Gutachten – die besten Beiträge

Führerschein Fristverlängerung?

Hey Leute,

Ich schreibe hier zum ersten mal etwas rein. Ich hoffe sehr das Ihr mir helfen könnt.

Mir wurde der Führerschein wegen einer Trunkenheitsfahrt für 3 Monate entzogen. In dieser Zeit verlor ich auch meinen Partner und allgemein war es eine etwas schwierigere Zeit für mich aus diesem Grund habe ich mich auch nicht um meinen Führerschein gekümmert. Nun bin ich dabei ihn wieder zu machen.

Ich habe also einen Vorbereitungskurs für meine bevorstehende MPU Prüfung absolviert eine Fristverlängerung beantragt (da ich eben so lange gewartet habe) und einen Termin für meine MPU habe ich bereits auch schon.

Ich musste meine Frist das erste mal verlängern lassen um vier Wochen (Die Zeit habe ich für dien Vorbereitungskurs gebraucht). Das hat aber nicht gereicht weil ich einen MPU Termin dann erst nach 3 Wochen erhalten habe somit musste ich meine Frist erneut verlängern (Mir wurde gesagt das dies allerdings erst geprüft werden muss da es ja schon einmal auf die Jahresfrist verlängert worden ist) Sooooo nun zu meiner eigentlichen Frage.

Ich gehe stark davon aus das die Frist nun noch einmal verlängert wird da mein MPU Termin ja bereits steht.

Was aber ist wenn ich bei der MPU ein negatives Gutachten erhalte Ich denke nicht das die Frist nochmals verlängert werden kann habe auch gehört das dann nur eine Versagung des Antrags in betracht kommt und ich einen neuen Antrag in diesem Falle stellen muss.

Was aber heist das genau ??

Ich danke euch !!!! Liebe Grüße

MPU, Recht, Führerschein, Gutachten, Ordnungsamt, Verlängerung, Frist, abgelaufen, Beantragung

Ärztliches Gutachten vom Arbeitsamt stützt sich auf psychologisches Gutachten vom Arbeitsamt?

Hallo zusammen,

ich habe eine Umschulung gemacht. Diese wurde vom Arbeitsamt abgebrochen. Daraufhin wurde ein psychologisches Gutachten erstellt. Ergebnis: ich sei für 6 Monate arbeitsunfähig. Das sehe ich nicht so. Ich habe dann ein ärtzliches Gutachten gefordert, weil ich mit dem Ergebnis vom psychologischen Gutachten nicht einverstanden bin. Nun wurde mir gesagt, dass sich der ärztliche Dienst, für das Gutachten, auch das psychologische Gutachten heranzieht. Ist das richtig so?

Dann ist die ärztliche Beurteilung ja garnicht neutral. Da ich die Hoffnung habe, dass durch das ärztliche Gutachten belegt werden kann, dass ich nicht arbeitsunfähig bin, wollte ich dies gerne machen lassen.

Der Sachbearbeiter meinte nach der Eröffnung des psychologischen Gutachtens schon, dass das ärztliche Gutachten zu dem gleichen Ergebnis führen würde.

Mein Problem ist, dass ich im Moment von meinem Ersparten leben muss, da mein ALG 1 ausgelaufen ist. Andere Geldleistungen würde ich nicht bekommen. Wenn bei dem ärztlichen Gutachten auch eine Arbeitsunfähigkeit herauskommt, werde ich vom Arbeitsamt abgemeldet. Dann bekomme ich noch nicht mal mehr eine Arbeitsvermittlung und Bewerbungsunterstützung. Da ich keine Ausbildung habe, weil ich mein Studium wegen dem Auslauf der Studienordnung nicht zuende machen konnte, habe ich keine Ausbildung. Im Moment bin ich ziemlich ratlos und warte auf das Ergebnis vom ärztlichen Dienst.

Kann mir evtl. jemand sagen, ob es zwangsläufig dazu kommt, dass das ärztliche Gutachten genauso ausfallen wird wie das psychologische Gutachten?

Muss der ärztliche Dienst nicht auch Unterlagen von meinem Hausarzt anfordern und von meiner Pychotherapeutin?

Kann es dann nicht so sein, dass ich vom ärztlichen Dienst als arbeitsfähig erachtet werde?

Mein Problem ist, dass ich gerne Bewerbungsunterstützung und Arbeitsvermittlung bekommen möchte. Der Grund ist, dass ich mich noch nie aktiv um eine Arbeitsstelle beworben habe und auch noch nie nach keiner Stelle gesucht habe

Meine erste und einzige Arbeitsstelle die ich je hatte, hatte ich 20 Jahre lang. Diese habe ich durch einen Anruf in dem Betrieb bekommen. Ich habe auch noch nie ein Anschreiben für eine Bewerbung geschrieben. Ein richtiges Vorstellungsgespräch hatte ich auch noch nie.

Viele Grüße

Sandra

Recht, Arbeitsamt, Gutachten, Ausbildung und Studium

Paragraph Kurs 70 Speicheltest/Urintest nach MPU?

Hallo,

ich habe meine MPU nicht bestanden, aber bekomme ein positives Gutachten sobald ich den Kurs 70 (für Drogen) absolviert habe.

Da mir der Gutachter vorher nur gutes Feedback gegeben hat bin ich von einem positiven Ergebnis ausgegangen... daraufhin habe ich Idiot mir gedacht "Ja ein Joint geht". Bin quasi in einen kleinen Teufelskreis gerutscht und habe bisschen mehr als eine Woche täglich 1x einen Joint geraucht und mit einem Kollegen auf einer LAN 4 Joints alleine...

Was soll man da sagen ... außer das ich dumm und schwach gewesen bin im Moment. Deswegen stelle ich den Konsum jetzt ganz ein.

Kam nach ca. einer Woche selber auf die Idee das es nicht so schlau war, vor allem nachdem man den ganzen MPU Mist hinter sich hatte. Nun kam der Kurs 70 und die wollen einen 4. Drogentest und dieser soll laut den Leuten am Telefon "nur" per Speichelprobe geschehen.

Nur mit einer Speichelprobe wäre ich ja noch gut dran wenn ich jetzt Pause machen würde, weil der ganze Spaß erst in ca. 2 Wochen los geht... (Kurs 70, Speichelprobe etc)

Können die mir noch einen extra unangekündigten Urin Test auftischen nachdem ich im Kurs bereits eine Speichelprobe abgegeben habe ? Ohne das dieser vorher genannt wurde beim expliziten Fragen ? Wäre ja im Grunde mein Recht dies zu wissen ... und i.d.R. soll es ja EINEN Test geben bzw. Drogenschnelltest laut Broschüre.

Ich fühle mich dumm meinen Führerschein verloren zu haben, weil ich damals 3 Tage vorher Cannabis konsumiert habe. Aber dann so eine extreme Strafe als wäre man Heroin oder Kokain abhängig ist unter aller Sau !

Verzeiht mir meine Schwäche.

Liebe Grüße

MPU, Drogentest, Gutachten, drogenscreening

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