Gesetzliche Vorgaben bei kleinen Verkäufen in online-Shops?

Hallo,

ich bin sehr künstlerisch unterwegs (sowohl Zeichnungen als auch kleine Fantasy Deko-Basteleien wie farbwechselnde Zaubertränke) und wurde schon ein paar mal online gefragt, ob ich diese auch verkaufen würde (lade meine Ergebnisse bei Instagram hoch und dort haben schon einige Leute angefragt)

Wenn ich mir theoretisch einen kleinen Etsy oder eBay Kleinanzeigen „store“ erstellen würde und hier und da mal ein paar commissions für Zeichnungen oder Deko annehmen würde, wie würde sich das gesetzlich verhalten wenn ich dafür sorgen würde, dass ich bei den Einnahmen unter 520€ monatlich liege.

Müsste ich dennoch eine Art Kleingewerbe anmelden oder irgendwas steuerlich berücksichtigen? Ich bin noch jung und in der Ausbildung - mache deswegen noch keine Steuererklärungen und habe auch nicht genug Zeit genug herzustellen um irgendein großes e-Business zu öffnen. Ich würde mir theoretisch ähnlich wie mit einem Mini Job noch mal mein monatliches Geld ein wenig aufstocken.

und allgemeinere Frage: sollte es funktionieren dass ich nichts weiter beachten muss, muss ich tatsächlich unter 520 jeden Monat liegen oder reicht es wenn ich die Jahresgrenze gesamt nicht überschreite… (beispielsweise: ich habe Klausurenphase im März und nehme wegen Zeitmangel nur 200 ein und zum Ausgleich verkaufe ich im April etwas mehr und erhalte 700 o.ä.).

Danke im Voraus :)

Kunst, Steuern, Online-Shop, Business, Kleinanzeigen, Gewerbe, Verkauf, Etsy
Babysitter - Gewerbe, Gewerbeschein und Firmenname?

Hallo,

ich bin gelernter Sozialassistent und momentan in der Ausbildung zum Erzieher.

Ich möchte gerne etwas Geld dazuverdienen, und habe auf Ebay-Kleinanzeigen eine Anzeige zur Kinderbetreuung geschaltet.

Kur darauf wurde diese gelöscht mit dem Hinweis, dass es sich um ein Gewerbe handelt und somit ein Impressum mitsamt all meiner Privaten Daten fehlt.

Ich habe darauf hin eine Beschwerde eingereicht, als Antwort kam darauf:

“Deine Anzeige wurde gelöscht, da sie nicht unseren Nutzungsbedingungen entsprach. Als Freiberufler bist du gesetzlich verpflichtet deinen Anzeigen ein vollständiges Impressum hinzuzufügen. Dieses sollte aussagekräftig sein und den vollständigen Personennamen (Vor- und Nachname), sowie die Postadresse enthalten. Bitte beachte hierbei, dass ein Postfach nicht ausreichend ist. Zusätzlich nennst du bitte für die Kontaktaufnahme eine Telefonnummer oder deine E-Mail-Adresse.”

Dann kam gerade eine weitere Antwort, die sagt:

"Deine Anzeige wurde gelöscht, da es sich bei deiner Tätigkeit um eine Dienstleistung handelt, für welches du öffentlich wirbst. Die Dienstleistung wird in deinem Fall nicht nur im Freundeskreis erbracht. Du benötigst zur Erbringung dieser Dienstleistung einen Gewerbeschein und ein aussagekräftiges Impressum, mit Firmennamen und einer ladungsfähigen Adresse. Nähere Informationen gibt dir dazu dein zuständiges Gewerbeamt."

Meine Frage ist, stimmt dies so? Muss ich für einen kleinen 10, 20€ Babysitter “Job” tatsächlich all meine Privaten Daten, meinen Nachnamen, meine Private Handynummer, meine Private Adresse, meine Private E-Mail öffentlich für jeden zugänglich und sichtbar veröffentlichen? Und damit riskieren, betrugen und belästigt zu werden? Und benötige ich tatsächlich einen Firmennamen und ein Gewerbeschein?

Nochmal zum Verständnis, es geht ums Babysitten neben Studium bzw. Ausbildung.

Kein Au-Pair, kein regelmäßige Kinderbetreuung über Jahre, Keine Kinderfrau oder ähnliches, sondern nur eine Betreuung für ein, zwei Stunden, falls Eltern mal ausgehen wollen, oder einen Termin haben.

Kinder, Geld, Nebenjob, Recht, Minijob, babysitten, Babysitter, Gewerbe, Ausbildung und Studium

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