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Polizei stürmt rechte Veranstaltung in Rheinland-Pfalz?

Die Polizei hat in Hachenburg (Rheinland-Pfalz) heute Nacht eine rechte Kampfsport-Veranstaltung der Partei "Der III. Weg" auf einem Privatgelände gestürmt und die Personalien von 130 Personen aufgenommen. Nennenswerte Straftaten/Ordnungswidrigkeiten wurden indes nicht festgestellt: Lediglich ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, ein Verstoß gegen das Waffengesetz und einmal Beleidigung (siehe hier).

Der rheinland-pfälzische Innenminister und Jurist Michael Ebling (SPD) lässt sich hierzu in Medien wie folgt zitieren: "Wir lassen nicht zu, dass sich Extremisten in unserem Land versammeln und ihre menschenfeindlichen Ideologien und ihre Gewaltkultur ungehindert ausleben. Unsere Null-Toleranz-Politik gegenüber Verfassungsfeinden ist nicht verhandelbar" (siehe hier).

Es ist ziemlich offensichtlich, dass dem politischen Gegner hier Grundrechte wie die Versammlungsfreiheit schlicht abgesprochen werden, weil er als "Extremist" betrachtet wird. Indes verfügen auch angebliche oder tatsächliche Extremisten über Grundrechte - und zwar nicht weniger als Demokraten.

Bürgern Rechte wie die Versammlungsfreiheit einfach abzusprechen ist insofern selbst verfassungswidrig. Vorliegend ging es offenkundig auch nicht darum, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit abzuwehren - also bevorstehende Straftaten zu verhindern. Sondern ausschließlich darum, Andersdenkende zu stören und ihre Personalien abzugreifen.

Findet Ihr das Vorgehen der Polizei moralisch vertretbar?

Ja, Rechte haben keine Rechte. 78%
Nein, der Staat muss sich an seine eigenen Gesetze halten. 22%
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Ist das deutsche Grundgesetz der Grund dafür, dass selbst ausreisepflichtige Asylbewerber in Deutschland bleiben können?

Als Grundrechte bezeichnet man staatlich garantierte Freiheits- und Gleichheitsrechte, die den Einzelnen vor dem Staat schützen. Sie sind für alle drei Säulen staatlicher Gewalt bindend und schränken ihre Macht ein. Also für Legislative (Gesetzgebung: Bundestag und Landtage), Judikative (Rechtsprechung: Gerichte) und Exekutive (ausführende Gewalt: Polizei und Behörden). 

Die Grundrechte sind ein wichtiger Teil des Grundgesetzes, der Verfassung von Deutschland. Sie stehen am Anfang von insgesamt 146 Regeln im Grundgesetz (Artikel). Einige dieser Regeln garantieren Dinge wie die Gleichheit aller Menschen, die Freiheit, seine Meinung zu äußern, die Freiheit der Presse, die Freiheit des Glaubens, die Freiheit, sich zu versammeln, die Freiheit, Vereinigungen beizutreten, die Freiheit, seinen Beruf zu wählen, die Privatsphäre seiner Wohnung, das Recht auf Eigentum und das Recht auf Asyl.

Viele der Grundrechte sind auch Menschenrechte. Das bedeutet, dass diese Menschenrechte in Deutschland vor Gericht eingefordert werden können. Die Menschen, die das Grundgesetz geschrieben haben, haben die Grundrechte besonders geschützt: Man darf sie nicht grundlegend ändern, und wenn es kleine Änderungen gibt, müssen der Bundestag und der Bundesrat diesen Änderungen mit einer großen Mehrheit zustimmen.

https://www.menschenrechte.jugendnetz.de/glossar/grundrechte

nein 63%
ja 32%
vielleicht 5%
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Rechte der Natur zuweisen?

Was soll man eigentlich darunter verstehen?

Ich vergleiche es mal mit dem Tierschutz. OK, machen wir uns nichts vor, der Tierschutz ist rechtlich gesehen ein hohler Witz in Deutschland.

Aber wie sieht es im Bezug auf die Natur aus? Verschärfte Gesetze für Pflanzen? Sagen wir als Beispiel, wenn mir auf meinen Grundstück ein paar Bäume Missfallen, und ich die einfach abholze. Dass ich nach Ihrem Gusto vor Gericht lande, weil ich aus ästhetischen Gründen, die Bäume gefällt habe? Oder wie, oder was meinen Sie mit Rechte für die Natur?

Oder ein anderes Beispiel, wenn RWE mehrere Hektar Wald für den Kohleabbau rodet, dass die Rechte für die Natur sagt, oder gilt, "Nö, RWE, jetzt ist mal Schluss mit dem Irrsinn! Der Wald hat das Recht unangetastet zu bestehen!"

Oder greift man bei dem Thema ins vorhandene Umweltschutzgesetz ein, und fordert härtere Strafen für Umweltverschmutzung wie illegales Müll entsorgen. Oder verbotene Stoffe in den Wasserkreislauf kippen? Wie literweise Farbe das Klo runter spülen?

Oder geht Ihr vorhaben soweit, dass man die Natur Bürgerrechte zuweist. Wie das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Oder das Recht sich frei zu entfalten. Und wenn der Baum in den Nachbargarten wächst, dann ist es eben so, dass darf der Baum, dann auch so. Und als Beispiel, die grauen Wölfe dieselbe Daseinsberichtigung genießen, wie die schöneren weißen Wölfe. Weil jeder Wolf gleiche Rechte genießt, ganz egal ob der Wolf weiß, grau, oder schwarz ist, egal woher er/ sie kommt. Also der Natur Grundrechte eingeräumt wird?

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