Erlaubte Tätigkeiten als Rohrreiniger?
Hallo,
ich habe ein Gewerbe angemeldet und biete Rohrreinigung und Verstopfungsbeseitigung an. Ich benutze Mittel wie Motorspirale, Rohrinspektionskamera, Pömpel u.ä. Ich habe einen Gesellenabschluss als Anlagenmechaniker SHK. Jetzt hab ich bei der Handwerkskammer nachgefragt welche Tätigkeiten ich ausüben darf, da ich Arbeiten wie Siphon wechseln, Hebeanlagen reinigen, Montage von Badmöbeln und ähnliches (also kleinste Klempner Arbeiten) anbieten möchte. Die Handwerkskammer hat mir dann mitgeteilt dass mir jegliche Demontage/Montage untersagt ist.
Ich habe mich etwas Informiert und bin dann auf den Paragrafen 1 Absatz 2 in der HwO gestoßen. Dürfte ich Siphone oder WCs demontieren um an die Abwasserleitung ranzukommen um mit der Spirale reingehen zu können? Oder den Austausch von Siphonen anbieten?