Grundrechte – die besten Beiträge

Bekanntes Unternehmen leitet Chats weiter - DSGVO Verstoß?

Hey, ich weiß, unser Datenschutzrecht in Deutschland/EU ist oft streng, aber was ich gerade erlebe ist echt wild:

kurze Version:

• Bei einem bekannten Gebrauchtwagenportal kann jeder ohne Opt-In (=Anfrage der Bestätigung der Mailadresse) fremde E-Mail-Adressen für Konten nutzen und Verkäufer direkt anschreiben.

• Mir wurden dadurch Chats mit Händlerdaten und den Userdaten des fremden Kontos (inklusive Handynummer und Klarnamen) weitergeleitet.

• Trotz mehrfacher Löschbestätigung erhielt ich weiterhin Nachrichten und eine Bewertungsmail zum Autohauskontakt. Demnach besteht das Konto noch und Emailadresse ist weiterhin im System. 

• Das Portal schiebt es auf „technische Gründe“ und meint, ich sei selbst schuld, obwohl ich den Betrug mehrfach gemeldet habe

Frage: Ist das DSGVO-konform? Würdet ihr das melden, und wenn ja, an wen?

lange Version: 

Bei einem bekannten Gebrauchtwagenportal kann jeder eine fremde E-Mail-Adresse nutzen, um ohne Bestätigung ein Konto anzulegen und direkt Verkäufer in der App anzuschreiben.

Es gibt kein Opt-In, also keine Verifizierung, wem die Email-Adresse gehört. Mir wurden wegen der fehlenden Opt - Funktion Chats mit einem Händler inklusive der Angabe von seiner und der Handynummer + Klarnamen des Kontoerstellers weitergeleitet. Diese entstammen dem Konto, welches mit meiner Emailadresse von einem Fremden erstellt wurde.

Zunächst habe ich mich telefonisch bei dem Unternehmen darüber beschwert. Deren IT Abteilung meinte ein Opt-in Verfahren sei nicht vorgesehen. Ich sei der erste der das Problem habe. 

Ich habe denen dann den Ernst der Lage klargemacht und sie bestätigten mir, dass sie meine Mailadresse in deren System gelöscht und mich dort auf eine schwarze Liste gesetzt haben. Ich habe deren Betrugsteam auch den Hinweis gegeben, dass sie vielleicht das betroffene Autohaus kontaktieren sollten. Die sagten da nur bisschen verwundert, dass sie es auf deren To Do Liste tun werden.  

Ich lies mir das alles schriftlich bestätigen. 

Die Weiterleitung des Chatverlaufs hörte aber nicht auf. Die Antwort des Autohauses, in welcher es weiterhin von der Echtheit des Nutzers ausging, wurde mir weitergeleitet. 

Es hatte demnach offensichtlich keine Benachrichtigung über einen möglichen Betrugsversuch erhalten. 

Ich beschwerte mich abermals und es folgte eine zweite Versicherung, dass ich nun aus deren System vollständig gelöscht wurde.  

Trotz bekam ich später immer noch eine Bewertungsmail zum Autohaus-Kontakt. Auf gut Deutsch, meine Mailadresse bzw. das Konto des Fremden besteht weiterhin in deren System. 

Mir ist das mittlerweile eigentlich egal, aber mir geht’s jetzt ums Prinzip, weil sie dort nicht sehr kompetent wirken. 

Auf meine weitere Beschwerde meinten sie nun, dass solche Nachrichten „technisch bedingt“ auch nach Löschung noch durchkommen können und ich quasi selbst schuld sei, weil es einen Kontakt mit einem Autohaus vor der Löschung gab. Ich habe aber denen mehrmals deutlich gemacht, dass ich das nicht war.

Ich kenne mich mit Datenschutz nur ein wenig aus, aber es klingt so, als ist deren Software und Verhalten nicht Datenschutzkonform oder?

Wie schätzt ihr die Situation ein? Würdet ihr das jemanden melden. Wenn ja, an wen? 

Danke schonmal :) 

Datenschutz, Betrug, IT, Anwalt, Verbraucherschutz, Kleinanzeigen, Behörden, Grundrechte, Jura, Strafrecht, Techniker, Zivilrecht, Anwältin, bdsg, DSGVO

Die Lehrerin ignoriert den offiziellen Nachteilsausgleich?

Hallo, eine Lehrerin aus der Berufsschule ignoriert (von der Klassenkonferenz) bestätigten anhand des amtsärztlichen Stellungnahme (Gutachten) den Nachteilsausgleich.

Ich habe einen Nachteilsausgleich (Nutzung des Laptops während Tests, Klassenarbeiten und Tests+ Zeitzugabe 15 % Zeitzugabe).

Dieses Nachteilsausgleich wurde anhand des Gutachtens in der Klassenkonferenz offiziell bestätigt.

Allerdings gibt es eine Lehrerin in meiner Schule, die mein Nachteilsausgleich ignoriert und keine Verständnis dafür hat.

Sie argumentiert damit: „Gleiches Recht für Alle!" Und wenn ich halt einen Nachteilsausgleich habe und den ausnutze funktioniert das Gleiche Recht für Alle nicht und andere Schüler werden benachteiligt.

Sie hat gesagt, „Dann könnten ja andere Schüler zu mir kommen und mir sagen, jetzt möchte ich auch einen Nachteilsausgleich." Darum bekomme ich bei ihr keine 15 % Zeitzugabe

Sie sagt auch, dass im späteren Arbeitsleben den Arbeitgeber nicht interessiert, ob ich eine rheumstische Erkrankung habe oder nicht und somit gleiche Anforderungen erfüllen muss. „Das Arbeitsleben ist hart und ich bereite euch da vor".

Auch hat sie gesagt, dass es keinen Gesetz hierfür gibt, dass Lehrer sich an den Nachteilsausgleich der Schüler sich daran halten müssen.

Allerdings hat ein anderer Lehrer hat gesagt, dass mit der amtsärztlichen Stellungnahme darf mir der Nachteilsausgleich nicht verboten werden.

Zudem hat die Lehrerin dafür kein Verständnis, dass die Amtsärztin mich nicht untersucht hat, sondern nur meine Akte gelesen.

Wie findet ihr die Aussagen einer Lehrerin?

Stimmen die Aussagen der Lehrerin?

Stimmt das wirklich, dass mit den Nachteilsausgleich, Das gleiche Rech für alle nicht funktionieren würde und andere Schüler benachteiligt werden?

Stimmt das wirklich, dass andere Schüler zu ihr kommen könnten und sagen, jetzt möchte ich aber auch keinen Nachteilsausgleich wie er? Kann es sein, dass ich somit Freunde verliere oder sie nicht bekomme, wenn ich mein Nachteilsausgleich nutze?

Stimmt das wirklich, dass es hierfür keinen Gesetz gibt, wo sich die Lehrer an den Nachteilsausgleich halten müssen?

Handelt es sich anhand der Aussagen um eine gute oder schlechte Lehrerin?

Test, Lernen, Studium, Schule, Prüfung, Angst, Bildung, Noten, Recht, Schüler, Abschluss, Abitur, Behinderung, Berufsschule, Grundrechte, Gymnasium, Klausur, Lehrer, Lehrerin, Menschenrechte, Oberstufe, Rheuma, Zeugnis, Nachteilsausgleich

Meinung des Tages: Zwangsentsperrung von Handys durch Polizei rechtmäßig - was denkt Ihr darüber?

(Bild mit KI erstellt)

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die Polizei unter bestimmten Voraussetzungen das Smartphone eines Beschuldigten zwangsweise mittels Fingerabdruck entsperren darf. Diese Entscheidung wirft Fragen zum Verhältnis von Strafverfolgung und Grundrechten auf...

Hintergrund zur Entscheidung

Im Februar 2023 führte die Polizei in Bremen eine Wohnungsdurchsuchung bei einem Mann durch - er stand im Verdacht, kinderpornografisches Material verbreitet zu haben. Trotz seiner Aussage, kein Smartphone zu besitzen, entdeckten die Beamten ein Gerät. Der Beschuldigte weigerte sich, dieses zu entsperren schlug um sich und versuchte, zu fliehen, wurde er letztlich von dem Beamten fixiert. Unter Zwang entsperrten diese dann mit dem Finger des Beschuldigten dessen Smartphone. Dagegen wiederum ging der Beschuldigte vor und bezog sich dabei auf § 113 Abs. 4 StGB. Demnach wäre ein Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte nicht strafbar, wenn deren Diensthandlung nicht rechtmäßig ist. Die Rechtmäßigkeit sahen jedoch sowohl das Amts- als auch das Landgericht Bremen und letztlich auch das OLG Bremen.

OLG erlaubt Zwangs-Entsperrung

Bestimmte Voraussetzungen müssen allerdings dennoch erfüllt sein. Es bedarf einer richterlich angeordneten Durchsuchung, welche die Sicherstellung elektronischer Geräte erfasst. Eine Verhältnismäßigkeit muss zudem gegeben sein - die Maßnahme muss also im Verhältnis zur schwere der Tat und der Relevanz der zu sichernden Beweise stehen. Das stützt sich dabei auf § 81b Abs. 1 StPO. Hier wird erlaubt, erkennungsdienstliche Maßnahmen wie die Abnahme von Fingerabdrücken durchzuführen - das zwangsweise Entsperren des Smartphones wird als vergleichbare Maßnahme angesehen.

Kritik zum Beschluss

Der Jura-Professor Mohamad El-Ghazi hält die Entscheidung für falsch. In seinen Augen greift diese Maßnahme in die Grundrechte ein - für ihn besteht ein großer Unterschied zwischen der Abnahme von Fingerabdrücken zur Identifizierung und der zwangsweisen Entsperrung eines Smartphones, welches er als "Datengoldschatz" bezeichnet. Er fordert vom Gesetzgeber eine klare Regelung, die eindeutig festlegt, wann die Polizei derartige Maßnahmen durchführen darf.
So sieht es auch die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK). Den Beschluss hält sie für "verfassungsrechtlich problematisch".

Unsere Fragen an Euch:

  • Wo endet für Euch der Schutz der Privatsphäre, wenn schwerwiegende Straftaten im Raum stehen?
  • Seht Ihr eine Verhältnismäßigkeit zwischen der Abnahme eines Fingerabdrucks und dem zwangsweisen Entsperren eines Smartphones?
  • Sollte neben Fingerabdrucksentsperrung auch eine biometrische erzwungen werden können?
Bild zum Beitrag
Ich finde den Beschluss richtig, weil... 52%
Ich finde, es benötigt klarere Regelungen, da... 25%
Ich halte generell nichts von dem Beschluss, denn... 14%
Ich habe dazu eine andere Meinung und zwar... 9%
Datenschutz, Polizei, Deutschland, Politik, Recht, Gesetz, Amtsgericht, Gesetzeslage, Grundrechte, Justiz, Kriminalität, Strafrecht, Straftäter, Straftat, Unschuldig, Willkür, Beschuldigter, Durchsuchung, Landgericht, Meinung des Tages

Meistgelesene Beiträge zum Thema Grundrechte