Hallo zusammen, wenn ich einen Denkfehler habe, bitte direkt drauf hinweisen :)
Die gezahlte Kirchensteuer kann man als Sonderausgabe in der Einkommenssteuer absetzen. In meinem Lohnsteuerbescheid steht dort auch eine Summe, die ich direkt übertragen kann.
Mein Problem tritt nun auf: Durch mein Nebengewerbe habe ich Einkünfte erzielt, aufgrund deren ich nun Steuern nachzahlen muss. Alles gut und einkalkuliert. Nur muss ich auf diese Nachzahlung auch wieder Kirchensteuer entrichten. Wie viel genau? Das erfahre ich erst mit Erhalt des Steuerbescheids. Wie mache ich nun die nachzuzahlende Kirchensteuer wieder in den Sonderausgaben geltend? Gar nicht? Im Jahr darauf?
Über eine kurze Antwort würde ich mich freuen, herzlichen Dank!