence-bedrohung-oder-chance

Dieses Tool wird unter anderem von manchen Arbeitgebern verwendet, die Bewerber rausfiltern wollen.

Das heißt Sie sehen, was ihr so online mögt und unter Umständen beeinflusst das, ob ihr angenommen werdet oder nicht

Ich meine im Grunde genommen werden ja auch sonst so Informationen (Cookies) genutzt und verkauft, gibts da einen Unterschied?

Ist rechtswidrig 73%
Ist nicht rechtswidrig 27%
Alternative Antwort 0%
PC, Computer, Datenschutz, Technik, E-Mail, IT, Recht, Internetrecht, Social Media, Informatik, Jura, Penetrationstest, Umfrage

Mit welcher Frequenzbewertung sollte ich die Lautstärke meiner Nachbarn wegen Lärmbelästigung messen? Mit "dB(A)" oder "dB(C)"?

Hallo, ich habe mir ein Schallmessgerät zum Messen der Lautstärke meiner Nachbarn wegen Lärmbelästigung besorgt. Mit dem Gerät kann man zwei Frequenzbewertungen Messen: dB(A) und dB(C). Ich frage mich jetzt, mit welcher der beiden Bewertungen ich die Lautstärke messen sollte - dB(A) oder dB(C)? Weil die störenden Geräusche sind meistens sehr dumpf (also in sehr niedriger Frequenz) und werden von der dB(A) Messung gar nicht registriert, da das Gerät allgemein erst ab 30dB misst. Bei der dB(C) Messung wird aber irgendwie durchgehend um die 40dB gemessen, obwohl es komplett still ist. Von daher bin ich mir nicht sicher, ob ich dB(C) dafür überhaupt nehmen kann, weil alles über 30dB gillt ja schon als Ruhestörung und das wäre ja bereits überschritten, wenn es komplett still ist. Und bei dB(A) bin ich mir ja wie gesagt wiederum nicht sicher, ob die Geräusche überhaupt registriert werden, weil das Gerät wenn der Nachbar Geräusche macht keine Geräusche über 30dB registriert (es zeigt dann nur "lo" an, da es erst ab 30dB misst und nichts darüber registriert).

Außerdem wollte ich fragen, ob es egal ist, von wo man die Lautstärke wegen einer Lärmbelästigung misst, also ob man das Messgerät auch ganz nah an die Wand halten kann?

Audio, Wohnung, Recht, Lautsprecher, Gesetz, Lärm, Akustik, Geräusche, Jura, Lärmbelästigung, Nachbarn, Physik, Ruhestörung, Schall, Sound, Störung, Akustiker, Dezibel, Frequenz, Lautstärke, Ruhezeiten, Schallwellen, zimmerlautstaerke

Vermieter verlangt Geld für Hundekot?

Wir leben in einem Zweifamilienhaus (der Vermieter wohnt im Haus nebendran). Zu unserer Wohnung gehört ein Garten (Mitbenutzung) .

Wir lassen einmal täglich unseren Hund in den Garten. Da wir ein Baby haben und nicht immer den Hund kontrollieren bzw. hinterherlaufen können , während er in den Garten geht - entsorgen wir seine Geschäfte spätestens 3-4 Stunden später. (Ohne Ausnahmen)

Die Wohnung befindet sich an einer Hauptstraße - es gibt weder ein Tor an der Einfahrt, noch ein Tor für den Garten. Des öfteren haben wir erlebt wie "obdachlose" bzw. betrunkene sich im Garten entleert haben. Dass fremde Hunde in den Garten laufen, kann man nicht ausschließen.

Der Vermieter soll angeblich an zwei Tagen Hundehaufen im Garten gefunden haben und möchte pro Haufen 25€ (insgesamt 75€) - in der Zukunft 100€ pro Haufen und zusätzlich droht er mit einer 100€ Strafe, wenn wir das Geld nicht innerhalb von 14 Tagen überweisen. Es war jedoch 100% nicht unser Hund, da wir an diesen Tagen nicht einmal zuhause waren.

Da der Vermieter keinerlei Beweise zu seinen Vorwürfen hat (er könnte höchstens einen Hundebeutel aus der Tonne rausholen):

Was bleibt uns übrig als den Brief zu ignorieren? Wir fühlen uns persönlich angegriffen und möchten nicht länger Mieter bleiben. Können wir gerichtlich gegen diese Vorwürfe vorgehen?

Danke

Garten, Miete, Vermieter, Hundehaltung, Hundekot, Jura, Regel, schikane

Meistgelesene Beiträge zum Thema Jura