Gesetzliche Vorgaben bei kleinen Verkäufen in online-Shops?
Hallo,
ich bin sehr künstlerisch unterwegs (sowohl Zeichnungen als auch kleine Fantasy Deko-Basteleien wie farbwechselnde Zaubertränke) und wurde schon ein paar mal online gefragt, ob ich diese auch verkaufen würde (lade meine Ergebnisse bei Instagram hoch und dort haben schon einige Leute angefragt)
Wenn ich mir theoretisch einen kleinen Etsy oder eBay Kleinanzeigen „store“ erstellen würde und hier und da mal ein paar commissions für Zeichnungen oder Deko annehmen würde, wie würde sich das gesetzlich verhalten wenn ich dafür sorgen würde, dass ich bei den Einnahmen unter 520€ monatlich liege.
Müsste ich dennoch eine Art Kleingewerbe anmelden oder irgendwas steuerlich berücksichtigen? Ich bin noch jung und in der Ausbildung - mache deswegen noch keine Steuererklärungen und habe auch nicht genug Zeit genug herzustellen um irgendein großes e-Business zu öffnen. Ich würde mir theoretisch ähnlich wie mit einem Mini Job noch mal mein monatliches Geld ein wenig aufstocken.
und allgemeinere Frage: sollte es funktionieren dass ich nichts weiter beachten muss, muss ich tatsächlich unter 520 jeden Monat liegen oder reicht es wenn ich die Jahresgrenze gesamt nicht überschreite… (beispielsweise: ich habe Klausurenphase im März und nehme wegen Zeitmangel nur 200 ein und zum Ausgleich verkaufe ich im April etwas mehr und erhalte 700 o.ä.).
Danke im Voraus :)
3 Antworten
Es gibnt kein Kleingewerbe, es gibt nur ein Gewerbe. Und ja, das sind gewerbliche Tätigkeiten und Du musst ein Gewerbe anmelden.
wie farbwechselnde Zaubertränke
Vorsicht, da dürfte Ärger vorprogrammiert sein:
http://www.rechtliches.de/Gesetze_37.html
Das hat nichts mit Minijob, keine selbständige Tätigkeit, zu tun:
https://pages.ebay.de/rechtsportal/gewerbliche_verkaeufer.html
Müsste ich dennoch eine Art Kleingewerbe anmelden oder irgendwas steuerlich berücksichtigen?
du müsstest ein Gewerbe anmelden (es wird dabei nicht zwischen "Kleingewerbe" und "Großgewerbe" unterschieden).
Den Gewinn den du mit diesem Gewerbe erzielst (Einnahmen minus Ausgaben) gibst du auf deiner Steuererklärung am Jahresende an.
Das war's.
Ich bin noch jung und in der Ausbildung - mache deswegen noch keine Steuererklärungen
Das musst du als Gewerbetreibende aber machen.
sollte es funktionieren dass ich nichts weiter beachten muss, muss ich tatsächlich unter 520 jeden Monat liegen
Nein. Du darfst so viel verdienen wie du willst bzw. kannst.
Alex
Müsste ich dennoch eine Art Kleingewerbe anmelden oder irgendwas steuerlich berücksichtigen?
Erstmal gibt es kein Kleingewerbe, weder gewerberechtlich noch steuerrechtlich.
Es gibt den Gewerbebetrieb und die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerschaft, die aber nur für die Umsatzsteuer von Bedeutung ist und nicht für die Einkommensteuer.
Deine Tätigkeit anzeigen musst du auf alle Fälle beim Finanzamt indem du innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch einreichst.
Ob du auch ein Gewerbe bei der Gemeinde anmelden musst oder nicht, hängt von der Klassifizierung ab. Ist es überwiegend als künstlerische Tätigkeit anzusehen, sind es Einkünfte im Sinne des § 18 EStG und dafür ist keine Gewerbeanmeldung nötig. Ist es dagegen eher ein häufiges Herstellen des selben Produktes, dann sind es Einkünfte aus Gewerbebetrieb im Sinne des § 15 EStG und dann musst du auch ein Gewerbe bei der Gemeinde anmelden.
Deine Einnahmen sind ab dem ersten € steuerbar und steuerpflichtig. Die musst du dann in einer Gewinnermittlung erfassen und am Jahresende zusammen mit der Steuererklärung elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Hier gibt es keinen Freibetrag.
Also in Grunde sind es 3 Dinge, alle jeweils auf Commission-Basis also nach Bedarf.
1.) Zeichnungen (sowohl digital als auch traditionell - die sind alle natürlich individuell)
2.) dekorative Zaubertränke (die Flasche, das Label, die Farbe (Flüssigkeit und Farbänderung), Name sind ebenso alle individuell zu gestalten.
3.) die Seiten von Büchern werden bemalt (Painted edges falls Sie das googeln wollen) mit Motiv nach Wunsch.
Ich persönlich würde das jetzt alles zu Kunst zählen und nicht zu „dem selben Produkt“
ja klar, es sind mehrere digitale Bilder aber der Inhalt der Bilder ist individuell und nach Wunsch.
wie würden Sie das beurteilen?
wie würden Sie das beurteilen?
als künstlerische Leistungen, für die kein Gewerbe erforderlich ist. Dennoch musst du die damit erzielten Gewinne versteuern.
Verstehe, alles klar vielen Dank für die Hilfe!
Was haben denn dekorative fantasy Zaubertränke mit Lebensmitteln zu tun wenn ich fragen darf?