Grundrechte – die besten Beiträge

Die Lehrerin ignoriert den offiziellen Nachteilsausgleich?

Hallo, eine Lehrerin aus der Berufsschule ignoriert (von der Klassenkonferenz) bestätigten anhand des amtsärztlichen Stellungnahme (Gutachten) den Nachteilsausgleich.

Ich habe einen Nachteilsausgleich (Nutzung des Laptops während Tests, Klassenarbeiten und Tests+ Zeitzugabe 15 % Zeitzugabe).

Dieses Nachteilsausgleich wurde anhand des Gutachtens in der Klassenkonferenz offiziell bestätigt.

Allerdings gibt es eine Lehrerin in meiner Schule, die mein Nachteilsausgleich ignoriert und keine Verständnis dafür hat.

Sie argumentiert damit: „Gleiches Recht für Alle!" Und wenn ich halt einen Nachteilsausgleich habe und den ausnutze funktioniert das Gleiche Recht für Alle nicht und andere Schüler werden benachteiligt.

Sie hat gesagt, „Dann könnten ja andere Schüler zu mir kommen und mir sagen, jetzt möchte ich auch einen Nachteilsausgleich." Darum bekomme ich bei ihr keine 15 % Zeitzugabe

Sie sagt auch, dass im späteren Arbeitsleben den Arbeitgeber nicht interessiert, ob ich eine rheumstische Erkrankung habe oder nicht und somit gleiche Anforderungen erfüllen muss. „Das Arbeitsleben ist hart und ich bereite euch da vor".

Auch hat sie gesagt, dass es keinen Gesetz hierfür gibt, dass Lehrer sich an den Nachteilsausgleich der Schüler sich daran halten müssen.

Allerdings hat ein anderer Lehrer hat gesagt, dass mit der amtsärztlichen Stellungnahme darf mir der Nachteilsausgleich nicht verboten werden.

Zudem hat die Lehrerin dafür kein Verständnis, dass die Amtsärztin mich nicht untersucht hat, sondern nur meine Akte gelesen.

Wie findet ihr die Aussagen einer Lehrerin?

Stimmen die Aussagen der Lehrerin?

Stimmt das wirklich, dass mit den Nachteilsausgleich, Das gleiche Rech für alle nicht funktionieren würde und andere Schüler benachteiligt werden?

Stimmt das wirklich, dass andere Schüler zu ihr kommen könnten und sagen, jetzt möchte ich aber auch keinen Nachteilsausgleich wie er? Kann es sein, dass ich somit Freunde verliere oder sie nicht bekomme, wenn ich mein Nachteilsausgleich nutze?

Stimmt das wirklich, dass es hierfür keinen Gesetz gibt, wo sich die Lehrer an den Nachteilsausgleich halten müssen?

Handelt es sich anhand der Aussagen um eine gute oder schlechte Lehrerin?

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Meinung des Tages: Zwangsentsperrung von Handys durch Polizei rechtmäßig - was denkt Ihr darüber?

(Bild mit KI erstellt)

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die Polizei unter bestimmten Voraussetzungen das Smartphone eines Beschuldigten zwangsweise mittels Fingerabdruck entsperren darf. Diese Entscheidung wirft Fragen zum Verhältnis von Strafverfolgung und Grundrechten auf...

Hintergrund zur Entscheidung

Im Februar 2023 führte die Polizei in Bremen eine Wohnungsdurchsuchung bei einem Mann durch - er stand im Verdacht, kinderpornografisches Material verbreitet zu haben. Trotz seiner Aussage, kein Smartphone zu besitzen, entdeckten die Beamten ein Gerät. Der Beschuldigte weigerte sich, dieses zu entsperren schlug um sich und versuchte, zu fliehen, wurde er letztlich von dem Beamten fixiert. Unter Zwang entsperrten diese dann mit dem Finger des Beschuldigten dessen Smartphone. Dagegen wiederum ging der Beschuldigte vor und bezog sich dabei auf § 113 Abs. 4 StGB. Demnach wäre ein Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte nicht strafbar, wenn deren Diensthandlung nicht rechtmäßig ist. Die Rechtmäßigkeit sahen jedoch sowohl das Amts- als auch das Landgericht Bremen und letztlich auch das OLG Bremen.

OLG erlaubt Zwangs-Entsperrung

Bestimmte Voraussetzungen müssen allerdings dennoch erfüllt sein. Es bedarf einer richterlich angeordneten Durchsuchung, welche die Sicherstellung elektronischer Geräte erfasst. Eine Verhältnismäßigkeit muss zudem gegeben sein - die Maßnahme muss also im Verhältnis zur schwere der Tat und der Relevanz der zu sichernden Beweise stehen. Das stützt sich dabei auf § 81b Abs. 1 StPO. Hier wird erlaubt, erkennungsdienstliche Maßnahmen wie die Abnahme von Fingerabdrücken durchzuführen - das zwangsweise Entsperren des Smartphones wird als vergleichbare Maßnahme angesehen.

Kritik zum Beschluss

Der Jura-Professor Mohamad El-Ghazi hält die Entscheidung für falsch. In seinen Augen greift diese Maßnahme in die Grundrechte ein - für ihn besteht ein großer Unterschied zwischen der Abnahme von Fingerabdrücken zur Identifizierung und der zwangsweisen Entsperrung eines Smartphones, welches er als "Datengoldschatz" bezeichnet. Er fordert vom Gesetzgeber eine klare Regelung, die eindeutig festlegt, wann die Polizei derartige Maßnahmen durchführen darf.
So sieht es auch die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK). Den Beschluss hält sie für "verfassungsrechtlich problematisch".

Unsere Fragen an Euch:

  • Wo endet für Euch der Schutz der Privatsphäre, wenn schwerwiegende Straftaten im Raum stehen?
  • Seht Ihr eine Verhältnismäßigkeit zwischen der Abnahme eines Fingerabdrucks und dem zwangsweisen Entsperren eines Smartphones?
  • Sollte neben Fingerabdrucksentsperrung auch eine biometrische erzwungen werden können?
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Ich finde den Beschluss richtig, weil... 53%
Ich finde, es benötigt klarere Regelungen, da... 24%
Ich halte generell nichts von dem Beschluss, denn... 13%
Ich habe dazu eine andere Meinung und zwar... 10%
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Meinung des Tages: BAMF-Chef schlägt Abschaffung des individuellen Rechts auf Asyl vor - was haltet Ihr davon?

Systemwechsel in der Asylpolitik? In den Verhandlungen von Union und SPD geht es aktuell um die Begrenzung von Migration - dem BAMF-Chef geht das nicht weit genug. Er spricht sich für einen grundlegenden Wandel der europäischen Asylpolitik aus...

Kritik am aktuellen System und Vorschlag des BAMF-Chefs

Ende mit dem individuellen Asylrecht - so lautet der Vorschlag von Hans-Eckhard Sommer, Präsident des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge. Statt des bisherigen individuellen Asylrechts will er ein Kontingentsystem etablieren. Das derzeitige System zöge zu viele Risiken mit sich. Er betonte, dass diese Aussagen seine persönliche Einschätzung seien, nicht in seiner Funktion als BAMF-Präsidenten getätigt werden.

Kontingentsystem als Alternativoption

Die EU soll, wenn es nach Sommer geht, eine jährlich fixe Zahl von Geflüchteten aus Krisenregionen aufnehmen. Diese sollen dann fair auf alle Mitgliedsstaaten verteilt werden. Auch die Integrationsfähigkeit des Arbeitsmarktes ist für ihn ein entscheidender Faktor - als Vorbild sieht er dabei Kanada. Sommer fordert außerdem, dass unerlaubt Einreisende keine Aussicht mehr auf ein Bleiberecht hätten.

Kritik von Politikern

Bundesinnenministerin Faeser reagierte prompt und erteilte dem Vorstoß Sommers eine klare Absage. Sie verteidigte das individuelle Asylrecht. Aus den Reihen der SPD kam ebenfalls weitere Kritik am Vorschlag. Weiter gingen hingegen die Grüne und Linke - diese fordern Sommers Rücktritt.

Sommers Vorschlag würde eine Kehrtwende in Sachen Asylpolitik bedeuten. Keine individuellen Ansprüche auf Asyl mehr, die in seinen Augen eine Steuerung der Fluchtmigration unmöglich machen - sondern stattdessen ein System von planbarer und vor allem begrenzter Aufnahme.

Unsere Fragen an Euch:

  • Was denkt Ihr über Sommers Vorschlag?
  • Sollte sich der BAMF-Präsident in dieser Art und Weise politisch äußern oder neutral bleiben? Versteht Ihr die Forderung nach Sommers Rücktritt?
  • Welche Gefahren würden drohen, würde man dem Vorschlag von Sommer folgen?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!
Viele Grüße
Euer gutefrage Team

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